Die Regierung schätzt, dass sich durch die Erhöhung des Mindestlohns die Lohnkosten für die Wirtschaft um rund eine Milliarde Euro für das Jahr 2017 erhöhen werden. Auch könnten die Preise für Waren und Dienstleistungen bei einer vollständigen "Überwälzung" der Lohnerhöhungen "geringfügig ansteigen", heißt es in der Verordnung. Erhebliche Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau werden nicht erwartet. Allerdings erhofft sich Nahles durch die 34-Cent-Anhebung eine "positive Wirkung auf die Konsumnachfrage".
Mit der Verordnung setzt die Regierung eine Empfehlung der Mindestlohnkommission um, die sich aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt, so Reuters. Grundlage für die Entscheidung des Gremiums ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Tarifindex. In ihn fließen rund 500 Tarifverträge ein. In den vergangenen eineinhalb Jahren stiegen die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 3,2 Prozent.
Der bundesweite Mindestlohn gilt für rund vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor.