Deutschland

Angst vor dem Gesetz: Deutsche Telekom verschiebt Preiserhöhung

Die Telekom will bindende Gesetze über eine DSL-Drosselung verhindern. Daher drosselt sie die Internet-Geschwindigkeit bei Erreichen der Volumengrenze weniger stark, als bisher vorgesehen. Zudem soll es vorerst doch weiterhin Tarife ohne Drosselung geben.
13.06.2013 01:36
Lesezeit: 2 min

Im Streit um die geplante DSL-Drosselung hat sich die Deutsche Telekom für einen taktischen Winkelzug entschieden. Die Drosselung soll zunächst deutlich harmloser ausfallen als bisher geplant. Eine Beteiligung der Inhalte-Anbieter an den Kosten des DSL-Ausbaus ist jedoch auch weiterhin geplant.

Die Deutsche Telekom hat die für 2016 geplante Drosselung aller DSL-Anschlüsse entschärft. Statt auf 384 kBit/s soll nur auf 2 MBit/s gedrosselt werden, berichtet Heise Online. Das Unternehmen begründete den Schritt am Mittwoch damit, dass es „auf die Sorgen der Kunden“ reagiere.

Tatsächlich geht es aber nicht um den Kunden. Die Telekom fürchtet eine gesetzliche Regelung, die jetzt unter dem Druck der Öffentlichkeit erzwungen werden könnte. Der Staat als Eigentümer der Telekom hat auch kein besonderes Interesse an Freibier einem freien Internet für alle. Denn die Telekom ist bis zum heutigen Tage nicht in der Lage gewesen, eine echte Strukturreform durchzuführen. So liefert das Unternehmen im Verhältnis zu seiner Größe nicht genug Gewinne an den Bundesfinanzminister.

Statt eines tragfähigen Geschäftsmodells hat die Telekom tausende Mitarbeiter in eigene Gesellschaften abgeschoben. Dort beziehen sie bis zur Frühverrentung ihre Gehälter weiter, ohne die Bilanz des Unternehmens zu belasten. Diese Mitarbeiter können jedoch auch für andere Tätigkeiten nicht gegen ihren Willen herangezogen werden (ein besonders bizarres Beispiel - hier).

Die neuen Werte liegen deutlich über der Grenze von 1 MBit/s, die von der Bundesregierung als DSL-Minimum gefordert wurde. Die Ankündigung der Telekom soll offenbar entsprechende Gesetze überflüssig machen. Denn gesetzlich bindende Werte DSL-Drosselung wären lästig. Das Problem wird daher verschoben: Es sei noch zu früh, um über die Tarife in drei Jahren zu sprechen, sagte Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom.

Derzeit wird eine Drosselung ab einem bestimmten Datenvolumen bei jedem Neuvertrag verbindlich vereinbart. Zudem wollte die Telekom auch alle bestehenden Festnetzanschlüsse bis 2016 mit einer Drosselungs-Klausel versehen (mehr hier). Doch nun soll es bei der Telekom auch Tarife ohne Drosselung geben. Diese fielen allerdings etwas teurer aus. Hagspihl sagte, dass die Telekom passende Tarife für jeden Bedarf anbieten werde. Aus Sicht der Telekom ist es auch nur fair, wenn Kunden, die weniger Datenvolumen benötigen, weniger zahlen.

Die Telekom sagte, dass drei Prozent der Nutzer von der Drosselung betroffen seien. Durch den steigenden Bedarf in den kommenden Jahren ist jedoch zu erwarten, dass immer mehr Kunden unter die Drosselung fallen.

Deshalb werden sie vermutlich zu teureren Tarifen greifen. Diese zusätzlichen Einnahmen werden zur Finanzierung des Netzausbaus auch dringend benötigt. Denn in den kommenden Jahren will die Telekom zusätzlich 6 Milliarden Euro in den flächendeckenden Ausbau des Highspeed-Internets investieren.

Das Vorhaben der Telekom, sich Dienste mit hohen Daten-Volumina extra bezahlen zu lassen, war auf massiven Widerstand gestoßen. Eine Online-Petition, die sich dagegen ausspricht, wurde nach nur vier Tagen von über 50.000 Bürgern unterzeichnet (mehr hier). Eine solche Ungleichbehandlung von Diensten wäre ein Verstoß gegen die Netzneutralität und könnte möglicherweise die Bundesnetzagentur auf den Plan rufen könnte.

Bisher hätten sich die Inhalte-Anbieter wie Google und Facebook kaum an den Kosten des DSL-Ausbaus beteiligt, profitierten aber stark von einer hochleistungsfähigen Infrastruktur, sagte Telekom-Sprecher Philipp Blank. Die Partner, die sich für sogenannte Managed Services entscheiden, sollen sie die Telekom an ihren Umsätzen beteiligen. Im Gegenzug dafür werden die von ihnen angebotenen Dienste von der Drosselung ausgenommen.

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