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EU will Rechte von Bahnkunden einschränken

Lesezeit: 1 min
10.12.2017 20:48
Die EU-Kommission plan offenbar eine Einschränkung der Rechte von Bahnkunden.

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Die EU-Kommission plant einem Medienbericht zufolge, die Entschädigungsansprüche von Bahnkunden einzuschränken – und stößt damit bei Verbraucherschützern und im EU-Parlament auf Protest, berichtet AFP. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag berichteten, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor einer „massiven Absenkung des Verbraucherschutzniveaus“ für Fahrgäste und fordert einen Verzicht auf die Regelung.

Den Zeitungen zufolge will die EU-Kommission mit einer Novelle der Verordnung zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr auch eine Klausel zur höheren Gewalt bei Zugverspätungen und Zugausfällen einführen. Demnach wären Eisenbahnunternehmen künftig von Schadenersatzansprüchen bei Verspätungen befreit, wenn diese durch „schlechte Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen“ verursacht wurden. Bislang gilt die Schadenersatzpflicht der Bahnen – anders als im Flug- und Busverkehr – auch in Fällen höherer Gewalt, wie der Europäische Gerichtshof 2013 bestätigt hatte.

Die Kommission sehe die Pläne, die am Dienstagabend im Rat der EU-Verkehrsminister in Brüssel behandelt wurden, als fairen Interessenausgleich, um die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger anzugleichen, berichtete die Zeitungen weiter. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sagte dagegen: „Was die Kommission macht, geht zu weit. Wir haben eine funktionierende Entschädigungsregelung, dabei sollte man es belassen.“

Der Verkehrsexperte der Grünen im Europaparlament, Michael Cramer, warnte, Bahnreisenden drohe ein „massiver Rückschritt“. Das sei „nicht tragbar“. Die Bahnunternehmen dürften nicht aus der Verantwortung gelassen werden, das zeigten die tagelangen Auswirkungen der Herbststürme auf den Betrieb der Deutschen Bahn.

Die Verkehrsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Marion Jungbluth, erklärte, bislang hätten Kunden recht unkompliziert Entschädigungsansprüche durchsetzen können. Doch künftig drohe Rechtsunsicherheit, denn was schlechte Witterungsbedingungen ausmache, sei nicht definiert und liege im Ermessen des Eisenbahnunternehmens.

Die Bundesregierung hat den Zeitungen zufolge noch keine offizielle Position zu dem Vorstoß. Man sei ganz am Anfang der Diskussion, hieß es demnach in Regierungskreisen. Eine EU-Verordnung schreibt vor, dass ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof Bahnunternehmen 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises erstatten müssen, ab 120 Minuten Verspätung gibt es 50 Prozent zurück.


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