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Schon wieder verfassungswidrig? Wie die GroKo mit der Bürgernummer den Datenschutz aushebelt

Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht. Zuvor hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das Vorhaben der Bundesregierung, eine allgemeine Bürgernummer einzuführen, als verfassungswidrig abgelehnt. 
29.01.2021 03:10
Lesezeit: 1 min
Schon wieder verfassungswidrig? Wie die GroKo mit der Bürgernummer den Datenschutz aushebelt
Die Mitglieder der Bundesregierung stehen anlässlich der Klausurtagung des Bundeskabinetts im Gästehaus der Bundesregierung im Schloss Meseberg zum Gruppenbild zusammen. (Foto: dpa) Foto: Monika Skolimowska

Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht. Trotz Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz. Wenn der Bundesrat der Neuregelung ebenfalls zustimmt, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert - etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte das Vorhaben der Bundesregierung, eine allgemeine Bürgernummer einzuführen, als verfassungswidrig abgelehnt.

Nach Angaben der großen Koalition sollen Verwaltungsvorgänge dadurch einfacher werden. Die Initiatoren möchten vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen. Erlaubt ist die gegenseitige Datenabfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleichzeitig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang - das „Datencockpit“ - selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz, weil sie es für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hält. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, sagte, die Nutzung der Steuer-ID als einheitlicher Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, „dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes“.

Die dpa meldet: „Schon nach dem Kabinettsbeschluss hatten zahlreiche Datenschützer jedoch erhebliche Kritik geäußert. Sie befürchten die Erstellung von umfassenden Persönlichkeitsprofilen. Diesen Bedenken schloss sich die Opposition im Bundestag an. Der AfD-Abgeordnete Uwe Schulz warnte vor dem ,gläsernen Bürger‘, bei dem der Staat als ,moderner Blockwart‘ zahllose Daten zusammenführen könne. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz beklagte, der Einzelne dürfe nicht in seiner ganzen Persönlichkeit registriert und katalogisiert werden. Innenstaatssekretär Günter Krings widersprach den Bedenken und verwies auf die vorgesehenen Schutzmechanismen: ,Eine Profilbildung werden wir weiterhin wirksam ausschließen‘, versicherte der CDU-Politiker. Über eventuelle Änderungen am Gesetzentwurf wird jetzt in den parlamentarischen Fachausschüssen beraten.“

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht (Mehr HIER). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft offenbar die geschützten Daten von 73 Millionen zur Verfügung stellen. Das erschließt sich zumindest aus einer Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung (HIER).

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