Deutschland

Klage gegen Gender-Vorschriften bei Audi: „Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in“

Eine Klage gegen Audi zeigt, welcher blühende Unsinn inzwischen auf höchsten Konzern-Ebenen befolgt werden soll.
14.06.2022 15:00
Aktualisiert: 14.06.2022 15:23
Lesezeit: 2 min

Im Streit zwischen einem VW-Mitarbeiter und der Konzerntochter Audi um die Gender-Sprache im Unternehmen haben die Ingolstädter einen Kompromiss abgelehnt. Die Unterstriche aus allen Mails samt Anhängen und Präsentationen zu entfernen, sei nicht praktikabel, hieß es von den Audi-Anwälten am Dienstag im Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt.

Geklagt hatte ein Angestellter der Konzernmutter Volkswagen, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 83 O 1394/21). Im Gericht zitierte der Kläger aus Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie: «Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in». Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, Audi könnte ihm künftig «halt normal schreiben».

Das Urteil will die Kammer am 29. Juli verkünden. Es werde kein Grundsatzurteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbrand klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: «Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden«, sagte er dem VW-Prozessmanager.

Audi hat den Leitfaden im März 2021 eingeführt und erklärt, das Unternehmen wolle «gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen». Firmenanwalt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mit Hilfe der Gender Gaps trotzdem angesprochen und respektiert fühlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen.

Im Klartext: Weil sich eine winzige Minderheit möglicherweise durch die traditionelle Sprache «diskriminiert fühlen» könnte, sollen zehntausende Audi-Angestellte sonderbare und schwer verständliche Formulierungen benutzen.

Klägeranwalt Dirk Giesen griff dies sofort auf: «Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!» Sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber «er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache». Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi solle verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit Gender Gaps mehr zu schicken - und bei Verstößen 100 000 Euro zahlen.

Der Vorsitzende Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: «Der Gender Gap muss weg.» Zugleich wies er darauf hin, dass die Klägeranwälte die zitierte Arbeitsanweisung nicht in den bisherigen Schriftsätzen angeführt hätten, das komme nun vielleicht etwas spät.

Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Gängelei und Ideologie ablehnt. Die Gesellschaft für deutsche Sprache sieht Doppelnennungen («Schülerinnen und Schüler») positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch: Sprache müsse verständlich und lesbar sein und den Grammatikregeln entsprechen. Formulierungen wie «Jede(r) Kollege(in)/jede(r) Kolleg(in)», «sagte die*der Schüler*in und ihre*seine Eltern» oder «Bauer(in) und Ärzt(in)» gehörten nicht dazu.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Umstrittener Staatsbesuch: Syrischer Präsident zu Gesprächen in Berlin
30.03.2026

Nach der Verschiebung im Januar wird der Besuch des syrischen Präsidenten nun unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen nachgeholt....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zwischen Regenfrust und Qualitätsrausch: Die deutsche Weinbilanz 2025
30.03.2026

Das Wetterjahr 2025 verlangte den deutschen Winzern einiges an Nervenstärke ab. Besonders die heftigen Niederschläge im September setzten...

DWN
Finanzen
Finanzen Warum so viele Deutsche Aktien und Fonds links liegen lassen
30.03.2026

Milliarden liegen auf Sparbüchern, während Aktien & Co. kaum genutzt werden. Warum viele Deutsche vor Wertpapieren zurückschrecken –...

DWN
Finanzen
Finanzen Geldwäsche-Skandal: Wie dubiose Deals eine Schweizer Bank zu Fall brachten
30.03.2026

Eine kleine Privatbank aus Zürich entwickelte sich binnen weniger Jahre zu einem profitablen, aber hochriskanten Geschäftsmodell. Die...

DWN
Politik
Politik Nach Angriff auf Diego Garcia: Könnten iranische Raketen inzwischen Europa erreichen?
29.03.2026

Der mutmaßliche Angriff iranischer Raketen auf Diego Garcia wirft neue Fragen zur militärischen Reichweite Teherans auf. Während...

DWN
Finanzen
Finanzen Novo Nordisk-Aktie: Warum die Führung zurücktrat und welche Rolle die Stiftung spielte
29.03.2026

Ein Machtkampf in der Führungsebene von Novo Nordisk hat das Unternehmen und die Novo Nordisk-Aktie in eine tiefe Governance-Krise...

DWN
Panorama
Panorama Spanien im Wandel: Vom Klischee zum Vorreiter beim Frauenschutz
29.03.2026

Spanien steht oft im Ruf eines klassischen Macho-Landes. Doch aktuelle Zahlen und konsequente Maßnahmen zeichnen ein anderes Bild....

DWN
Immobilien
Immobilien Mieter verstorben: Was passiert mit dem Mietvertrag nach einem Todesfall?
29.03.2026

Der Tod eines Mieters wirft für Hinterbliebene oft viele Fragen auf: Darf man in der Wohnung bleiben, wenn der Vertrag nur auf den...