Unternehmen

Preis-Streit: Aldi Süd erfolgreich vor Gericht

Aldi Süd feiert einen Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Gericht entschied im Streit um die Streichpreise im Sinne des Lebensmitteldiscounters.
18.11.2022 09:00
Lesezeit: 2 min
Preis-Streit: Aldi Süd erfolgreich vor Gericht
Aldi Süd war vor dem Landgericht Düsseldorf im Streit um die Streichpreise erfolgreich. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Der Streit um die Streichpreise geht vorläufig zu Gunsten des Lebensmitteldiscounters Aldi Süd aus. Aldi Süd darf in Zukunft in Handzetteln auf Streichpreise aufmerksam machen, ohne deutlich zu kennzeichnen, dass es sich bei den durchgestrichenen Preisen einheitlich um das preiswerteste Angebot der letzten 30 Tage handelt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf am 11. November in einem Eilverfahren zur neuen Preisangabenverordnung entschieden.

VSW klagte gegen Werbeprospekt

Im Urteil, welches der Redaktion der Lebensmittelzeitung vorliegt, begründet das Gericht die Entscheidung: „Der Verpflichtung zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage hat die Antragsgegnerin (Aldi Süd) entsprochen. Das Erfordernis, diesen Preis nicht nur zu beziffern, sondern ihn in bestimmter Weise zu bezeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen, ergibt sich aus der neuen Preisangabenverordnung nicht.“ Das Urteil bedeute für Aldi Süd, dass bei Streichpreisen kein spezieller Hinweis, wie zum Beispiel Sternchen als Kennzeichen, notwendig ist.

Die Entscheidung gehört zu einem der ersten Beispielprozessen im Bereich der neuen Preisabgabenverordnung, die seit dem 28. Mai 2022 gilt. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wollte als Kläger gegen ein Werbeprospekt des Discounters klagen. In der Klage hatte der VSW insgesamt auf 14 Produktanzeigen aufmerksam gemacht und diese gerügt. Der VSW argumentierte, dass die einfache Angabe von Streichpreisen im Prospekt nicht ausreichend sei, weil daraus nicht ersichtlich sei, ob während der letzten 30 Tage ein noch tieferer Preis angeboten worden sei oder nicht.

Landgericht folgte im September noch dem VSW

Das Landgericht Düsseldorf war am 13. September der Begründung des VSW gefolgt. Entsprechend erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd Aufgrund des Verstoßes gegen die Preisabgabenverordnung. Ein Umdenken in der Entscheidung zeigte sich laut der Lebensmittelzeitung, bereits Ende Oktober bei der mündlichen Verhandlung ab.

Im etwa 40 Seiten langen Urteil beschäftigte sich das Gericht nun ausführlich mit der neuen Preisabgabenverordnung und prüfte auch weiter mögliche Verstöße, gegen das Lauterkeitsrecht, die vom VSW nicht beanstandet wurden. Auch zwei Artikel der Lebensmittelzeitung zur neuen Rechtslage, die die Kanzlei SOH von Aldi im Verfahren beilegte, flossen in die Entscheidungsfindung ein.

Ob der VSW Rechtsmittel einlegt, ist unklar

Das Gericht kam zum Entschluss, dass sich weder aus den Formulierungen, der Systematik noch aus dem Sinn und Ziel der entsprechenden Vorschrift der Preisabgabenverordnung (§ 11 Abs. 1 PAngV) eine klare Anordnung erschließen lasse, einen durchgestrichenen Preis, ergänzend als günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu kennzeichnen. Die Vorgabe verdeutliche zwar, dass dieser Referenzpreis bei Preisermäßigungen zu deklarieren ist, wie dies aber von statten gehen soll, ist nicht festgehalten.

Auch vergleichbare EU-Gesetze und die Auslegung der EU-Preisangaben-Richtlinie, kommen nicht zu einer anderen Schlussfolgerung. Die vom VSW monierte klare Benennung des angegebenen Vergleichspreises als niedrigstes Angebot der letzten 30 Tage, würde für den Verbraucher keine wichtige Auffassung erbringen. Am 14. November war nicht klar, ob der VSW als Kläger gegen den Entschluss des Landgerichts Rechtsmittel einlegen wird.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Tech-Aktien legen zu, während der Ölpreis wegen US-Iran-Gesprächen sinkt
03.08.2026

Spannung an den Märkten: Erfahren Sie, welche Entwicklungen die Wall Street heute beflügelt haben.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VDI-Ingenieurmonitor: Arbeitslosigkeit unter Ingenieuren erreicht Rekordniveau
03.08.2026

Ingenieure und Informatiker galten lange als besonders gefragt. Doch aktuelle Zahlen zeigen, dass selbst technische Berufe die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Getreideernte droht ein Einbruch, wie er seit Jahrzehnten nicht zu sehen war
03.08.2026

Hitzewellen in Europa, die niedrigsten Prognosen für die Getreideernte in den USA seit 1970 und durch Kriege gestörter Handel treiben die...

DWN
Finanzen
Finanzen Amazon-Aktie auf Rekordhoch: KI-Nachfrage treibt Amazon über Börsenwert von 3 Billionen US-Dollar
03.08.2026

Die Rekordjagd der Tech-Konzerne geht weiter: Die Amazon-Aktie klettert kräftig, der US-Tech-Gigant knackt erstmals die Marke von drei...

DWN
Panorama
Panorama AfD-Verbotsverfahren: Über 1.000 Juristen fordern in offenem Brief AfD-Verbot
03.08.2026

Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen erhöhen den Druck auf die Politik und verlangen ein AfD-Verbotsverfahren. Ein offener Brief sorgt...

DWN
Politik
Politik Rente mit 63 vor dem Aus? Das wären die Folgen
03.08.2026

Kaum ein Thema bewegt Millionen Beschäftigte so sehr wie der frühere Renteneintritt. Die geplanten Reformen könnten das Rentensystem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Schwedens kleinste Mine profitiert vom Goldpreis
03.08.2026

Botnia Gold betreibt eine der kleinsten Gold-Minen Europas. Doch hohe Preise für Gold und Silber haben dem Unternehmen einen starken Start...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Bitcoin kann laut Kryptoprofis den Dollar nicht ersetzen
03.08.2026

Die Tech-Rally läuft weiter, doch unter der Oberfläche wächst die Nervosität. Microsoft und Amazon retten den KI-Glauben, Steve Eisman...