Unternehmen

Preis-Streit: Aldi Süd erfolgreich vor Gericht

Aldi Süd feiert einen Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Gericht entschied im Streit um die Streichpreise im Sinne des Lebensmitteldiscounters.
18.11.2022 09:00
Lesezeit: 2 min
Preis-Streit: Aldi Süd erfolgreich vor Gericht
Aldi Süd war vor dem Landgericht Düsseldorf im Streit um die Streichpreise erfolgreich. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Der Streit um die Streichpreise geht vorläufig zu Gunsten des Lebensmitteldiscounters Aldi Süd aus. Aldi Süd darf in Zukunft in Handzetteln auf Streichpreise aufmerksam machen, ohne deutlich zu kennzeichnen, dass es sich bei den durchgestrichenen Preisen einheitlich um das preiswerteste Angebot der letzten 30 Tage handelt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf am 11. November in einem Eilverfahren zur neuen Preisangabenverordnung entschieden.

VSW klagte gegen Werbeprospekt

Im Urteil, welches der Redaktion der Lebensmittelzeitung vorliegt, begründet das Gericht die Entscheidung: „Der Verpflichtung zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage hat die Antragsgegnerin (Aldi Süd) entsprochen. Das Erfordernis, diesen Preis nicht nur zu beziffern, sondern ihn in bestimmter Weise zu bezeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen, ergibt sich aus der neuen Preisangabenverordnung nicht.“ Das Urteil bedeute für Aldi Süd, dass bei Streichpreisen kein spezieller Hinweis, wie zum Beispiel Sternchen als Kennzeichen, notwendig ist.

Die Entscheidung gehört zu einem der ersten Beispielprozessen im Bereich der neuen Preisabgabenverordnung, die seit dem 28. Mai 2022 gilt. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wollte als Kläger gegen ein Werbeprospekt des Discounters klagen. In der Klage hatte der VSW insgesamt auf 14 Produktanzeigen aufmerksam gemacht und diese gerügt. Der VSW argumentierte, dass die einfache Angabe von Streichpreisen im Prospekt nicht ausreichend sei, weil daraus nicht ersichtlich sei, ob während der letzten 30 Tage ein noch tieferer Preis angeboten worden sei oder nicht.

Landgericht folgte im September noch dem VSW

Das Landgericht Düsseldorf war am 13. September der Begründung des VSW gefolgt. Entsprechend erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd Aufgrund des Verstoßes gegen die Preisabgabenverordnung. Ein Umdenken in der Entscheidung zeigte sich laut der Lebensmittelzeitung, bereits Ende Oktober bei der mündlichen Verhandlung ab.

Im etwa 40 Seiten langen Urteil beschäftigte sich das Gericht nun ausführlich mit der neuen Preisabgabenverordnung und prüfte auch weiter mögliche Verstöße, gegen das Lauterkeitsrecht, die vom VSW nicht beanstandet wurden. Auch zwei Artikel der Lebensmittelzeitung zur neuen Rechtslage, die die Kanzlei SOH von Aldi im Verfahren beilegte, flossen in die Entscheidungsfindung ein.

Ob der VSW Rechtsmittel einlegt, ist unklar

Das Gericht kam zum Entschluss, dass sich weder aus den Formulierungen, der Systematik noch aus dem Sinn und Ziel der entsprechenden Vorschrift der Preisabgabenverordnung (§ 11 Abs. 1 PAngV) eine klare Anordnung erschließen lasse, einen durchgestrichenen Preis, ergänzend als günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu kennzeichnen. Die Vorgabe verdeutliche zwar, dass dieser Referenzpreis bei Preisermäßigungen zu deklarieren ist, wie dies aber von statten gehen soll, ist nicht festgehalten.

Auch vergleichbare EU-Gesetze und die Auslegung der EU-Preisangaben-Richtlinie, kommen nicht zu einer anderen Schlussfolgerung. Die vom VSW monierte klare Benennung des angegebenen Vergleichspreises als niedrigstes Angebot der letzten 30 Tage, würde für den Verbraucher keine wichtige Auffassung erbringen. Am 14. November war nicht klar, ob der VSW als Kläger gegen den Entschluss des Landgerichts Rechtsmittel einlegen wird.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzmärkte zum Jahresende: Wie sich Anleger zwischen Rallye und Korrekturgefahr absichern
24.12.2025

Zum Jahresende verdichten sich an den globalen Finanzmärkten die Signale für Chancen, Risiken und mögliche Wendepunkte. Stehen Anleger...

DWN
Politik
Politik Cyberangriff auf Aeroflot: Wie Hacker Russlands Luftverkehr störten
24.12.2025

Ein Cyberangriff brachte die IT-Systeme von Aeroflot binnen Stunden zum Stillstand und zwang den Flugbetrieb in den Notmodus. Welche...

DWN
Politik
Politik Putins neue Gegnerin und ihr Appell an Europa
24.12.2025

Europa ringt mit seiner Haltung gegenüber Russland und der Frage nach Konsequenz und Abschreckung. Wie sollte der Westen mit einem Kreml...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handwerkspräsident: "Demokratie muss nun liefern"
24.12.2025

Die Stimmung im deutschen Handwerk ist angespannt, die Wirtschaft schwächelt seit Jahren. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands...

DWN
Politik
Politik DWN-Jahresrückblick 2025: Schulden, Krieg, KI – und Europas Zerreißprobe
24.12.2025

Schulden in Billionenhöhe, neue Kriegsängste, technologische Abhängigkeiten: 2025 hat Gewissheiten zerlegt, die lange als stabil galten....

DWN
Technologie
Technologie The Good City: Die Stadt der Zukunft ist leise, sauber und elektrisch
24.12.2025

Lärm, Abgase, Platzmangel – urbane Probleme kennt jeder. Doch Renault Trucks zeigt: Die Zukunft der Stadt ist elektrisch, leise und...

DWN
Finanzen
Finanzen Ripple XRP: Zwischen ETF-Fantasie und anhaltendem Kursdruck
24.12.2025

Ripple XRP verliert an Boden, während der Kryptomarkt insgesamt vorsichtiger wird. Technische Schwäche, unterschrittene Schlüsselmarken...

DWN
Technologie
Technologie Exponentielles Wachstum durch KI: Chancen und Grenzen für Wirtschaft und Gesellschaft
24.12.2025

Die künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant und verändert zunehmend Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft. Doch kann dieser...