Der Bundestag hat die geplante Ausweitung der CO2-Sondersteuer teilweise vertagt. Die Sondersteuer, die bislang auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas erhoben wird, gilt mit dem Parlamentsbeschluss von Donnerstagabend ab kommendem Jahr auch für die Verbrennung von Kohle. Die Einbeziehung der Müllverbrennung wurde allerdings ebenso um ein Jahr verschoben wie die ebenfalls ursprünglich vorgesehene Anhebung der Steuer.
Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt damit erst zum 1. Januar 2024. „Wir vermeiden unnötige Belastungen in der aktuellen Krise“, erklärte der SPD-Abgeordnete Andreas Mehltretter die kurzfristig beschlossene Verlegung.
Die CO2-Sondersteuer auf die fossilen Energieträger Öl und Gas gilt seit Anfang des vergangenen Jahres und macht seitdem das Heizen und Tanken in Deutschland teurer. Dadurch soll der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) reduziert und der Umstieg auf saubere Energiequellen gefördert werden.
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Ab dem kommenden Jahr müssen nun auch Braunkohle-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 20 Megawatt den Preis für CO2-Emissionen zahlen. Größere Anlagen sind ausgenommen, weil sie bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO2-Preis nach einer einjährigen Frist ab 2024 zahlen.
Kritik aus der Opposition
Trotz der Verschiebung lehnte die Opposition das Gesetz einmütig ab. CDU/CSU, AfD und Linke warnten vor einer finanziellen Überlastung von Bürgern und Wirtschaft.
Das Vorhaben der Ampel-Koalition, die Steuer ab kommendem Jahr auf die Müllverbrennung auszuweiten, stieß bei der Opposition auf einhelligen Widerstand. CDU/CSU, AfD und Linke warnten am Ende September bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag vor einer finanziellen Überlastung von Bürgern und Wirtschaft - etwa durch steigende Müllgebühren. „Das passt nicht in die Zeit“, warnte der Unions-Obmann im parlamentarischen Klima-Ausschuss, Thomas Gebhart (CDU).
Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse warf der Ampel-Koalition jedoch vor, das Land dadurch in den Ruin zu steuern: „Durch eine Ausweitung der CO2-Steuer eine weitere Verteuerung der Energie vorzunehmen, ist dumm, verantwortungslos, ja geradezu kriminell.“ Gesine Lötzsch von der Linken forderte eine Abschaffung der Sondersteuer, weil sie sozial ungerecht sei und vor allem die Ärmeren belaste: „Mit Marktwirtschaft ist die Klimawende nicht zu haben.“
FDP bremst bei Gesetz zur Aufteilung der Kosten für Mieter
Mieter müssen die CO2-Steuer möglicherweise auch im kommenden Jahr beim Heizen alleine tragen. Die FDP hat das Gesetz zur Aufteilung dieser Kosten zwischen Mietern und Vermietern im Bundestag vorerst gestoppt. Anders als geplant könne es in dieser Sitzungswoche nicht beschlossen werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch.
Der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion, Daniel Föst, bestätigte: „Wir diskutieren in der Koalition, ob in der aktuellen Ausnahmesituation Kleinst- und Kleinvermieter mit enormer Bürokratie belastet werden müssen.“ Die FDP stelle nicht das Gesetz an sich in Frage, sondern den Zeitpunkt, ab wann die neue Regelung angewendet werden solle.
SPD, Grüne und FDP hatten eigentlich vereinbart, dass Vermieter ab dem kommenden Jahr einen Teil des CO2-Preises bei den Heizkosten übernehmen - und zwar umso mehr, je weniger klimafreundlich ihr Haus ist.
Für die Aufteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern sollte ein Stufen-Modell gelten. Bei Häusern mit einem sehr hohen Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter würden Vermieter demnach 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß müssten Mieter die Kosten allein tragen. Das sollte Vermieter zu energetischen Sanierungen und Mieter zum Energiesparen bewegen.
Auf die Vermieter komme damit aber eine enorme Bürokratie zu, sagte Föst. Sie müssten Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen anpassen. Brennstofflieferanten müssten den Kohlendioxidbestandteil auf der Rechnung extra ausweisen. In ihrem letzten Entlastungspaket wegen der hohen Inflation und Energiepreise hatte die Bundesregierung ein Belastungsmoratorium beschlossen, auf das die FDP nun verweist.