Deutschland

Knaller-Urteil in Weimar: Keine Masken und kein Mindestabstand mehr für Schüler – Kindeswohl gefährdet

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“
11.04.2021 16:39
Aktualisiert: 11.04.2021 16:39
Lesezeit: 2 min

Das Amtsgericht Weimar hat ein Urteil gefällt, wonach Masken, Corona-Tests und Mindestabstände in Schulen nicht zulässig sind.

„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im ,Pandemie‘-Geschehen.“

„Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine ,Infektion‘ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falschpositive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.“

Das Amtsgericht wird in einigen Ausführungen besonders deutlich: „Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“

„Die Anregung an das Familiengericht, zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung eine aus dem Tenor ersichtliche Regelung zu treffen, ist nach § 1666 BGB begründet. Eine Gefährdung des Kindes ist zu bejahen bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt-Götz, § 1666 Rn. 8). Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.“

„Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind. Darüber hinaus haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht. Es erscheint nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand sehr wahrscheinlich, dass dieses Ergebnis im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Weitere Ausführungen bleiben einer Entscheidung dort vorbehalten.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Ripple startet RWA-Strategie, AMT DeFi-Verträge für erneuerbare Energien gehen live – XRP beginnt einen neuen Aufwärtszyklus

Mit der beschleunigten Einführung der RWA-Strategie (Real World Assets) durch Ripple entwickelt sich die Blockchain-Branche von reinem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KfW Research: Ausgaben bei Forschung und Entwicklung stagnieren – Deutschlands Vorsprung schmilzt
17.01.2026

Deutschland zählt noch immer zu den größten Forschungsnationen – doch der Vorsprung schmilzt. Während andere Länder ihre...

DWN
Finanzen
Finanzen PayPal-Datenschutz: In drei Schritten zu mehr Privatsphäre beim Bezahlen
17.01.2026

PayPal weiß oft mehr über Ihre Zahlungen, als Ihnen lieb ist – und diese Informationen können für Werbung genutzt werden. Wer seine...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Drogeriemarkt DM expandiert: Omnichannel-Strategie treibt Auslandsgeschäft an
17.01.2026

Der DM-Konzern treibt den Ausbau seines Auslandsgeschäfts trotz hoher Anlaufkosten gezielt voran. Geht die Skalierungsstrategie des...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Eberswalder Wurst: Fleischriese Tönnies macht Traditionsbetrieb dicht – warnendes Lehrstück für andere Unternehmen
16.01.2026

Mit der Schließung der Eberswalder Wurstwerke verschwindet ein weiterer DDR-Traditionsbetrieb. Das Werk im brandenburgischen Britz wird im...

DWN
Politik
Politik Trump setzt sich durch: Wie die Abstimmung im US-Senat den Kongress spaltet
16.01.2026

Donald Trump demonstriert erneut, wie eng seine Machtbasis im US-Kongress weiterhin ist, selbst bei umstrittenen außenpolitischen Fragen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kakaopreis rutscht ab: Ursachen und Folgen für Märkte und Industrie
16.01.2026

Der Kakaomarkt reagiert auf spürbare Veränderungen bei Nachfrage und Verarbeitung. Signalisiert der jüngste Rückgang des Kakaopreises...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Porsche-Aktie: Absatzkrise in China – Porsche verkauft deutlich weniger Fahrzeuge
16.01.2026

Porsche spürt die anhaltende Marktschwäche in China deutlich: Der Absatz ging 2025 um rund ein Viertel auf 41.900 Fahrzeuge zurück....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiekrise verschärft sich: Gaspreise in Europa innerhalb einer Woche um 20 Prozent gestiegen
16.01.2026

Europas Gasmarkt erlebt einen kräftigen Preissprung: In nur einer Woche stiegen die Kosten für Erdgas um rund 20 Prozent und erreichten...