Die Bundesregierung will Bargeldtransaktionen bei Immobilienkäufen verbieten. Dies solle im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II geregelt werden, hieß es am Freitag in einem Papier, das die zuständigen Ministerien für Finanzen und Wirtschaft verbreiteten.
Anonyme Transaktionen sollen damit künftig verhindert werden. So sollen auch Sanktionen gegen russische Oligarchen besser durchgesetzt werden können. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Maßnahme aber ohnehin geplant. „Notare sollen das Barzahlungsverbot überwachen und Verstöße melden müssen.“
Regierungskreisen zufolge dürfte die Gesetzesänderung bis zum Jahresende erfolgen. Das Kabinett solle Mitte Oktober grünes Licht geben. Derzeit wird innerhalb der Regierung ein Referentenentwurf abgestimmt.
Mit dem geplanten Gesetz soll auf Bundesebene eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geschaffen werden. Diese werde bei dem Thema alle Behörden in Deutschland koordinieren, heißt es in dem Papier. Sie solle zunächst beim Zoll angegliedert werden, später aber in der von Bundesfinanzminister Christian Lindner geplanten neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität aufgehen.
FDP-Chef Lindner will in den nächsten Jahren die Durchsetzung von Sanktionen unter einem Dach bündeln mit der Bekämpfung von Geldwäsche, die in Deutschland als weitgehend wirkungslos gilt. Regierungsvertreter räumen ein, dass bei der Durchsetzung von Sanktionen vor allem bei Immobilien in den rund 400 Grundbüchern oft nicht klar wird, welche Personen am Ende von dem Eigentum profitieren. Vor allem verschachtelte Firmenkonstruktionen erschweren den Überblick.
Im Frühjahr hatte der Bundestag unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine ein erstes Gesetz zur besseren Durchsetzung von Sanktionen beschlossen. Damit sollte die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden intensiviert werden. Sie sollen besser an bereits anderswo vorliegende Informationen kommen. Ihre Zuständigkeiten werden zudem erweitert. Es soll auch bessere Möglichkeiten zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen geben.
Unter Androhung von Bußgeldern und bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sollen sanktionierte Personen ihr Vermögen offenlegen müssen. Das ist bislang nach Angaben von Regierungsvertretern aber kaum geschehen. Blockiert wurden bisher Vermögenswerte russischer Oligarchen im Volumen von 4,8 Milliarden Euro. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II hofft die Regierung nun auf strukturelle Verbesserungen. (Reuters)