Deutschland

Neue Kosten: BER hat bei Entschädigungen getrickst

Der Schallschutz des Berliner Großflughafens ist unzureichend. Ein Gericht entschied, die Betreiber hätten die Regeln „systematisch verfehlt“. Weitere Mehrkosten in Millionenhöhe sind nun vorprogrammiert.
26.04.2013 08:29
Lesezeit: 1 min

Der Flughafen ist noch nicht eröffnet und schon müssen die Betreiber des BER in Berlin den Schallschutz verbessern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in einer Verhandlung. Geklagt hatten mehrere Anwohner und Gemeinden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Richter warfen den Betreibern des BER vor, die Schallschutzregeln „systematisch verfehlt“ zu haben, heißt es in einem Bericht der Saarbrücker Zeitung. Den Anwohnern seien zudem nur unzureichende Schallschutzfenster zugestanden worden. Anscheinend wollten die Betreiber an dieser Stelle bei den Kosten sparen. Der Bau des Flughafens selbst kostet nämlich mit 4,3 Milliarden Euro doppelt so viel, wie ursprünglich geplant (mehr hier).

Nun kommen weitere Kosten, voraussichtlichen in Millionenhöhe, hinzu. Nach Angaben des Aufsichtsrates könnten sich die Kosten auf 286 Millionen Euro erhöhen. Das Oberlandesgericht ließ aufgrund der Eindeutigkeit der Entscheidung keine Revision zu.

BER-Chef Mehdorn kritisierte das Urteil: Für viele Anwohner sei eine Umsetzung der hohen Standards beim Lärmschutz nicht umsetzbar. Wahrscheinlich müssen diese noch finanzielle entschädigt werden. Aber es kommt noch weitere Kosten aufgrund von Fehlkonstruktionen bei neuen Großprojekten auf den Steuerzahler zu.

Auch der Berliner Hauptbahnhof muss saniert werden. Eine Brückenkonstruktion, für die Hartmut Mehdorn ebenfalls verantwortlich ist, weist Schwachstellen auf. Schätzungen zufolge wird es dort zu Mehrkosten in Höhe von 25 Millionen Euro und zu erheblichen Verkehrsstörungen kommen, da der Bahnhof für mehrere Monate geschlossen werden müsse (hier).

 

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