Unternehmen

Preis-Streit: Aldi Süd erfolgreich vor Gericht

Aldi Süd feiert einen Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Gericht entschied im Streit um die Streichpreise im Sinne des Lebensmitteldiscounters.
18.11.2022 09:00
Lesezeit: 2 min
Preis-Streit: Aldi Süd erfolgreich vor Gericht
Aldi Süd war vor dem Landgericht Düsseldorf im Streit um die Streichpreise erfolgreich. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Der Streit um die Streichpreise geht vorläufig zu Gunsten des Lebensmitteldiscounters Aldi Süd aus. Aldi Süd darf in Zukunft in Handzetteln auf Streichpreise aufmerksam machen, ohne deutlich zu kennzeichnen, dass es sich bei den durchgestrichenen Preisen einheitlich um das preiswerteste Angebot der letzten 30 Tage handelt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf am 11. November in einem Eilverfahren zur neuen Preisangabenverordnung entschieden.

VSW klagte gegen Werbeprospekt

Im Urteil, welches der Redaktion der Lebensmittelzeitung vorliegt, begründet das Gericht die Entscheidung: „Der Verpflichtung zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage hat die Antragsgegnerin (Aldi Süd) entsprochen. Das Erfordernis, diesen Preis nicht nur zu beziffern, sondern ihn in bestimmter Weise zu bezeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen, ergibt sich aus der neuen Preisangabenverordnung nicht.“ Das Urteil bedeute für Aldi Süd, dass bei Streichpreisen kein spezieller Hinweis, wie zum Beispiel Sternchen als Kennzeichen, notwendig ist.

Die Entscheidung gehört zu einem der ersten Beispielprozessen im Bereich der neuen Preisabgabenverordnung, die seit dem 28. Mai 2022 gilt. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wollte als Kläger gegen ein Werbeprospekt des Discounters klagen. In der Klage hatte der VSW insgesamt auf 14 Produktanzeigen aufmerksam gemacht und diese gerügt. Der VSW argumentierte, dass die einfache Angabe von Streichpreisen im Prospekt nicht ausreichend sei, weil daraus nicht ersichtlich sei, ob während der letzten 30 Tage ein noch tieferer Preis angeboten worden sei oder nicht.

Landgericht folgte im September noch dem VSW

Das Landgericht Düsseldorf war am 13. September der Begründung des VSW gefolgt. Entsprechend erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd Aufgrund des Verstoßes gegen die Preisabgabenverordnung. Ein Umdenken in der Entscheidung zeigte sich laut der Lebensmittelzeitung, bereits Ende Oktober bei der mündlichen Verhandlung ab.

Im etwa 40 Seiten langen Urteil beschäftigte sich das Gericht nun ausführlich mit der neuen Preisabgabenverordnung und prüfte auch weiter mögliche Verstöße, gegen das Lauterkeitsrecht, die vom VSW nicht beanstandet wurden. Auch zwei Artikel der Lebensmittelzeitung zur neuen Rechtslage, die die Kanzlei SOH von Aldi im Verfahren beilegte, flossen in die Entscheidungsfindung ein.

Ob der VSW Rechtsmittel einlegt, ist unklar

Das Gericht kam zum Entschluss, dass sich weder aus den Formulierungen, der Systematik noch aus dem Sinn und Ziel der entsprechenden Vorschrift der Preisabgabenverordnung (§ 11 Abs. 1 PAngV) eine klare Anordnung erschließen lasse, einen durchgestrichenen Preis, ergänzend als günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu kennzeichnen. Die Vorgabe verdeutliche zwar, dass dieser Referenzpreis bei Preisermäßigungen zu deklarieren ist, wie dies aber von statten gehen soll, ist nicht festgehalten.

Auch vergleichbare EU-Gesetze und die Auslegung der EU-Preisangaben-Richtlinie, kommen nicht zu einer anderen Schlussfolgerung. Die vom VSW monierte klare Benennung des angegebenen Vergleichspreises als niedrigstes Angebot der letzten 30 Tage, würde für den Verbraucher keine wichtige Auffassung erbringen. Am 14. November war nicht klar, ob der VSW als Kläger gegen den Entschluss des Landgerichts Rechtsmittel einlegen wird.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitgeber-Umfrage zeigt: Generation Z ist arbeitsbereiter als gedacht
01.02.2026

Die Generation Z gilt oft als wenig leistungsbereit und stark auf Freizeit fokussiert. Doch eine neue Umfrage aus Norddeutschland zeichnet...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäische Startups: Deutschland dominiert den Kampf um die nächsten Einhörner
01.02.2026

Milliarden fließen, aber nicht mehr in schnelle App-Ideen. Europas Startup-Szene verlagert ihren Schwerpunkt auf Deep-Tech,...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzmärkte 2026: Welche Risiken Anleger beachten müssen
31.01.2026

Die Kapitalmärkte treten in eine Phase erhöhter Unsicherheit, geprägt von Technologieumbrüchen, geopolitischen Spannungen und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Welthandel: Wie Datenzentren den globalen Handel neu beleben
31.01.2026

Zölle bremsen, doch Technologie beschleunigt. Während protektionistische Maßnahmen den Welthandel belasten, entwickelt sich künstliche...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzabteilungen vor dem Kollaps? Warum 2026 alles ändert
31.01.2026

2026 wird zum Schicksalsjahr für Finanzabteilungen: KI verspricht Effizienz, Regulierung droht mit Sanktionen – und beides trifft jetzt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volvo EX60: Schwedens Antwort auf den BMW iX3 und den Mercedes GLC
31.01.2026

Volvo will sich mit einem neuen Elektro-SUV im Premiumsegment strategisch neu ausrichten. Gelingt es dem Hersteller damit erstmals,...

DWN
Finanzen
Finanzen Trotz niedrigem Kakaopreis: Hoher Schokoladenpreis bremst die Nachfrage
31.01.2026

Obwohl der Kakaopreis seit Monaten deutlich fällt, wird Schokolade spürbar teurer. Während die Umsätze aufgrund des hohen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Macrons kurioser Auftritt in Davos: Sonnenbrille sorgt für Kurssprung der iVision Tech-Aktie
31.01.2026

Macrons Sonnenbrille löste bei seinem Auftritt in Davos eine ungewöhnliche Marktreaktion aus. Die mediale Aufmerksamkeit katapultierte...