Politik

Studie: Bürgergeld könnte Fachkräftemangel verschärfen

Die Debatte um das Bürgergeld nimmt kurz vor der Abstimmung an Fahrt auf. Eine Studie des IfW legt nahe, dass das Bürgergeld massive Fehlanreize setzt – und so den Mangel an Fachkräften verschlimmern könnte.
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09.11.2022 15:00
Lesezeit: 3 min
Studie: Bürgergeld könnte Fachkräftemangel verschärfen
Hubertus Heil (li., SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Bettina Stark-Watzinger (FDP), Bundesministerin für Bildung und Forschung, und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). (Foto: dpa)

Am 10. November stimmt der Bundestag über das Bürgergeld-Gesetz ab. Der Gesetzesentwurf aus dem Arbeitsministerium um Minister Hubertus Heil (SPD) sieht eine Art Grundeinkommen vor, dass das bisherige Hartz-IV-System ersetzen soll. Das Bürgergeld soll allerdings im Gegensatz zu einem bedingungslosen Grundeinkommen weiterhin an bestimmte Auflagen gebunden sein.

Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 14. September 2022 soll der Regelsatz des Bürgergeldes für Alleinstehende 502 Euro betragen. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Hartz-IV-Regelsatzes um 53 Euro monatlich. Mit allen Zuschüssen könnte das Bürgergeld am Ende 1.000 Euro monatlich betragen. Die Einführung des Bürgergeldes soll zum 1. Januar 2023 erfolgen.

Unklar ist noch, ob das Gesetz durch den Bundesrat kommt. Die Länderkammer kritisierte den Entwurf als unzureichend. „Der Schnellschuss zur Anpassung der Hinzuverdienstregelung bei Erwerbseinkommen von 520 Euro bis 1.000 Euro wirkt dabei wenig durchdacht und wird weder den betroffenen Leistungsbeziehenden noch dem Anliegen der Länder gerecht“, teilte der Bundesrat mit.

Bürgergeld: Union droht mit Blockade

Im Vorfeld der Abstimmung wird die Debatte zwischen den Parteien immer schärfer geführt. Kritiker aus dem linken parteipolitischen Spektrum sehen im SPD-Gesetzesentwurf lediglich eine Umetikettierung des bestehenden Hartz-IV-Systems. Sie fordern ein bedingungsloses Grundeinkommen anstelle des vorherrschenden Systems vom „Fördern und Fordern“.

Bei der Union dagegen, ohne deren Stimmen das Gesetz nicht zustande kommt, stößt der Gesetzesentwurf auf starken Widerstand. Politiker von CDU und CSU äußerten vermehrt die Befürchtung, dass das Bürgergeld zu einem Fehlanreiz führt und Arbeit in Niedriglohnsektor sich für viele Bürger nicht länger lohnt.

„Wir haben 2,4 Millionen Arbeitslose und eine wachsende Zahl offener Stellen“, schrieb der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz auf Twitter. „Der Staat muss signalisieren: Wir brauchen euch im Arbeitsmarkt. Da geht das Bürgergeld in die falsche Richtung, wir wollen das Prinzip „Fördern und Fordern erhalten.“

Zwischenzeitlich drohte die Union sogar damit, das Gesetzesvorhaben zu blockieren. Sie kritisierte einen Alleingang der Regierung und mangelnde Absprache beim Bürgergeld-Gesetz mit den CDU-geführten Bundesländern. Außerdem stritten die Regierung und die Opposition bis zuletzt über Details des Gesetzesentwurfs, etwa bei der Übernahme der Heizkosten.

Einig sind sich alle Parteien darin, dass die Grundsicherung für Arbeitslose in Krisenzeiten mit hoher Inflation und steigenden Energiepreisen angehoben werden muss, um den sozialen Frieden zu wahren. Die CDU hat daher als Kompromissvorschlag eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um 50 Euro vorgeschlagen.

IfW-Studie gießt Öl ins Feuer der Bürgergeld-Debatte

Kurz vor der Abstimmung liefert eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) Wasser auf die Mühlen der Kritiker aus der Union. Darin untersuchte das IfW acht verschiedene Haushalte und wie sich das geplante Bürgergeld auf ihre Einkommenssituation auswirken würde. Das Ergebnis: Nur in zwei Szenarien wären Mindestlohnbezieher bessergestellt als Bürgergeld-Bezieher.

„Wir haben uns verschiedene Haushaltstypen angeguckt: Singles und Paare jeweils mit 0-3 Kindern“, sagte IfW-Direktor Prof. Dr. Dr. Ulrich Schmidt dem Sender n-tv. „Und wenn man diese insgesamt acht Haushaltstypen betrachtet, dann haben nur Singles mit einem oder keinem Kind bei Vollzeitarbeit zu Mindestlohn mehr als ein Bürgergeldempfänger.“

Das IfW macht ein Rechenbeispiel mit einem Paar mit drei Kindern auf, um den fehlenden Lohnabstand zu illustrieren. Wenn beide Eltern Bürgergeld beziehen würden, hätten sie am Ende des Monats 884 Euro mehr Einkommen zur Verfügung, als wenn ein Alleinverdiener in Vollzeit zu Mindestlohn arbeiten geht.

„Das heißt, wir senken die Arbeitsanreize, weil Arbeit in vielen Fällen nicht mehr lohnt. Aber man muss auch dazu sehen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Arbeit – meines Erachtens nach – leidet“, so Schmidt weiter.

Zweifel an Methodik: IfW zieht Studie zurück

Kritik an der IfW-Studie kommt unter anderem von Andrea Nahles (SPD), Chefin Agentur für Arbeit. „Der Mindestlohn ist gerade deutlich angehoben worden. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind verbessert worden. Aus Sicht auch des IABs – unseres Forschungsinstituts – ergibt sich daraus keine Problematik mit dem Lohnabstand“, so Nahles gegenüber n-tv.

Mittlerweile hat das IfW die Studie zum Lohnabstand wieder von der Seite genommen. Grund für den Rückzieher waren nach Angaben des Instituts die starke Kritik an der Methodik der Untersuchung. Unter anderem sei die Wohngeldreform nicht berücksichtigt worden, die dazu führt, dass Mindestlohnbezieher auch Anrecht auf Wohngeld haben und der Lohnabstand zu Bürgergeldbeziehern wieder vergrößert würde.

Das Institut kündigte an, die Studie zu überarbeiten und sie im Laufe der kommenden Woche wieder online zu stellen. Dann allerdings ist die Abstimmung zum Bürgergeld bereits durch den Bundestag. Das Bürgergeld-Gesetz soll am 10. November in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Im Bundesrat benötigt die Ampel-Koalition auch Stimmen aus der Union, um das Gesetz zu verabschieden.

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