Unternehmen

Karlsruhe fordert stärkere Besteuerung von Firmen-Erbschaften

Das Verfassungsgericht kritisiert die geltenden Steuer-Privilegien bei Firmen-Erbschaften. Bisher bekommen Erben die Steuer komplett erlassen, wenn sie die geerbte Firma weiterführen. Erben von Privatvermögen hingegen müssen einen großen Teil an den Staat abgeben.
08.07.2014 17:00
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht zweifelt an den Steuerprivilegien für Unternehmenserben. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag stellte der Erste Senat vor allem das Ausmaß der Verschonung infrage.

Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte, die seit 2009 geltenden Regelungen öffneten „einen breiten Raum für eine Steuervermeidung bis hin zur völligen Steuerbefreiung“. Mehrere Richter fragten zudem, ob der Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer nicht über das Ziel hinausgeschossen sei und man nicht von einer Überprivilegierung von Unternehmens-Erben gegenüber anderen Steuerzahlern sprechen könne.

Das Gericht muss entscheiden, ob die Besserstellung von Unternehmenserben gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetze verstößt. Zu prüfen sei, ob Steuerpflichtige, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen könnten, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige und der Leistungsfähigkeit entsprechenden Besteuerung verletzt würden.

Das Urteil könnte im Herbst fallen. Die Entscheidung wird vor allem bei den rund drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland mit großer Spannung erwartet. (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12)

Erbschaften werden dann entlastet, wenn im Zuge des Betriebsübergangs die Arbeitsplätze weitgehend gesichert werden. Wer den Betrieb fünf Jahre lang fortführt und die Lohnsumme in dem Zeitraum weitgehend stabil hält, bekommt schrittweise 85 Prozent der Steuerschuld erlassen. Wer sieben Jahre schafft, muss am Ende keine Steuer bezahlen. Die Lohnklausel gilt allerdings nur für Unternehmen mit über 20 Beschäftigten.

Die Bundesregierung begründete in Karlsruhe die Entlastungen mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister, sagte, der Gesetzgeber habe dabei seinen Gestaltungsspielraum genutzt. Es sei Ende 2008 bei der Schaffung der Regelung angesichts der damaligen Wirtschaftskrise darum gegangen, „die Arbeitsplatzbeschaffer in der deutschen Wirtschaft nicht weiter zu belasten“.

Meister verwies darauf, dass über 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland in Familienbesitz sind. Es gehe gerade in Zeiten weltweiter Umbrüche um den Erhalt der deutschen Wirtschaftsstruktur. Die Erbschaftsteuer bringe dem Staat lediglich 4,5 Milliarden Euro im Jahr und damit weniger als ein Prozent des gesamten Steueraufkommens ein.

Der Erste Senat entscheidet über eine Vorlage des Bundesfinanzhofs, der die seit 2009 geltenden Regelungen für verfassungswidrig hält. Die weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung des Erwerbs von Betriebsvermögen sei eine unzulässige „Überprivilegierung“, meinten die Münchner Finanzrichter.

Das Verfassungsgericht prüft nun, ob die Privilegierung von Firmenerben mit dem Verweis auf das Gemeinwohl gerechtfertigt ist und eine stärkere Belastung tatsächlich Betriebe gefährden würde. Der Berichterstatter des Karlsruher Verfahrens, Michael Eichberger, wies auf einen weiteren zentralen Punkt hin: „Darf die Steuerverschonung ohne eine individuelle Prüfung gewährt werden, ob das Unternehmen überhaupt der Verschonung bedarf?“

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Markus Kerber, warnte: „Sollte die geltende Regelung gekippt werden, droht vielen Familienunternehmen ein Ausverkauf.“ So würden Familienunternehmen bei der Festsetzung der Steuer regelmäßig überbewertet. Erst die Verschonungsregelungen glichen diesen Nachteil aus. Sie dienten dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den mittelständischen Unternehmen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

 

DWN
Politik
Politik US-Zölle als Wirtschaftskrieg: Trump zielt auf Europas Wohlstand
15.07.2025

Mit 30-Prozent-Zöllen will Donald Trump die europäische Wirtschaft in die Knie zwingen – und trifft damit ausgerechnet die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas seltene Chance: Schwedisches Metallvorkommen soll Abhängigkeit von China brechen
15.07.2025

In Schwedens Norden liegt Europas größte Hoffnung auf Rohstoffsouveränität. Doch der Fund der Seltenen Erden birgt Zielkonflikte,...

DWN
Immobilien
Immobilien Grunderwerbsteuer sparen: So zahlen Käufer weniger beim Immobilienkauf
15.07.2025

Der Kauf einer Immobilie wird schnell teurer als geplant – oft durch hohe Nebenkosten. Besonders die Grunderwerbsteuer kann kräftig...

DWN
Technologie
Technologie Künstliche Intelligenz: Zuckerberg kündigt Mega-Rechenzentren an
15.07.2025

Mark Zuckerberg treibt den KI-Wettlauf in eine neue Dimension. Der Meta-Chef kündigt gigantische Rechenzentren an und will dabei selbst...

DWN
Politik
Politik Jetzt unterstützt Trump die Ukraine: Ist das die Wende?
15.07.2025

Donald Trump vollzieht die Wende: Plötzlich verspricht er der Ukraine modernste Waffen – auf Europas Kosten. Russland droht er mit...

DWN
Panorama
Panorama Deutsche fahren wieder mehr Auto
15.07.2025

Deutschland erlebt eine Kehrtwende beim Autofahren: Nach Jahren des Rückgangs steigen die gefahrenen Kilometer wieder – obwohl einzelne...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldverbot 2025: Panikmache oder reale Gefahr für Ihr Gold?
15.07.2025

Mehrere Goldhändler warnen vor einem staatlichen Zugriff auf Barren und Krügerrands – Millionen Anleger fürchten um ihre Ersparnisse....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Trumps Zölle sollen bleiben – weil er sie als Erfolg verbucht
15.07.2025

Donald Trump sieht seine Zollpolitik als Erfolg – und will sie verschärfen. Was der transatlantische Handelskrieg für Europa,...