Politik

„QAnon“ ist in Deutschland kein Beobachtungsobjekt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten mit, dass die Gruppe „QAnon“ in Deutschland noch kein Beobachtungsobjekt sei. Doch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert ein entschiedenes Vorgehen gegen „QAnon“.
14.01.2021 18:17
Aktualisiert: 14.01.2021 18:17
Lesezeit: 2 min

Eine Sprecherin teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten mit, dass die Gruppe „QAnon“ in Deutschland noch kein Beobachtungsobjekt sei. Es werden zwar einzelne Personen aufgrund extremistischer und antisemitischer Bestrebungen beobachtet, aber die Gruppe als Ganzes nicht. Allerdings geben es im Bereich der Verfassungsschutzämter eine Arbeitsgruppe, die sich mit Verschwörungstheorien befasse. Dort werde auch „QAnon“ besprochen. Das Ergebnis der Maßnahmen, die daraus folgen sollen, sei noch offen.

„QAnon“ in Deutschland sei eine heterogene Gruppe, die jedoch stark antisemitische Züge aufweise. Die Sprecherin fügte hinzu, dass die Reaktionen von „QAnon“ in Deutschland in Bezug auf den Sturm auf das Kapitol in Washington D.C. verhalten ausgefallen seien.

Um eine Beobachtung von Gruppen rechtlich untermauern zu können, müssen eine extremistische Ideologie und Ziele vorliegen, die gegen den Kernbestand unserer Demokratie gerichtet sind. Zweitens muss ein „Bestrebungscharakter“ vorliegen. Aus dem Verfassungsschutzgesetz (§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden) geht hervor:

„Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,

2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,

3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.“

Weiterhin heißt es : „Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, daß

1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten,

2. sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden, Gewaltanwendung vorzubereiten, zu unterstützen oder zu befürworten,

3. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken,

4. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder

5. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht.“

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert eine entschiedenes Vorgehen gegen „QAnon“. Die „Berliner Morgenpost“ berichtet: „Zuletzt hatte auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, dazu aufgerufen, stärker gegen QAnon vorzugehen. Er hatte sich insbesondere dafür ausgesprochen, die Verbreitung der Verschwörungstheorien der QAnon-Bewegung über Messengerdienste einzudämmen. Die Theorie finde im deutschsprachigen Raum Verbreitung, vor allem durch eine Vielzahl von Homepages, Blogs und YouTube-Kanälen, so die Bundesregierung. Anknüpfungspunkte für rechtsextremistische Ideologeme biete die zuweilen mit der ,QAnon‘-Theorie verbundene Behauptung, die handelnden Eliten des ,Deep State‘ seien ,Linke‘, jüdischen Glaubens oder von Juden gesteuert.“

Doch der aktuelle Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, will entschieden gegen Antisemitismus und Hetze vorgehen. In einem Gastbeitrag der Zeitung „Jüdische Allgemeine“ hatte er zuvor sehr deutlich geschrieben: „Auch die Instrumentalisierung der Covid-19-Pandemie wäre ohne digitale Kommunikationstechnologie in diesem Umfang nicht möglich. Es ist bezeichnend, dass rechtsextremistische Agitatoren die aktuelle Krise in den uralten Mythos einer jüdischen Weltverschwörung einbetten. Dieses Muster führt uns zum Kern des Problems: Antisemitismus ist nicht einfach eine quantifizierbare Summe von Straftaten. Antisemitismus ist eine menschenfeindliche Weltanschauung. Er ist die älteste und hartnäckigste Verschwörungstheorie – und sein Irrationalismus lastet seit Jahrhunderten als dunkler Schatten auf der europäischen Kulturgeschichte. Damit sich die verpflichtende Losung ,Nie wieder!‘ erfüllt, müssen Demokraten immer wieder geschlossen Widerstand leisten, wenn sich der Antisemitismus erhebt.“

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