Politik

Achtung bei London-Reisen: Polizei darf auf Handys schnüffeln

Lesezeit: 1 min
17.07.2013 02:33
Britische Grenzbeamte dürfen Einreisende willkürlich aufhalten und ihr Mobiltelefon untersuchen. Diese Vorgehensweise wird durch ein Antiterrorgesetz legitimiert. Für die Durchführung der Amtshandlung bei der Einreise ist keine vorgehende Erlaubnis einzuholen und es muss kein Verdacht vorliegen.
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Beamte an den britischen Grenzübergängen dürfen Personen aufhalten, ihnen ihr Mobiltelefon abnehmen und die darauf enthaltenen Daten auf unbegrenzte Zeit speichern. Ihre Befugnisse gehen soweit, dass sie zur Begründung ihrer Handlung nicht einmal einen Verdacht äußern müssen.

Die auf dem Gerät gespeicherten Informationen dürfen von den Behörden solange gespeichert werden „wie notwendig“. Die fraglichen Daten können Kontaktadressen, den Anruf-Verlauf, Fotos und Adressaten von Kurznachrichten und Emails umfassen, berichtet der Telegraph. Ausgenommen sind nur die Inhalte der Nachrichten.

David Anderson, ein unabhängiger Gutachter zur Untersuchung der britischen Antiterrorgesetze, thematisiert die Regelung in einem aktuellen Bericht. Er setzt sich für eine umfassende Kontrolle der Maßnahme ein, damit ein möglicher Daten-Missbrauch ausgeschlossen werden kann. „Gewöhnliche Reisende müssen sicher gehen können, dass ihre privaten Informationen nicht ohne guten Grund behalten und von der Polizei nicht länger als notwendig aufbewahrt werden“, sagte Anderson.

Bis zu 60.000 nach Großbritannien einreisende Menschen werden pro Jahr unter dem Mantel der Antiterror-Gesetze aus dem Jahr 2000 „aufgehalten und untersucht“. Wie viele davon auch von einer Handy-Durchsuchung betroffen waren, ist jedoch unklar. Bürgerrechtsgruppen äußern schwere Bedenken.

Gus Hosein von Privacy International sagte dem Telegraph:

„Wir sind extrem besorgt über diese zudringlichen Taktiken. Diese Praktiken wurden viel zu lange unter den Teppich gekehrt. (…) Ihre Telefondaten zu beschlagnahmen und zu speichern ist das moderne Äquivalent dazu, ihre Wohnung und Ihr Büro zu durchsuchen, sowohl Ihre Familienalben als auch Ihre Geschäftsaufzeichnungen zu durchsuchen, all ihre Freunde und Familienmitglieder zu identifizieren und diese Informationen auf Jahre aufzubewahren.“

Innerhalb britischen Staatsgebietes ist die Exekutive bei der Daten-Durchsuchung dazu verpflichtet, einen Gerichtsbeschluss einzuholen und strenge Durchführungs-Richtlinien einzuhalten. Bei Einreisenden ist dies nicht der Fall. „Nirgendwo in Großbritannien haben Sie weniger Rechte als an der Grenze”, so Hosein.

Derartige Aktionen scheinen bald zum alltäglichen Bild der EU zu gehören. Auch in Frankreich ist es mittlerweile erlaubt, ohne angegeben Grund das Handy der Einreisenden zu durchsuchen (hier).


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