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EuGH erklärt Durchwinken von Flüchtlingen für rechtswidrig

Lesezeit: 2 min
26.07.2017 18:28
Der EuGH hat entschieden, dass das Dublin-Regeln der EU auch in Extremsituationen zu beachten sind.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Dublin-Regeln in Extremsituationen nicht beliebig außer Kraft gesetzt werden dürfen. Auch als sich vor zwei Jahren hunderttausende Menschen auf den Weg über die Balkanroute machten, hätten sich die EU-Staaten an ihre Regeln halten müssen. Auch bei großen Bewegungen müssen Flüchtlinge ihren Asylantrag in dem Land stellen, in dem sie als erstes EU-Boden betreten haben, entschied der EuGH am Mittwoch. Allerdings dürfen sich EU-Staaten freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären - wie dies Deutschland 2015 getan hatte.

In dem Verfahren vor dem EuGH in Luxemburg ging es konkret um Kroatien. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen 2015 und 2016 hatte das Land zahlreiche Flüchtlinge mit Bussen an die Grenze zu Slowenien gebracht, damit sie dort und in anderen EU-Ländern wie Österreich ihren Asylantrag stellen.

Slowenien und Österreich hielten aber daran fest, dass nach den Dublin-Regeln das EU-Ersteinreiseland Kroatien für das Asylverfahren zuständig ist. Ein Syrer in Slowenien und eine afghanische Familie in Österreich klagten gegen die Rückführbescheide. Kroatien habe ihnen die Durchreise ausdrücklich gestattet.

Der EuGH betonte nun, Kroatien habe die Durchreise zwar geduldet. Eine solche Duldung könne aber nicht als Visum für die gesamte EU gelten. Daher seien die Flüchtlinge illegal nach Slowenien beziehungsweise Österreich weitergereist; diese Länder durften sie demnach nach Kroatien zurückschicken. Nach den sogenannten Dublin-Regeln sei Kroatien für die Asylanträge der Flüchtlinge zuständig.

Gleichzeitig verwies der EuGH auf eine "Eintrittsklausel" im EU-Flüchtlingsrecht. Diese erlaube es anderen Staaten "einseitig oder in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität" Anträge von Flüchtlingen auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den Dublin-Regeln hierfür nicht zuständig sind.

Zudem dürften Flüchtlinge dann nicht in das eigentlich zuständige EU-Einreiseland zurückgeschickt werden, wenn ihnen dort wegen der hohen Zahl der Flüchtlinge eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Dies ist nach Überzeugung etwa des Verwaltungsgerichts München derzeit in Italien der Fall.

Mit dieser Einschätzung hat der EuGH eine Stellungnahme von Bundeskanzlerin Angela Merkel zurechtgerückt, die im EU-Parlament in Straßburg im Oktober 2015 erklärt hatte, dass sie Dublin für obsolet halte: "In der jetzigen Praxis ist es obsolet, seien wir ehrlich. Es war in der Tat gut gemeint, aber unterm Strich hat sich das als nicht tragfähig erwiesen. Ich setze mich ein für ein neues Vorgehen für Fairness und Solidarität in der Lastenverteilung."

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz erklärte, das Urteil des EuGH mache deutlich, dass eine "politische Verständigung auf eine europäische Flüchtlingspolitik" nötig sei. "Wir brauchen einen Solidarpakt für Europa", forderte der SPD-Chef. Es könne nicht sein, "dass die Staaten, die an der Außengrenze der EU liegen, allein gelassen werden".

Der FDP-Politiker Alexander Graf Lambsdorff, Vizepräsident des Europaparlaments, erklärte, das EuGH-Urteil bestätige einen "Rechtsbruch" in der Flüchtlingspolitik durch die Bundesregierung. Kanzlerin Merkel habe "ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt". Von den zuvor ignorierten EU-Nachbarn habe die Bundesregierung plötzlich "Solidarität eingefordert, die sie selbst jahrelang verweigert" habe.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte, der EuGH habe sich zum Status quo des "funktionsuntüchtigen Dublin-Systems" bekannt. Das Gericht habe "zulasten der Flüchtlinge und zulasten der Staaten an den EU-Außengrenzen" geurteilt. Letztere hätten angesichts eines "Mangels an europäischer Solidarität" über viele Jahre hinweg die "Hauptlast des Dublin-Systems" getragen.

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