Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten am Freitag einen ausgearbeiteten Entwurf für ein "Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen" vor. Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren.
Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen - bei Behörden oder der Krankenkasse.
Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sollen ausgenommen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein und bis dahin alle drei Monate auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Der Vorschlag stammt von den folgenden Abgeordneten:
- Dirk Wiese (SPD)
- Heike Baehrens (SPD)
- Dagmar Schmidt (SPD)
- Janosch Dahmen (Grüne)
- Till Steffen (Grüne)
- Katrin Helling-Plahr (FDP)
- Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP)
Die Initiatoren erklärten zur Begründung für ihren Vorstoß: "Wenn wir warten, bis die nächste Infektionswelle in Sichtweite ist, ist es für vorausschauendes Handeln zu spät. Dann lässt sich die Bevölkerung, lässt sich unser Gesundheitssystem wieder nur mit einschränkenden Maßnahmen schützen." Das solle mit dem Gesetz verhindert werden. "Freiheit für alle geht nur mit Solidarität von allen."
Der Bundestag soll nach Plänen der Ampel-Koalition in freier Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben über eine mögliche Regelung entscheiden. Daneben gibt es eine Initiative einer Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki gegen eine allgemeine Impfpflicht.
Eine dritte Gruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann arbeitet an einem Vorschlag für einen "Mittelweg": Mit einem Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften. Und wenn so nach gewisser Zeit die nötige Impfquote nicht erreicht wird, einer Pflicht zum Nachweis einer Impfung ab 50 Jahren.