Unternehmen

Lieferkettengesetz: Kaufland setzt Lieferanten massiv unter Druck

In ein paar Wochen tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Kaufland versucht über eine Vertragsergänzung extremen Druck auf Lieferanten auszuüben. Dieses Vorgehen sorgt bei Verbänden für starke Kritik.
16.12.2022 19:02
Aktualisiert: 16.12.2022 19:02
Lesezeit: 3 min
Lieferkettengesetz: Kaufland setzt Lieferanten massiv unter Druck
Kaufland setzt im Rahmen des neuen Lieferkettengesetzes auf ein umstrittenes Vorgehen. (Foto: dpa) Foto: Jens Wolf

Mit dem neuen Jahr 2023 soll das Lieferkettengesetz in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu optimieren und zu verbessern. Mit Einführung sind Unternehmen mit Hauptverwaltung, Verwaltungssitz, Hauptniederlassung, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Umsetzung spezieller Sorgfaltspflichten gezwungen. Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) werden laut der Industrie- und Handelskammer die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Koalitionsvertrag verbindlich umgesetzt.

Kaufland drängt Lieferanten zu Sondervereinbarung

Kaufland drängt nun laut Lebensmittelzeitung in einem vom 22. November datierten Schreiben Lieferanten zu einer Vertragsergänzung mit Hinweis auf das kommende Gesetz. Man versucht die Aufgabe, die man gemäß Gesetzesvorgabe selbst sicherstellen muss auf die Lieferanten abzudrücken und verlangt eine Gewährleistung der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltrechten in den Lieferstandards.

Um dies zu realisieren, fordert Kaufland seine Lieferanten auf binnen zwei Wochen eine „Sondervereinbarung zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ zu unterschreiben. Kaufland begründet, dass die Vereinbarung zwingend erforderlich sei, um gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. In der Sondervereinbarung, die zwei Seiten lang geht und der Lebensmittelzeitung vorliegt, sind die Vertragspartner verpflichtet zu gewährleisten, dass sämtliche einschlägigen gesetzlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Bestimmungen und Maßnahmen in der Lieferkette eingehalten werden. Zudem müssen die Lieferanten gleichlautende Vereinbarungen auch mit Vertragspartnern durchsetzen.

Kaufland versucht so die eigenen Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auf die Lieferanten weiterzuleiten und abzudrücken. Dabei macht man keinen Unterschied, ob diese wie gesetzlich festgelegt mehr als 3000 Mitarbeiter haben und damit dem Gesetz unterliegen, oder nicht. Eine Vorgehensweise, die in der Branche für Diskussionen und starke Kritik sorgt.

Rechtsexperte sieht die Vereinbarung als zu pauschal gefasst

Stephan Schäfer von der Berliner Kanzlei Zenk rät gegenüber der Lebensmittelzeitung die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen: „Wir raten dazu, die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen. Sie ist zu pauschal gefasst und könnte weitreichende Haftungsrisiken auslösen. Die geforderten Gewährleistungen gehen über das hinaus, was Kaufland selbst nach dem LkSG leisten muss. Das Schreiben sollte aber Anlass dazu sein, mit Kaufland Gespräche zur Umsetzung der jeweiligen Lieferkettenverantwortung zu führen. Das LkSG wird ein Listungskriterium werden und es werden sich auch im Hinblick auf das europäische Lieferkettengesetz Branchenstandards etablieren. Diese kann der Handel aber nicht einseitig vorgeben.“

Michael Lendle vom Beratungsunternehmen AFC Risk & Crisis Consult rät wie Schäfer dazu, den Dialog mit Kaufland zu suchen, um gemeinsam die für jeden Einzelfall vorhandenen Risiken in der Lieferkette unter die Lupe zu nehmen und wenn nötig gemeinsam geeignete Maßnahmen festzulegen.

BVE findet Maßnahmen von Kaufland überzogen

Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat bereits Anfang Dezember ein Antwortschreiben an Kaufland geschickt. Darin stellt der Interessensverband laut Lebensmittelzeitung klar, dass man der Meinung ist, dass Kaufland mit seinem Verhalten zu weit geht. Man ist der Ansicht, dass bei Lebensmittelherstellern im Inland das Risiko für die Verletzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Die von Kaufland gedrängte Verpflichtung für Onlineschulungen beim Händler sei überzogen.

Ähnlich kritisch geht auch der Markenverband mit Kaufland ins Gericht und kritisiert in einer Antwort an das Unternehmen die Vereinbarung: „Aus unserer Sicht sind Sie in der Pflicht gegenüber jedem einzelnen Unternehmen individuell darzulegen, woraus sich das konkrete Risiko angeblich ergeben soll.“

Bundesamt: „Pflichten können nicht an Zulieferer weitergegeben werden“

Rechtsanwalt Christoph Schork, Partner der Kanzlei Heuking sieht das Vorgehen von Kaufland schwierig und problematisch: „Der risikobasierte Ansatz des Lieferkettengesetzes wird nicht berücksichtigt. Die im LkSG vorgesehen Präventionsmaßnahmen, wie vertragliche Zusicherungen oder Schulungen, werden einfach pauschal auf die Lieferanten übertragen, ohne dass zuvor im Rahmen der Risikoanalyse ein konkretes Risiko festgestellt wurde.“

Für die Durchsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Mann will nicht auf Einzelfälle eingehen. Dennoch stellt das Bundesamt gegenüber der Lebensmittelzeitung klar: „Generell gilt, dass die Pflichten aus dem LkSG ihrer Natur nach nicht einfach an die Zulieferer weitergegeben werden können.“ Das Bundesamt erklärt, dass man im ersten Quartal 2023 Informationen für Unternehmen zu publizieren, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen MTS Money Transfer System – Sicherheit beginnt mit Eigentum.

In Zeiten wachsender Unsicherheit und wirtschaftlicher Instabilität werden glaubwürdige Werte wieder zum entscheidenden Erfolgsfaktor....

 

 

DWN
Finanzen
Finanzen BMW-Aktie im Aufwind: Autobauer erzielt Gewinn wie prognostiziert – was Anleger jetzt wissen müssen
05.11.2025

Die BMW-Aktie legt deutlich zu, doch hinter den glänzenden Zahlen verbirgt sich mehr als nur ein starkes Quartal. Stabilisierung in China,...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktien Frankfurt: DAX-Kurs schließt wieder über 24.000 Punkten – Anleger in Frankfurt atmen auf
05.11.2025

Nach einem turbulenten Wochenbeginn zeigt sich der DAX-Kurs überraschend robust. Trotz globaler Unsicherheiten und schwankender US-Daten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Industrie im Umbruch: Produktion wächst, Aufträge und Beschäftigung sinken
05.11.2025

Die Industrie in Europa zeigt ein uneinheitliches Bild. Einige Länder steigern ihre Produktion, während andernorts Aufträge und...

DWN
Technologie
Technologie „DeepL Agent“: Start-up DeepL startet autonomen KI-Agenten
05.11.2025

Der Kölner KI-Übersetzungsspezialist DeepL hat bislang selbst großen Tech-Konzernen erfolgreich die Stirn geboten. Nun fordert das...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenabbau Mittelstand: Jedes vierte Familienunternehmen baut Jobs ab
05.11.2025

Auch bei den Familienunternehmen in Deutschland sind zunehmend Jobs in Gefahr: 23 Prozent der Unternehmer wollen in diesem Quartal...

DWN
Politik
Politik New York: Demokrat Mamdani wird Bürgermeister - eine Niederlage für US-Präsident Trump
05.11.2025

Die liberale Hochburg New York bekommt einen neuen Bürgermeister: Zohran Mamdani ist 34 Jahre alt, Muslim – und präsentiert sich schon...

DWN
Technologie
Technologie Reduzierung von CO2: Deutsche Bahn setzt erstmals Schienen aus „grünem“ Stahl ein
05.11.2025

Die Deutsche Bahn schließt einen Liefervertrag mit dem saarländischen Hersteller Saarstahl für klimafreundlich produzierte Schienen....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Hybrides Arbeiten: Freiheit mit Nebenwirkungen? Wie Flexibilität nicht zur Belastung wird
05.11.2025

Homeoffice und Büro im Wechsel galten lange als Zukunftsmodell. Doch die vermeintliche Freiheit zeigt zunehmend Risse – von sinkender...