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16.09.2013 01:20
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) ist Bundestagsabgeordneter. Er ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss.
Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU)

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Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?

Meine Haltung ist klar: Brüssel darf nur dort mehr Kompetenzen erhalten, wo es sinnvoll ist. Ganz besonders gilt dies für die Stärkung des Europäischen Binnenmarktes und der gesamteuropäischen Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist für die krisengeschüttelte Europäische Union die vordringlichste Aufgabe. Leider macht die Europäische Kommission hier in den letzten Jahren zu oft genau das Gegenteil: Sie brachte Vorschläge aus der ideologischen Mottenkiste ein, die in letzter Konsequenz die Wettbewerbsfähigkeit massiv geschwächt hätten. Beispiele hierfür finden sich zuhauf: Dazu zählen etwa Vorgaben für verschärfte staatliche Klimaschutzziele, zusätzliche Sozialstandards, verbindliche Frauenquoten oder noch mehr Antidiskriminierungsbürokratie. Die aktuelle Krise in der EU grassiert aber nicht, weil es hier zu geringe Sozialstandards, zu wenig Umweltrestriktionen oder zu wenig gesetzliche Quotenregelungen gibt. Das Problem ist doch vielmehr, dass viele Unternehmen in Europa heute nicht mehr wettbewerbsfähig sind, weil es zu viel staatliche Regulierung, politische Bevormundung und zu viel Bürokratie gibt. Hier könnte die Kommission endlich einmal richtig aufräumen, um den Binnenmarkt wirklich zu stärken!

Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?

Eine gemeinsame Haftung ist strikt abzulehnen und würde auch den EU-Verträgen widersprechen! Es gilt, die in Deutschland so erfolgreiche Doppelstrategie aus Konsolidieren und Wachsen europaweit voranzubringen. Hierfür sind grundlegende Strukturreformen in der EU erforderlich, etwa auf dem Arbeitsmarkt oder in den Sozialsystemen sowie zur Bekämpfung der Korruption.

Eine Vergemeinschaftung der Schulden über Eurobonds würde hingegen wie ein Brandbeschleuniger wirken: Eigenverantwortlichkeit wird beseitigt und der Anreiz für schuldenfinanzierte Wachstumsprogramme steigt insbesondere bei den von der Krise schwer betroffenen Ländern. Eurobonds sind purer Zinssozialismus, der am Ende der gesamten EU teuer zu stehen kommen würde. Denn irgendwann würden auch die wirtschaftlich noch erfolgreichen EU-Länder dies nicht mehr leisten können, ganz abgesehen von den politischen Verwerfungen, die zu erwarten wären.

Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?

Wir haben in Deutschland einen klaren Straftatbestand, der auch für die Verwendung öffentlicher Mittel gilt – die Veruntreuung von Geldern. Daher sehe ich insoweit keinen Anlass für eine weitergehende Gesetzesänderung.

Erläuterung dazu:

Die Strafbarkeit wurde 1997 in einem Rechtsgutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler festgestellt: „Jede vorsätzlich haushaltsgesetzwidrige Entscheidung über die Verwendung öffentlicher Mittel ist eine nach § 266 Abs. 1 StGB strafbare Untreue. Der tatbestandsmäßig erforderliche Nachteil der öffentlichen Hand besteht - vereinfacht formuliert - schlicht darin, dass "das Geld weg ist". Wenn der Täter weiß, dass sein Verhalten mit den Haushaltsgesetzen unvereinbar ist und möglicherweise zu einem Nachteil des Vermögensinhabers führt, hat er sog. bedingten Vorsatz und ist daher wegen Untreue strafbar, wenn er dennoch handelt.“ (Professor Dr. Gerhard Wolf: „Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel“)


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