Deutschland hat sich zur Abnahme von rund 375 Millionen Impfdosen des Herstellers BioNTech/Pfizer verpflichtet. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der AfD vom November 2022 hervor, die nun vom Bundestag veröffentlicht wurde. In einer Zeit, in der Charité-Virologe Drosten die Pandemie für beendet erklärt und sich kaum noch Menschen gegen Covid-19 impfen lassen, droht der Bundesregierung damit, auf Millionen Impfdosen sitzen zu bleiben und sie am Ende sogar vernichten zu müssen.
Deutschland muss 375 Millionen Dosen abnehmen
In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollte die AfD-Fraktion unter anderem wissen, wie viele Impfdosen gegen Covid-19 des Herstellers BioNTech/Pfizer die Bundesregierung bereits abgenommen hat, wie viele Dosen noch im Rahmen der Abnahmegarantien gekauft werden müssen und für wie viele Dosen eine Kaufoption besteht.
Laut ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage hat sich die Bundesregierung vertraglich dazu verpflichtet, in einer ersten Bestellung rund 283 Millionen Dosen des Impfstoffs Comirnaty abzunehmen und eine Abnahmeverpflichtung für weitere 92 Millionen Dosen unterzeichnet. DWN-Kolumnist Ernst Wolff hat daraufhin errechnet, wie lange die bestellten Impfdosen bei der derzeitigen Nachfrage von circa 7.000 Impfungen pro Tag reichen würden: 146 Jahre. Oder wie Wolff süffisant kommentiert: „Man plant offensichtlich langfristig“.
Über die genaue Höhe der Kosten hüllt sich die Regierung dagegen weiter in Schweigen und verweist auf Geheimhaltung. „Der Preis pro Dosis unterliegt der vertraglichen Vertraulichkeit und darf nicht öffentlich bekannt gegeben werden“, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage. Aufgrund der Nennung des noch ausstehenden Liefervolumens können die noch ausstehenden finanziellen Gesamtaufwendungen nicht genannt werden.“
Was den Steuerzahler ärgert, freut den Aktionär
Vor dem Hintergrund, dass anfänglich seitens der Hersteller noch von hoher Wirksamkeit und sogar einem Infektionsschutz der Impfstoffe gesprochen wurde und beides mit der Zeit nicht eingehalten werden konnte, wollte die Partei noch wissen, ob die Beschaffungsverträge mit den Herstellern Klauseln zu Mindestanforderungen der Produkte enthalten und ob die Regierung im Zweifel noch von den Verträgen zurücktreten könne.
Die Antwort darauf fiel erwartungsgemäß dünn aus: „Durch dessen Zulassung wurde belegt, dass der Impfstoff neben einer geeigneten Qualität ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gegen COVID-19 aufweist. Da mit den Beschaffungsverträgen ein bestimmtes Produkt gekauft wird, ist die vertragliche Anforderung, dass es sich um dieses Produkt handelt.“
Übersetzt heißt: Die Regierung vertraut weiterhin den Herstellerangaben in den Zulassungsstudien, obwohl diese Zahlen sich längst in Luft aufgelöst haben. Darüber hinaus scheint es einzige Vertragsbedingung zu sein, dass auch wirklich Comirnaty geliefert wird, unabhängig davon, ob das Produkt dann auch hält, was es in den Zulassungsstudien versprochen hat.
Wegen der eingebrochenen Nachfrage nach Covid-19-Impfstoffen bemüht sich die Regierung laut Ärztezeitung um eine nachträgliche Änderung der Verträge. Doch für die Pharmaunternehmen gibt es weder Grund noch Anreiz, von den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen abzurücken. Sie werden auf die Abnahmegarantien pochen und die Kuh so lange melken wie nur irgend möglich. Außerdem haben sich die Hersteller mit den Verträgen gegen fast jedes rechtliche Risiko abgesichert (dazu später mehr).
Das wird am Ende auf Kosten der Steuerzahler gehen, die für Millionen Impfstoffe gezahlt haben, die schon zu Zeiten der Delta-Welle nicht die hohen Erwartungen erfüllt haben, spätestens seit der Omikron-Variante praktisch nutzlos sind und nun kaum noch gebraucht werden. Ob die ursprünglich geschlossenen Beschaffungsverträge sich auch auf die neue, auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe erstrecken, geht aus den Dokumenten nicht hervor.
Gefreut haben sich über diese Nachricht dagegen alle BioNTech-Aktienbesitzer. Die Aktie legte im NASDAQ-Handel zeitweise um 1,5 Prozent zu und kletterte auf 152,50 Dollar, wie finanzen.net berichtet. Denn die Antwort der Regierung verdeutlicht, dass die Gewinne des Mainzer Unternehmens auch dann noch sprudeln dürften, wenn sich herausstellen sollte, dass das Produkt nicht länger wirksam ist oder nicht mehr benötigt wird.
Geheime Knebelverträge mit Impfstoffherstellern
Möglich machen es die Knebelverträge zwischen EU-Kommission und den Pharmafirmen. Die Europäische Kommission hat laut der „Nationalen Impfstrategie Covid-19“ des Bundesgesundheitsministerium weitreichende Abnahmegarantien mit den Herstellern (sogenannte „Advance Purchase Agreements“) vereinbart. Das ist insofern brisant, da EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen inzwischen unter Druck mehrerer Parlamentarier steht, ihre Kommunikation mit den Impfstoffherstellern offen zu legen.
Im Raum steht der Vorwurf der Korruption und Vorteilsnahme, da die Deals von der EU-Kommissionspräsidentin federführend und unter Ausschluss des EU-Parlaments geschlossen worden sind und die Parlamentarier noch nicht einmal volle Einsicht in alle Details der Verträge erhielten. Der Frust einiger Parlamentarier schien daraufhin so groß, dass brisante Passagen der Verträge ihren Weg an die Öffentlichkeit fanden.
Laut einem Bericht des Schweizer Tagesanzeiger hat sich der US-Pharmariese Pfizer in den Verträgen „mit krass einseitigen Klauseln gegen jegliche Risiken abgesichert“. Demnach dürfen die Verträge „unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt werden“ und die Abnahmeverpflichtung bleibe selbst dann bestehen, „wenn erfolgreiche Heilmittel gegen Covid-19 gefunden werden.“
Dazu hat Pfizer sich mit diversen Klauseln vor jeglicher Haftung abgesichert, sowohl bei verspäteter Lieferung, unzureichender Wirkung oder schweren Nebenwirkungen. „Bei Schadenersatzklagen, zum Beispiel wegen Nebenwirkungen, haften die Käufer, also die Staaten. Mehr noch: Laut den Verträgen müssen Staaten sogar Pfizers gerichtliche Verteidigung übernehmen und dafür bezahlen. Als Gerichtsort ist ausschließlich New York vorgesehen“, so der Tagesanzeiger weiter.
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Impfstoffbeschaffung
Diese weitreichenden Knebelklauseln der Beschaffungsverträge haben selbst bei Experten solcher Dokumente wie Ehden Biber für Stirnrunzeln gesorgt. „Ich habe so etwas noch nie gesehen“, kommentierte der auf Informationssicherheit spezialisierte Journalist, der die geleakten Verträge als einer der ersten öffentlich verbreitete, damals in einem Interview. So einseitig ausgestaltete Verträge hat er noch nie zu Gesicht bekommen. Kein Wunder also, dass die Verträge eine weitere Klausel enthielten: Der Inhalt der Verträge sollte für zehn Jahre der Geheimhaltung unterliegen.
Ob die Unterzeichnung seitens der EU nur der damals vorherrschenden Panik der Politik geschuldet war oder es dabei doch um Vetternwirtschaft ging, wird sich am Ende wohl nicht abschließend klären lassen. Denn Ursula von der Leyen hat sämtliche Vertragsverhandlungen per SMS geführt und alle Kurznachrichten gelöscht. Der Fall liegt nun bei der EU-Staatsanwaltschaft, die gegen die „unbekannt“ ermittelt. In einer Pressemitteilung vom November 2022 hieß es dazu:
„Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) bestätigt, dass sie eine laufende Untersuchung zum Erwerb von Covid-19-Impfstoffen in der Europäischen Union führt. Diese außergewöhnliche Bestätigung erfolgt wegen des extrem hohen öffentlichen Interesses. Zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Details veröffentlicht.“