EU-Regeln für Chats: Was wirklich hinter Chat Control steckt
Chat Control ist ein Regelwerk, das in der Europäischen Union inzwischen fast mythische Ausmaße annimmt.
Schon die Verhandlungen über die Regeln sorgten für Aufsehen. Zusätzlichen Zündstoff liefern Debatten darüber, wie viele Türen zur Privatsphäre diese Regeln öffnen.
Sind Ihre privaten Nachrichten wirklich für andere zugänglich? Bleiben verschlüsselte Nachrichten verschlüsselt? Und warum geht die EU, die sich sonst als große Kämpferin für Privatsphäre und Datenschutz versteht, eine solche Regulierung überhaupt an?
1. Was ist Chat Control eigentlich?
Hinter dem Namen Chat Control steht eine offiziellere Bezeichnung: die Verordnung zur Festlegung von Regeln zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Die erste Verordnung aus dem Jahr 2021 erlaubte Anbietern von Kommunikationskanälen, etwa Meta mit WhatsApp, freiwillig Material zu sexuellem Kindesmissbrauch zu erkennen und zu melden. Diese Lösung war ursprünglich als vorübergehende Übergangsregelung gedacht.
Die zweite, nennen wir sie dauerhafte Verordnung, wurde im Mai 2022 vorgestellt. Vier Jahre nach ihrer Präsentation ist sie noch immer nicht angenommen. Die Abstimmungen zwischen Parlament, Kommission und Rat könnten bis Jahresende abgeschlossen werden.
Im Juli ging es im Kern darum, ob Plattformen Kommunikation freiwillig prüfen sollen oder ob Prüfungen von Nachrichten auch per Anordnung verlangt werden können. Zu den offenen Fragen gehört außerdem, welche Nutzer oder Gruppen ins Visier geraten könnten, wie sie identifiziert würden und auf welcher Grundlage eine Auswahl stattfinden soll.
2. Was unterscheidet Chat Control 1.0 von Chat Control 2.0?
Chat Control 1.0 ist eine Art rechtliche Ausnahme. Vor 2021 riskierten Anbieter elektronischer Kommunikation wegen der ePrivacy-Regeln, dass freiwillige Kontrollen von Nachrichten nicht legal gewesen wären. Chat Control 1.0 erlaubte ihnen, nach eigener Entscheidung Technologien einzusetzen, um Material zu sexuellem Kindesmissbrauch zu erkennen. Eine Verpflichtung gibt es dabei nicht.
Chat Control 2.0 war im Grundentwurf deutlich breiter angelegt, mit stärkerem Gewicht auf Pflichten statt Freiwilligkeit. Vorgesehen waren verpflichtende Risikobewertungen für Anbieter, Maßnahmen zur Verringerung festgestellter Risiken, die Möglichkeit von Anordnungen, einheitliche Regeln für Meldung und Entfernung von Inhalten sowie die Einrichtung eines neuen europäischen Zentrums zur Bearbeitung von Meldungen.
Der wichtigste Unterschied ist damit die Frage der Verpflichtung. Würde die Verordnung 2.0 also Massenüberwachung bringen? Organisationen zum Schutz digitaler Rechte argumentieren, ein „gezielter“ Auftrag werde faktisch zur Massenüberwachung, sobald die Infrastruktur zur Prüfung auf einer ganzen Plattform eingeführt werde. EU-Datenschutzaufsichtsbehörden warnen, der Vorschlag könne eine breite und unterschiedslose Prüfung gewöhnlicher Kommunikation ermöglichen, was dem Schutz der Privatsphäre widerspräche, berichtet Euronews.
Eine weitere wichtige Differenz betrifft die Frage, welche Messenger-Dienste geprüft würden.
3. Werden Ihre Nachrichten künftig für alle lesbar?
Die zentrale Frage bei Chat Control lautet: Lässt die Europäische Kommission damit zu, dass Ihre private Kommunikation nicht mehr ganz so privat ist?
Wenn Sie heute eine Nachricht über Signal oder WhatsApp verschicken, gelten die Regeln von Chat Control 1.0 dafür nicht. Verschlüsselte Nachrichten bleiben also weiter verschlüsselt. Wenn Sie dasselbe Foto über eine unverschlüsselte App verschicken, kann ein automatisiertes System es prüfen, bevor der Empfänger es sieht, erklärt Euronews.
Die befristete Verordnung Chat Control 1.0 ermöglicht Plattformen, private Nachrichten, Fotos und Videos freiwillig zu prüfen. Der ursprüngliche Vorschlag für Chat Control 2.0 sah neben verpflichtender Risikoanalyse und Risikominderung auch die Möglichkeit von Anordnungen zur Erkennung problematischer Inhalte vor.
Der Vorschlag hat sich jedoch inzwischen verändert: Das Europäische Parlament will Anordnungen streng begrenzen und verschlüsselte Kommunikation ausnehmen. Der Rat der EU schlug im November 2025 vor, die heutige freiwillige Erkennung dauerhaft zu machen, also auch in Chat Control 2.0.
Dass die Prüfung von Nachrichten verpflichtend würde, ist also noch Gegenstand der Verhandlungen.
4. Was ist mit WhatsApp, Signal und anderen verschlüsselten Kanälen?
Die oben genannte Regel gilt nicht für Anwendungen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Anders gesagt: In Ihrem WhatsApp-Chat liest heute nicht noch ein weiteres Augenpaar mit.
Frühe Fassungen von Chat Control 2.0 enthielten die Möglichkeit, auch verschlüsselte Nachrichten zu prüfen. Diese kann der Anbieter, also etwa Meta, grundsätzlich nicht lesen. Die Prüfung müsste vor dem eigentlichen Verschlüsselungsvorgang erfolgen. Über diesen Teil der Verordnung gab es noch keine Einigung.
Heute werden Ihre Nachrichten auf WhatsApp also noch nicht geprüft. Ausgeschlossen ist aber nicht, dass dies künftig möglich wird.
Vertreter von Signal erklärten bei der Ankündigung, das System könne Nachrichten vor der Verschlüsselung prüfen: Lieber verlassen wir die EU, als das zuzulassen.
5. Wer würde die Nachrichten überhaupt lesen?
Wenn festgestellt wird, dass der Inhalt einer Nachricht problematisch ist, landet diese nicht sofort bei der lokalen Polizei oder etwa bei Europol.
Bei Google etwa, erklärt Euronews, prüft zuerst ein automatisiertes System die Nachrichten. Danach werden jene Nachrichten, die das System als problematisch markiert hat, von einer speziell dafür geschulten Person geprüft. Das Problem dabei ist, dass Prüfer die Absicht nicht immer richtig erkennen und ein falsches Bild als problematisch einstufen können.
6. Wie funktioniert automatisierte Prüfung überhaupt?
Die Prüfung funktioniert auf zwei Arten.
Bei der ersten erhält ein Bild oder Video einen digitalen Fingerabdruck, einen Hash. Das ist eine kurze Folge aus Zahlen und Buchstaben, die für diese Datei charakteristisch ist. Wenn ein Nutzer ein Bild verschickt, berechnet das System dessen Hash und vergleicht ihn mit einer Sammlung von Fingerabdrücken bereits bekannter illegaler Inhalte. Diese Methode ist schnell und genau bei exakten oder nahezu identischen Kopien. Sie lässt sich jedoch durch Änderungen umgehen, da nicht das tatsächliche visuelle Bild verglichen wird, sondern sein digitaler Abdruck, erklärt das Portal Casnik Finance unter Berufung auf Euronews.
Die zweite Methode ist Klassifizierung durch maschinelles Lernen. Sie wird für neue oder veränderte Inhalte genutzt und, besonders umstritten, für die Prüfung von Texten auf sprachliche Muster. Modelle analysieren etwa die Anwesenheit von Personen, das geschätzte Alter von Personen, Körperhaltungen und bewerten dann die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Material sexuellen Kindesmissbrauchs handelt.
7. Was hat die massive Kritik ausgelöst?
Neben dem möglichen Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten, gerade in der EU als großer Verteidigerin der Privatsphäre, wurde auch das Verfahren zur Annahme der Regeln stark kritisiert.
Die erste Frage lautet natürlich: Was ist Privatsphäre? Vertraulichkeit von Daten, private Nachrichten und Datenschutz sind nur einige Bereiche, für die sich Brüssel stark einsetzt.
Kritiker werfen Chat Control jedoch vor, dass die EU all diese Grundsätze mit der Verordnung übergeht. Auch das verursacht Uneinigkeit über die dauerhafte Verordnung und ist einer der Gründe, weshalb sie noch nicht angenommen wurde. Auf der einen Seite stehen Forderungen nach strengeren Maßnahmen zur Aufdeckung sexueller Gewalt gegen Kinder. Auf der anderen Seite geht es um zusätzliche Schutzmechanismen für Privatsphäre und verschlüsselte Kommunikation.
Die zweite Frage lautet: Wie zuverlässig ist automatisierte Erkennung überhaupt? Sind die Systeme wirklich präzise genug, um tatsächlich schädliche Inhalte oder Missbrauch zu erkennen?
Die letzte Kritik beziehungsweise Frage betrifft das Verfahren: Wie wurde die Verordnung im Parlament verlängert, und welche Lücken im Ablauf wurden genutzt?
Im März fand eine Abstimmung über die Verlängerung der Verordnung statt, doch der Vorschlag erhielt im Parlament keine ausreichende Unterstützung. Dafür stimmten 228 Abgeordnete, 311 waren dagegen, 92 enthielten sich.
Die befristete Regelung lief im April aus. Im Juni schickte die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, die befristete Verordnung erneut an den Rat der EU zur weiteren Entscheidung. Der Rat schickte die Verordnung zu Beginn der parlamentarischen Sommerpause zurück ins Parlament. Kritiker sagen, damit habe man sich weniger Gegenstimmen gegen die Verordnung und somit ihre Verlängerung gesichert.
Anfang Juli fand eine neue Abstimmung statt. Damit die Verlängerung von Chat Control 1.0 scheitert, hätten die Gegner eine absolute Mehrheit gebraucht, also mindestens 360 Stimmen im Parlament. Diese erreichten sie nicht. Gegen die Verlängerung stimmten 314 Abgeordnete. In dieser Abstimmung waren mindestens 360 Stimmen nötig, da es sich um die zweite Lesung handelte. Die Verlängerung der Verordnung um zwei Jahre war damit gesichert.
Heute gilt Chat Control 1.0 also weiter und bleibt bis April 2028 in Kraft, beziehungsweise bis zum Beginn der Anwendung einer dauerhaften Verordnung, also Chat Control 2.0, falls diese früher angenommen wird.

