Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Die globalen Wirtschaftsbeziehungen sowie die Folgen der europäischen Staatsschuldenkrise haben weitreichende Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland in Europa. Nach Auffassung von CDU und CSU können wir den erworbenen Wohlstand nur dann sichern und weiter ausbauen, wenn Europa ein wettbewerbsfähiger Kontinent bleibt, der sich an den weltweit Besten orientiert. Deshalb kämpfen wir für eine starke und wettbewerbsfähige Europäische Union, die gestärkt aus der Staatsschuldenkrise herauskommt. Dafür wollen CDU und CSU in den kommenden vier Jahren weiter die Weichen richtig stellen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass die Stärkung und Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Grundlage für Beschäftigung, soziale Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Kern unseres Handelns auf allen Ebenen ist. Gemeinsam können wir Europäer dann auch weiterhin unseren Beitrag zur Lösung der großen globalen Herausforderungen leisten.
CDU und CSU wollen das Vertrauen in die Stabilität des Euro und die Zukunft Europas weiter stärken. Wir wollen eine Stabilitätsunion schaffen. Dazu sind zusätzliche Reformen und Anstrengungen erforderlich, wie beispielsweise die Schaffung der europäischen Bankenunion, also einer wirksamen Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank für die großen, systemrelevanten Banken. Zusätzlich wollen wir im Rahmen der Bankenunion ein Verfahren für die Abwicklung überschuldeter Banken schaffen. Mit diesen Maßnahmen geben wir ein Stück Souveränität unserer nationalen Aufsicht ab. Dazu sind wir bereit, weil nur so eine wirksame gemeinsame Aufsicht von international tätigen Banken möglich ist.
Grundsätzlich gilt für CDU und CSU aber: Die Abgabe von Souveränität an die Europäische Union ist kein Allheilmittel nach dem Motto „Brüssel wird’s schon richten.“ Für die CDU und CSU sind die Nationalstaaten und die Identität ihrer Völker prägende Bestandteile eines Europas der Einheit in Vielfalt. Wir wollen kein zentralistisch organisiertes und regiertes Europa. Daher treten wir für die Grundsätze der regionalen und lokalen Selbstverwaltung sowie der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ein.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
CDU und CSU wollen eine Stabilitätsunion – keine Schuldenunion und keine Transferunion. Die Vergemeinschaftung von Schulden fällt nicht unter das europäische Solidaritätsprinzip. Anstatt der Verschuldungspolitik Einhalt zu gebieten, würde anderenfalls der wirksamste Anreiz für solides Haushalten – die Angst vor hohen Zinssätzen – zerstört.
SPD und Grüne haben in ihrer Regierungszeit vier Mal den Stabilitäts- und Wachstumspakt gebrochen und seine Regeln aufgeweicht. Auch aktuelle Aussagen linker Politiker lassen nicht darauf schließen, dass sie die Prinzipien der Stabilitätsunion anwenden werden. Rot-Grün setzt vielmehr auf eine Vergemeinschaftung der Schulden durch die Einführung von Eurobonds. Dies wäre der Weg in eine europäische Schuldenunion, in der deutsche Steuerzahler nahezu unbegrenzt für die Schulden anderer Länder einstehen müssten. Das lehnen CDU und CSU ab. Damit wäre das Prinzip „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ außer Kraft gesetzt. Wir wollen nicht, dass ein Euro-Staat auf Kosten seiner Nachbarn weiter Schulden macht und sich vor unbequemen Reformanstrengungen drücken kann.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
Für CDU und CSU ist der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit Steuergeldern eine Selbstverständlichkeit. Dennoch können wir diese Frage nicht seriös mit einem pauschalen „ja“ beantworten. Dazu ist der Begriff „Verschwendung“ juristisch zu unbestimmt. Jeder versteht etwas anderes darunter und letztlich ist es eine Frage der persönlichen Prioritätensetzung.
Das deutsche Strafrecht bietet eine hinreichende Handhabe gegen Handlungen, die umgangssprachlich als extreme Verschwendung von Steuergeldern bezeichnet werden können. Gemäß § 266 Strafgesetzbuch ist Untreue mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bewährt.
Alle anderen Handlungen, die von Wählern als Verschwendung von Steuergeldern empfunden werden, können in unserer Demokratie im Wege der Wahlentscheidung ebenfalls „sanktioniert“ werden.