Deutschland

Neues Gesetz: Lebensversicherer müssen Auszahlungen stoppen

Wer seine Lebensversicherung frühzeitig auflösen will, muss mit noch mehr herben Verlusten rechnen. Ein neues Gesetz sieht vor, dass auch die großen Lebensversicherer zur Auszahlung bestimmte Reserven nicht anzapfen dürfen. Entscheidend ist hierbei, ob die Zinsgarantien der anderen Kunden dadurch gefährdet sein würden.
22.01.2015 00:32
Lesezeit: 1 min

Durch das neue Gesetz könnten ausscheidenden Kunden so Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich entgehen. Nur Beteiligungen, die im Voraus vereinbart wurden, können dann in Einzelfällen noch an die Kunden ausgeschüttet werden, so die Wirtschaftswoche. Zunächst rechnete die Branche damit, dass lediglich finanzschwache Versicherer von diesem Auszahlungsstopp betroffen sein würden. Nun soll die neue Regelung aber branchenweit umgesetzt werden. Große Versicherer wie die AachenMünchener, die Debeka, die Axa und Ergo sind so ebenfalls davon betroffen.

Besonders die anhaltenden niedrigen Zinsen auf sichere Anlagen, stellen die Versicherer vor das Problem, kaum mehr versprochene Garantien gewähren zu können. Draghis Geldschwemme trifft seit Jahren die Versicherungsbranche und die Sparer. Helmut Posch, Vorstandsvorsitzender des Versicherungskonzerns Continentale, warnte bereits Ende vergangenen Jahres: „Wenn die Niedrigzinsphase länger anhält, droht die Gefahr, dass wir japanische Verhältnisse bekommen und einzelne Lebensversicherer ihre Garantiezinsen nicht mehr erfüllen können.“

Bereits 2012 hatten deutsche Versicherungskonzerne zinsbedingt vier Milliarden Euro weniger eingenommen. Die wahren Verlierer sind aber auch hier die Kunden. Diese haben seit dem Jahr 2000 sage und schreibe 210 Milliarden Euro an Überschussbeteiligungen in den Wind geschrieben.

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