Das Amtsgericht Weimar hatte am 8. April 2021 entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“
Der für dieses Urteil zuständige Amtsrichter Christian Dettmar wurde anschließend in den Medien und von der Politik scharf kritisiert. Dabei basiert das Urteil auf drei Gutachten von Frau Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Herr Prof. Dr. Christof Kuhbandner und Frau Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer.
Am 26. April 2021 untersuchten Ermittler auf Anordnung der Staatsanwaltschaft das Büro, das Haus und das Auto des Amtsrichters. Es bestehe nach Angaben der Staatsanwaltschaft Erfurt der Verdacht der Rechtsbeugung. Die „BILD“ wörtlich: „Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen zu BILD: ,Die Überprüfung der Anzeigen ist abgeschlossen. Wir ermitteln jetzt wegen Rechtsbeugung.‘ Es bestehe der Anfangsverdacht, dass der Richter nicht zuständig und daher nicht befugt war, eine solche Anordnung zu erlassen – zuständig sei hingegen das Verwaltungsgericht. Ein Anfangsverdacht liege laut Grünseisen u.a. vor, wenn die Möglichkeit einer Straftat bestehe. Rechtsbeugung sei zu dem ein sehr schwerwiegender Verstoß.“
Der Journalist Boris Reitschuster führt aus: „Nach Angaben seines Anwalts durchsuchten Ermittler sowohl das Büro des Richters als auch sein Auto und sein Haus (…) Sein Handy wurde beschlagnahmt. Kritiker sehen darin einen ,Willkürakt‘, einen ,Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz‘ sowie den Versuch, andere kritische Richter einzuschüchtern und zu verängstigen.“
Der „Deutschlandfunk“ berichtet: „Vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht Weimar die Maskenpflicht im Unterricht für rechtmäßig erklärt. Die Richter wiesen darauf hin, dass sie das umstrittene Urteil des Familienrichters als „offensichtlich rechtswidrig“ ansehen. Familiengerichte seien nicht befugt, Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen. Dafür fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Auch die Staatsanwaltschaft sieht nun ,Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist‘.“