Deutschland

Fall Hoeneß: Staatsanwalt verzichtet auf Revision

Die Staatsanwaltschaft München geht gegen das Hoeneß-Urteil nicht in Revision. Damit ist der Weg frei für Hoeneß, damit er seine Haftstrafe antreten kann. Über die Hintergründe seiner Millionen-Zockereien wird unterdessen weiter spekuliert.
17.03.2014 11:53
Lesezeit: 1 min

Die Staatsanwaltschaft München geht nicht gegen das Urteil gegen Uli Hoeneß in Revision. Das teilte die Behörde am Montag mit.

Uli Hoeneß hat eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten erhalten. Er kündigte ebenfalls an nicht in Revision gehen zu wollen. Stattdessen akzeptierte er die Haftstrafe und trat von all seinen Ämtern zurück (mehr hier). Dennoch bleiben im Fall in Hoeneß viele Fragen ungeklärt. Vor allem das Bild des einzelnen Zockers hält einer näheren Analyse kaum stand.

„Für einen Hoeneß ist es in diesem Markt unmöglich, aus 20 Millionen Mark zeitweise 150 Millionen Euro zu machen. Das ist völlig absurd“, zitiert der Tagesanzeiger einen Insider.

Hoeness gerät in den Verdacht, andere Akteure mit seinen ausweichenden Antworten zu decken (hier). Auch die Tatsache, dass er nicht in Revision geht, hat nicht nur mit seiner Vorstellung von Anstand und Verantwortung zu tun. Es geht auch darum, dass durch eine neue Beweisaufnahme noch mehr Informationen ans Licht kommen könnten, die nicht nur sein eigenes Strafmaß nach oben anpassen, sondern auch bis dahin unbekannte Geschäftspartner auffliegen lassen könnte.

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