Unternehmen

Lieferkettengesetz: Kaufland setzt Lieferanten massiv unter Druck

In ein paar Wochen tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Kaufland versucht über eine Vertragsergänzung extremen Druck auf Lieferanten auszuüben. Dieses Vorgehen sorgt bei Verbänden für starke Kritik.
16.12.2022 19:02
Aktualisiert: 16.12.2022 19:02
Lesezeit: 3 min
Lieferkettengesetz: Kaufland setzt Lieferanten massiv unter Druck
Kaufland setzt im Rahmen des neuen Lieferkettengesetzes auf ein umstrittenes Vorgehen. (Foto: dpa) Foto: Jens Wolf

Mit dem neuen Jahr 2023 soll das Lieferkettengesetz in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu optimieren und zu verbessern. Mit Einführung sind Unternehmen mit Hauptverwaltung, Verwaltungssitz, Hauptniederlassung, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Umsetzung spezieller Sorgfaltspflichten gezwungen. Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) werden laut der Industrie- und Handelskammer die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Koalitionsvertrag verbindlich umgesetzt.

Kaufland drängt Lieferanten zu Sondervereinbarung

Kaufland drängt nun laut Lebensmittelzeitung in einem vom 22. November datierten Schreiben Lieferanten zu einer Vertragsergänzung mit Hinweis auf das kommende Gesetz. Man versucht die Aufgabe, die man gemäß Gesetzesvorgabe selbst sicherstellen muss auf die Lieferanten abzudrücken und verlangt eine Gewährleistung der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltrechten in den Lieferstandards.

Um dies zu realisieren, fordert Kaufland seine Lieferanten auf binnen zwei Wochen eine „Sondervereinbarung zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ zu unterschreiben. Kaufland begründet, dass die Vereinbarung zwingend erforderlich sei, um gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. In der Sondervereinbarung, die zwei Seiten lang geht und der Lebensmittelzeitung vorliegt, sind die Vertragspartner verpflichtet zu gewährleisten, dass sämtliche einschlägigen gesetzlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Bestimmungen und Maßnahmen in der Lieferkette eingehalten werden. Zudem müssen die Lieferanten gleichlautende Vereinbarungen auch mit Vertragspartnern durchsetzen.

Kaufland versucht so die eigenen Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auf die Lieferanten weiterzuleiten und abzudrücken. Dabei macht man keinen Unterschied, ob diese wie gesetzlich festgelegt mehr als 3000 Mitarbeiter haben und damit dem Gesetz unterliegen, oder nicht. Eine Vorgehensweise, die in der Branche für Diskussionen und starke Kritik sorgt.

Rechtsexperte sieht die Vereinbarung als zu pauschal gefasst

Stephan Schäfer von der Berliner Kanzlei Zenk rät gegenüber der Lebensmittelzeitung die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen: „Wir raten dazu, die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen. Sie ist zu pauschal gefasst und könnte weitreichende Haftungsrisiken auslösen. Die geforderten Gewährleistungen gehen über das hinaus, was Kaufland selbst nach dem LkSG leisten muss. Das Schreiben sollte aber Anlass dazu sein, mit Kaufland Gespräche zur Umsetzung der jeweiligen Lieferkettenverantwortung zu führen. Das LkSG wird ein Listungskriterium werden und es werden sich auch im Hinblick auf das europäische Lieferkettengesetz Branchenstandards etablieren. Diese kann der Handel aber nicht einseitig vorgeben.“

Michael Lendle vom Beratungsunternehmen AFC Risk & Crisis Consult rät wie Schäfer dazu, den Dialog mit Kaufland zu suchen, um gemeinsam die für jeden Einzelfall vorhandenen Risiken in der Lieferkette unter die Lupe zu nehmen und wenn nötig gemeinsam geeignete Maßnahmen festzulegen.

BVE findet Maßnahmen von Kaufland überzogen

Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat bereits Anfang Dezember ein Antwortschreiben an Kaufland geschickt. Darin stellt der Interessensverband laut Lebensmittelzeitung klar, dass man der Meinung ist, dass Kaufland mit seinem Verhalten zu weit geht. Man ist der Ansicht, dass bei Lebensmittelherstellern im Inland das Risiko für die Verletzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Die von Kaufland gedrängte Verpflichtung für Onlineschulungen beim Händler sei überzogen.

Ähnlich kritisch geht auch der Markenverband mit Kaufland ins Gericht und kritisiert in einer Antwort an das Unternehmen die Vereinbarung: „Aus unserer Sicht sind Sie in der Pflicht gegenüber jedem einzelnen Unternehmen individuell darzulegen, woraus sich das konkrete Risiko angeblich ergeben soll.“

Bundesamt: „Pflichten können nicht an Zulieferer weitergegeben werden“

Rechtsanwalt Christoph Schork, Partner der Kanzlei Heuking sieht das Vorgehen von Kaufland schwierig und problematisch: „Der risikobasierte Ansatz des Lieferkettengesetzes wird nicht berücksichtigt. Die im LkSG vorgesehen Präventionsmaßnahmen, wie vertragliche Zusicherungen oder Schulungen, werden einfach pauschal auf die Lieferanten übertragen, ohne dass zuvor im Rahmen der Risikoanalyse ein konkretes Risiko festgestellt wurde.“

Für die Durchsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Mann will nicht auf Einzelfälle eingehen. Dennoch stellt das Bundesamt gegenüber der Lebensmittelzeitung klar: „Generell gilt, dass die Pflichten aus dem LkSG ihrer Natur nach nicht einfach an die Zulieferer weitergegeben werden können.“ Das Bundesamt erklärt, dass man im ersten Quartal 2023 Informationen für Unternehmen zu publizieren, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

 

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Immobilien
Immobilien Immobilienmarkt: Bankenumzüge katapultieren Büroflächenumsatz in Frankfurt auf Allzeithoch
12.04.2025

Die Standortwechsel großer Banken haben dem angeschlagenen Büromarkt in Frankfurt zu einem Allzeithoch verholfen. Zwischen Januar und...

DWN
Technologie
Technologie Marktmacht für Google vorbei: Einigung mit Kartellamt - Google muss Auto-Dienste öffnen
12.04.2025

Das Vorgehen des US-Technologieriesen Google ist dem Bundeskartellamt schon länger ein Dorn im Auge, es fürchtet um den fairen...

DWN
Finanzen
Finanzen Silberpreis aktuell: Der arme Cousin des Goldes – warum die Silber-Preisentwicklung nicht mitzieht
12.04.2025

Während der Goldpreis zuletzt neue Allzeithochs erklomm und Investoren in aller Welt in seinen sicheren Hafen strömten, hat sich der...

DWN
Technologie
Technologie Big Tech: Trumps Zolloffensive könnte Europas Abkopplung von US-Giganten auslösen
12.04.2025

Die jüngsten Schritte der US-Regierung unter Donald Trump, die erneut protektionistische Zölle gegen Europa verhängte, könnten die...

DWN
Politik
Politik Fake News: Meta beendet Faktencheck in den USA - in Europa geht die Überprüfung weiter
12.04.2025

Mit dem Faktenprüfungs-Programm ging Meta gegen sogenannte Falschinformationen auf seinen Plattformen vor. US-Nutzer können jetzt selbst...

DWN
Technologie
Technologie Strom aus Solaranlagen: Weltweit immer mehr Stromgewinnung aus Sonnenlicht
12.04.2025

Sonnenstrom boomt global, der Anteil an der Stromerzeugung ist 2024 stark angestiegen – laut einer Analyse der britischen Denkfabrik...

DWN
Politik
Politik Ukraine Krieg: Neues NATO-Hauptquartier in Wiesbaden in Militäreinsätze verwickelt?
12.04.2025

Der ehemalige ukrainische Oberbefehlshaber und heutige Botschafter in Großbritannien, Walerij Saluschnyj, hat bestätigt, dass die Ukraine...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Sekthersteller Rotkäppchen-Mumm: Vom ostdeutschen Sanierungsfall zum Marktführer
11.04.2025

Rotkäppchen-Mumm entwickelt sich wertmäßig bei Schaumwein und Wein deutlich über dem Marktniveau. Der Marktanteil ist mit 38 Prozent so...