+++Werbung+++
[vzaar id="2845103" width="600" height="338"]
Das russische Justizministerium hat die Aktivitäten des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland ausgesetzt. Als offizielle Begründung nannte das Ministerium die „extremistischen Aktivitäten“ der Organisation.
Das Justizministerium teilte laut der staatlichen Nachrichtenagentur TASS mit, dass es das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas auf die Liste der nichtstaatlichen und religiösen Organisationen gesetzt habe, deren Tätigkeit als „Extremismus“ eingestuft werde.
Der Oberste Gerichtshof wird am 5. April über den Antrag des Justizministeriums entscheiden, die Zeugen Jehovas zu einer extremistischen Organisation zu erklären und ihre Aktivitäten im Land zu verbieten und zu beenden. In seinem Antrag nennt das Justizministerium eine Vielzahl von Verletzungen der russischen Gesetze, einschließlich des Bundesgesetzes über Widerstand gegen extreme Aktivitäten.
Das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland war bereits im Jahr 2016 einmal von einem Moskauer Gericht verwarnt worden. Wenn ein NGO in Russland nach einer Warnung nicht nachweisen kann, dass die angebliche Verfehlung abgestellt wurde oder neue „Beweise von extremistischer Tätigkeit“ auftauchen, wird der NGO geschlossen. Ein Moskauer Gericht ist am 16. Januar zu der Auffassung gelangt, dass dieser Fall auf die Zeugen Jehovas zutrifft.
Für die Zeugen Jehovas hätte ein Verbot gravierende Folgen: Der Philippine Daily Inquirer berichtet, dass etwa 8.000 philippinische Mitglieder der Gruppe ihre Ausweisung fürchten. Sie hatten sich in der Sache an die Regierung in Manila gewandt, die seit geraumer Zeit eine Annäherung an Moskau vorantreibt.
In Deutschland haben die Zeugen Jehovas dagegen gerade einen wichtigen Schritt zur Anerkennung gemacht: Als letztes Bundesland hat Anfang Februar Nordrhein-Westfalen die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Damit ist die Glaubensgemeinschaft den großen Kirchen gleichgestellt. Sie könne unter ihren Mitgliedern Steuern erheben oder auch Lehrpläne für einen eigenen Religionsunterricht erstellen, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei laut dpa Anfang Februar in Düsseldorf. Die umstrittene Religionsgemeinschaft war 2006 in Berlin nach langem Rechtsstreit erstmals von einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor erklärt, es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Zeugen Jehovas nicht rechtstreu verhielten. Die anderen Länder folgten nach und nach und nahmen eine entsprechende rechtliche Aufwertung vor.
Ein Sprecher der Glaubensgemeinschaft erklärte, „ein gutes Verhältnis zu den staatlichen Behörden“ sei den Zeugen Jehovas wichtig. Man sei nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. In Deutschland gebe es gut 200.000 Mitglieder. Kritiker sprechen hingegen laut dpa von einer „autoritären Sekte“ und „restriktiven Organisation“, die blinden Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere.