Beck aktuell führt aus: “Der Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen eines mutmaßlich rechtsextremen Überfalls 2014 auf eine Kirmesgesellschaft in Thüringen gekippt. Die Revision der vor drei Jahren Verurteilten habe Erfolg gehabt, heißt es in einem Beschluss des BGH, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den am 02.05.2020 auch die Nebenklage informierte. Das Urteil aus dem Jahr 2017 werde aufgehoben. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Erfurt müsse den Fall nun neu verhandeln (Az.: 2 StR 352/18).”
In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des LG Erfurt für “durchgreifend rechtsfehlerhaft”. “Das LG Erfurt hatte zehn Männer und eine Frau für schuldig befunden, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein. Sie waren zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Vier weitere Angeklagte hatte das Gericht freigesprochen. Bei dem Überfall waren zehn Menschen schwer verletzt worden. Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Vertreter der Nebenklage rechnen die damals Angeklagten der rechtsextremen Szene zu. Selbst vor Gericht hatten die meisten aus ihren politischen Überzeugungen keinen Hehl gemacht und zum Beispiel szenetypische Kleidung getragen. Zur Urteilsverkündung war ein Angeklagter mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Nationalist Fight Club" erschienen”, so Beck aktuell.
Die ZEIT berichtet: “Auf das Konto der Gruppe gehen unter anderem ein Schießtraining Ende 2012 unter dem Motto “NSU-reloaded” und ein Kugelbomben-Angriff auf ein Hausprojekt in Gotha. Ebenfalls aus der Kreisstadt stammen zwei Neonazis, die im Dezember 2011 eine alte Gaststätte in Crawinkel im Kreis Gotha erworben hatten und dort eingezogen waren. Schnell entwickelte sich das Haus zu einem überregionalen Treffpunkt und Veranstaltungsort der extrem rechten Szene. Etwa 18 Monate später stießen Beamte bei Razzien auf Machinenpistolen und zahlreiche andere Waffen.”
Robert Friedrich von ezra (BeratungSTELLE für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen) sieht die Hauptverantwortung für die Aufhebung des Urteils beim LG Erfurt: “Das Landgericht Erfurt hat es nicht geschafft, nach einem kostenintensiven Großverfahren ein rechtlich sauberes Urteil zu formulieren. Die bisherige Straffreiheit der Täter bleibt insbesondere für die Betroffenen absolut unverständlich, weil auch der Bundesgerichtshof an deren Schuld keine Zweifel hat. Aber auch der BGH muss sich fragen lassen, warum die Richter fast drei Jahre brauchten, um einen Beschluss zu fassen.”
Ausschlaggebend für den Beschluss des BGHs seien im Wesentlichen handwerkliche Fehler des LG bei der Erstellung des schriftlichen Urteils gewesen. “Die Angegriffenen fühlen sich vom Rechtsstaat alleine gelassen”, meint Friedrich.