Unternehmen

Kampf gegen Mittelstand: SPD will höhere Steuern für Handwerker-Arbeiten

Die SPD will die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerks-Rechnungen abschaffen. Dadurch könnten Malern, Klempnern und Schlossern Einnahmen in Milliardenhöhe entgehen. Ursprünglich sollte die Regelung Schwarzarbeit verhindern. Doch der Erfolg blieb aus, so ein Gutachten.
04.04.2014 00:10
Lesezeit: 1 min

Finanzminister Wolfgang Schäuble will an der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen trotz eines kritischen Gutachtens momentan nichts ändern. „Das Bundesfinanzministerium sieht derzeit in Bezug auf die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ... keinen Handlungsbedarf“, teilte sein Ministerium am Donnerstag mit.

Schäuble widerspricht damit dem Vize-Chef der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider. Der hatte in der Süddeutschen beklagt, die Vergünstigung verfehle die erhoffte Wirkung. „Es besteht ganz offensichtlich Handlungsbedarf“, hatte der SPD-Politiker Schäuble gemahnt.

Ein Gutachten für den Bundestag hat die Wirksamkeit der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen untersucht. In dem Reuters vorliegenden Papier heißt es, „die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen (ist) nur mit Einschränkungen eine bedingt wirksame Methode zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Stärkung von Handwerk und Mittelstand“.

Es gebe zwar punktuell messbare Wirkungen, diese seien aber gering bis sehr gering. Die Ergebnisse der Analysen „sprechen am ehesten dafür, die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen ... zu streichen“, lautet die Empfehlung der Gutachter.

Die Steuerermäßigung war 2008 im Rahmen des damaligen Konjunkturpakets von der Regierung beschlossen worden, um den Folgen der weltweiten Finanzkrise zu begegnen. Sie sollte einen Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse im Arbeitsmarkt geben und die Schwarzarbeit bekämpfen. Sie sieht vor, dass jeder Bürger in der Steuererklärung 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungen, die Gartengestaltung sowie den Austausch oder die Wartung etwa der Heizung steuermindernd geltend machen kann. 2009 hatte die damalige große Koalition die Obergrenze für den Steuervorteil auf 1200 Euro erhöht. Die Subvention kostet den Staat gut 1,5 Milliarden Euro im Jahr.

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