Die Bilanz der Hypo Alpe Adria für das Jahr der Notverstaatlichung 2009 wird zum Fall für die Justiz. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien prüfe seit Januar den Vorwurf der Bilanzfälschung und durchkämme im Zuge dessen den Jahresabschluss, sagte ein Sprecher der Behörde am Montag. „Wir prüfen, ob Beteiligungen und Finanzierungen falsch bewertet wurden“, sagte er. Zudem gehe die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nach, dass Kredite und Leasing-Forderungen nicht ausreichend wertberichtigt wurden. Ein Sprecher der Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta wollte sich dazu nicht äußern.
Zu Monatsbeginn hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Hypo-Nachfolgerin Heta das Ruder übernommen und wegen der Finanzlücke von bis zu 7,6 Milliarden Euro die Rückzahlung der Hypo-Schulden vorübergehend gestoppt. Dabei unterstützt die Europäischen Bankenaufsicht EBA offenbar die Rechtsauffassung der Republik Österreich, wonach die staatlichen Garantien für Gläubiger bei der Skandalbank wertlos sind. Die FMA hatte zuvor erklärt, sie habe keine Hinweise darauf, dass Bilanzfälschung zu dem überraschenden Milliardenloch geführt habe.
Das Schuldenmoratorium trifft etwa auch die staatliche NRW.Bank, die möglicherweise Bonds im Wert von 276 Millionen Euro abschreiben muss. Der österreichische Versicherungskonzern überlegt bereits rechtliche Schritte gegen den Zahlungsstopp der Heta.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind auch deshalb brisant, weil der Vorwurf der Bilanzfälschung auch Gegenstand von Gerichtsprozessen zwischen Hypo und ihrer ehemaligen Mutter BayernLB oder deren Eigentümern Österreich und Bayern ist. Die BayernLB hatte die Hypo im Dezember 2009 an Österreich zurückgegeben (ein sehenswertes Video, das den Hypo-Skandal in fünf Minuten erklärt, am Anfang des Artikels).
Österreich wirft der BayernLB vor, dabei das katastrophale Ausmaß der Lage der Hypo verschleiert zu haben. Die Republik fordert vor dem Handelsgericht Wien von der BayernLB daher 3,5 Milliarden Euro ein - aus Sicht der Alpenrepublik jene Summe, die die Bayern bei der Abgabe der Hypo bezahlen hätten müssen. (Handelsgericht Wien, Az: 47cg112/14v).