Im EU-Parlament gibt es Bestrebungen, eigene Unterausschüsse für Abgeordnete aus den Euro-Staaten zu bilden. Doch dies würde nicht nur organisatorische Probleme mit sich bringen, sondern auch gegen den EU-Vertrag verstoßen.
Ein deutsch-französischer Bericht fordert, dass die EU-Abgeordneten aus den Ländern der Eurozone ein Mitsprache-Recht bei der Euro-Rettung erhalten. „Es sollten geeignete Strukturen für die Eurozone innerhalb des Europäischen Parlaments aufgebaut werden“, zitiert EUobserver aus dem Bericht. Doch die Idee einer Eurozonen-Struktur innerhalb des EU-Parlaments ist sowohl rechtlich als auch politisch hoch komplex. Sie kam erstmals vor zwei Jahren auf, als die EU-Führer begannen, über die Bailouts von Euro-Staaten und ein eigenes Budget für die Eurozone nachzudenken.
Damals wurde von politischen Führern im EU-Parlament vorgeschlagen, eigene Unterausschüsse für Eurozonen-Probleme zu schaffen. Doch ein derartiges Konzept ist aus rechtlichen Gründen schwierig, denn es ist im EU-Vertrag nicht vorgesehen, so der polnische EU-Abgeordnete Rafal Trzaskowski. „Weil wir [Abgeordneten] alle die gleichen Rechte haben. Wir repräsentieren die Bürger und nicht die Mitgliedstaaten.“
Eine Idee bestehe darin, dass die Fraktionen des EU-Parlaments nur Abgeordnete aus den aktuellen und künftigen Euro-Staaten in die Unterausschüsse delegiere – nicht rechtlich verbindlich, sondern als Gentleman‘ Agreement, so Trzaskowski. Eine weitere Option könnte sein, dass die drei großen Parteien des EU-Parlaments entscheidende Ämter nur an Euro-Staaten vergeben.
Es ist auch unklar, was eigentlich Probleme sind, die nur die Eurozone betreffen. Es sei eine Union und ein Finanzmarkt, sagte Jacek Saryusz-Wolski, ein weiterer polnischer EU-Abgeordneter. „Die Probleme der Banken sind nicht nur Probleme der Eurozone.“ Der britische Abgeordnete Andrew Duff warnt davor, die wirtschaftlichen und geldpolitischen Ausschüsse aufzuteilen. „Man riskiert Zusammenhanglosigkeit und Widersprüchlichkeit. Und davon haben wir schon mehr als genug.“
Neben diesen organisatorischen Problemen, gibt es auch grundsätzliche Einwände gegen die Einrichtung von Unterausschüssen für die Eurozone. Nur Großbritannien und Dänemark haben das Recht, den Beitritt zum Euro zu verweigern. Für alle anderen EU-Staaten war diese Zusage Teil ihrer Beitrittsverhandlungen. Warum also sollten diese Länder von der Diskussion ausgeschlossen werden. Saryusz-Wolski sagte, er werde sich gegen diese „zwei Sorten EU-Abgeordnete“ stellen – innerhalb des Parlaments und wenn nötig vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Einrichtung von Unterausschüssen für die Eurozone ist schwierig genug. Doch eigene Gesetze und Abstimmungen der Eurozonen-Abgeordneten innerhalb des EU-Parlaments sind derzeit rechtlich überhaupt nicht möglich. Dazu wären Veränderungen des EU-Vertrags nötig. Doch das sei „das letzte“, was etwa der französische Präsident Francois Hollande will, sagt Anand Menon, Professor für Europäische Politik am Londoner King's College. „Denn er würde unter enormen Druck geraten, eine Referendum abzuhalten.“