Unternehmen

Lieferkettengesetz: Kaufland setzt Lieferanten massiv unter Druck

In ein paar Wochen tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Kaufland versucht über eine Vertragsergänzung extremen Druck auf Lieferanten auszuüben. Dieses Vorgehen sorgt bei Verbänden für starke Kritik.
16.12.2022 19:02
Aktualisiert: 16.12.2022 19:02
Lesezeit: 3 min
Lieferkettengesetz: Kaufland setzt Lieferanten massiv unter Druck
Kaufland setzt im Rahmen des neuen Lieferkettengesetzes auf ein umstrittenes Vorgehen. (Foto: dpa) Foto: Jens Wolf

Mit dem neuen Jahr 2023 soll das Lieferkettengesetz in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu optimieren und zu verbessern. Mit Einführung sind Unternehmen mit Hauptverwaltung, Verwaltungssitz, Hauptniederlassung, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Umsetzung spezieller Sorgfaltspflichten gezwungen. Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) werden laut der Industrie- und Handelskammer die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Koalitionsvertrag verbindlich umgesetzt.

Kaufland drängt Lieferanten zu Sondervereinbarung

Kaufland drängt nun laut Lebensmittelzeitung in einem vom 22. November datierten Schreiben Lieferanten zu einer Vertragsergänzung mit Hinweis auf das kommende Gesetz. Man versucht die Aufgabe, die man gemäß Gesetzesvorgabe selbst sicherstellen muss auf die Lieferanten abzudrücken und verlangt eine Gewährleistung der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltrechten in den Lieferstandards.

Um dies zu realisieren, fordert Kaufland seine Lieferanten auf binnen zwei Wochen eine „Sondervereinbarung zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ zu unterschreiben. Kaufland begründet, dass die Vereinbarung zwingend erforderlich sei, um gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. In der Sondervereinbarung, die zwei Seiten lang geht und der Lebensmittelzeitung vorliegt, sind die Vertragspartner verpflichtet zu gewährleisten, dass sämtliche einschlägigen gesetzlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Bestimmungen und Maßnahmen in der Lieferkette eingehalten werden. Zudem müssen die Lieferanten gleichlautende Vereinbarungen auch mit Vertragspartnern durchsetzen.

Kaufland versucht so die eigenen Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auf die Lieferanten weiterzuleiten und abzudrücken. Dabei macht man keinen Unterschied, ob diese wie gesetzlich festgelegt mehr als 3000 Mitarbeiter haben und damit dem Gesetz unterliegen, oder nicht. Eine Vorgehensweise, die in der Branche für Diskussionen und starke Kritik sorgt.

Rechtsexperte sieht die Vereinbarung als zu pauschal gefasst

Stephan Schäfer von der Berliner Kanzlei Zenk rät gegenüber der Lebensmittelzeitung die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen: „Wir raten dazu, die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen. Sie ist zu pauschal gefasst und könnte weitreichende Haftungsrisiken auslösen. Die geforderten Gewährleistungen gehen über das hinaus, was Kaufland selbst nach dem LkSG leisten muss. Das Schreiben sollte aber Anlass dazu sein, mit Kaufland Gespräche zur Umsetzung der jeweiligen Lieferkettenverantwortung zu führen. Das LkSG wird ein Listungskriterium werden und es werden sich auch im Hinblick auf das europäische Lieferkettengesetz Branchenstandards etablieren. Diese kann der Handel aber nicht einseitig vorgeben.“

Michael Lendle vom Beratungsunternehmen AFC Risk & Crisis Consult rät wie Schäfer dazu, den Dialog mit Kaufland zu suchen, um gemeinsam die für jeden Einzelfall vorhandenen Risiken in der Lieferkette unter die Lupe zu nehmen und wenn nötig gemeinsam geeignete Maßnahmen festzulegen.

BVE findet Maßnahmen von Kaufland überzogen

Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat bereits Anfang Dezember ein Antwortschreiben an Kaufland geschickt. Darin stellt der Interessensverband laut Lebensmittelzeitung klar, dass man der Meinung ist, dass Kaufland mit seinem Verhalten zu weit geht. Man ist der Ansicht, dass bei Lebensmittelherstellern im Inland das Risiko für die Verletzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Die von Kaufland gedrängte Verpflichtung für Onlineschulungen beim Händler sei überzogen.

Ähnlich kritisch geht auch der Markenverband mit Kaufland ins Gericht und kritisiert in einer Antwort an das Unternehmen die Vereinbarung: „Aus unserer Sicht sind Sie in der Pflicht gegenüber jedem einzelnen Unternehmen individuell darzulegen, woraus sich das konkrete Risiko angeblich ergeben soll.“

Bundesamt: „Pflichten können nicht an Zulieferer weitergegeben werden“

Rechtsanwalt Christoph Schork, Partner der Kanzlei Heuking sieht das Vorgehen von Kaufland schwierig und problematisch: „Der risikobasierte Ansatz des Lieferkettengesetzes wird nicht berücksichtigt. Die im LkSG vorgesehen Präventionsmaßnahmen, wie vertragliche Zusicherungen oder Schulungen, werden einfach pauschal auf die Lieferanten übertragen, ohne dass zuvor im Rahmen der Risikoanalyse ein konkretes Risiko festgestellt wurde.“

Für die Durchsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Mann will nicht auf Einzelfälle eingehen. Dennoch stellt das Bundesamt gegenüber der Lebensmittelzeitung klar: „Generell gilt, dass die Pflichten aus dem LkSG ihrer Natur nach nicht einfach an die Zulieferer weitergegeben werden können.“ Das Bundesamt erklärt, dass man im ersten Quartal 2023 Informationen für Unternehmen zu publizieren, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Warum Deon Markets in der Krypto-Landschaft herausragt

In der dynamischen Welt der Kryptowährungen hebt sich Deon Markets deutlich ab. Diese Plattform bietet mehr als nur den Handel mit...

 

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Rohstoffe für Russland? Irlands Regierung weicht Verstaatlichung aus
08.07.2026

Das irische Alumina-Werk Aughinish steht wegen russischer Eigentümerstrukturen und Exporten nach Russland unter Druck. Trotz Sorgen über...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvente Unternehmen: Immer mehr Firmen vorm endgültigen Aus
08.07.2026

Steigende Energiepreise, hohe Arbeitskosten, drohende Lieferkettenstörungen: Die Rettung zahlungsunfähiger Firmen in Deutschland wird...

DWN
Politik
Politik Energiewende: EnBW-Chef fordert Korrektur bei Windkraft-Ausbauzielen
08.07.2026

Die EnBW hat den Ausbau der Offshore-Windkraft als wichtigen Eckpfeiler der Energiewende in Europa vorangetrieben. Jetzt fordert der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Vom öffentlichen in den privaten Sektor: Habeck wird Berater bei Investmentgesellschaft
08.07.2026

Ex-Vizekanzler Habeck wechselt in die Privatwirtschaft: Ab August nimmt der frühere Wirtschaftsminister einen lukrativen Beraterjob bei...

DWN
Finanzen
Finanzen Besitzen Sie amerikanische Technologieaktien? Dann sollten Sie über einen Verkauf nachdenken
08.07.2026

US-Tech-Aktien haben die Märkte lange nach oben gezogen, doch die Warnungen vor überzogenen Bewertungen werden lauter. Während Jeremy...

DWN
Politik
Politik "Chatkontrolle" durch die Hintertür? Plötzliches Eilverfahren im EU-Parlament
08.07.2026

Die Bürger der EU lehnen die Chatkontrolle ab, auch das EU-Parlament. Plötzlich bringt EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola kurz vor...

DWN
Finanzen
Finanzen Übernahmepoker: Unicredit nähert sich Mehrheit bei Commerzbank
08.07.2026

Die Unicredit hat mit Ablauf ihres Übernahmeangebots ihren Anteil an der Commerzbank weiter aufgestockt. Eine Mehrheit an den Dax-Konzern...

DWN
Finanzen
Finanzen ETF und Aktien handeln mithilfe künstlicher Intelligenz? Wo Chancen und Risiken liegen
08.07.2026

Tatsächlich nutzen heute viele Privatpersonen KI-Chatbots auch als Hilfe beim Investieren. Deshalb haben wir untersucht, worin der wahre...