Der 20. Mai 2023 soll das Stichdatum sein. Dann wird eine Regelung eingeführt, die für Lieferanten eine wichtige Wirkung haben wird. Betroffen sollen diejenigen Lieferanten sein, die die Stammdaten ihrer Waren über das Branchennetzwerk GDSN (Global Data Synchronisation Network) an Lebensmittelhändler weiterleiten. Dies ist bei fast allen Lieferanten der Fall. Von diesem Zeitpunkt an nimmt das System für den Zielmarkt Deutschland nur noch Produktstammdaten für Food und Nearfood an, die nach dem DQX-Standard von GS1 überprüft sind.
Organisation mit enger Verbindung zur EU
Ohne diese Kontrolle dürfen die Informationen dann von den Stammdaten-Plattformen wie Atrify nicht mehr an deutsche Händler weitergeführt werden. Ausnahmen, was die Prüfpflicht angeht, soll es bei Eigenmarken geben. Diesen Entschluss haben der Lebensmittelzeitung zufolge das Data Excellence Board von der Branchenorganisation GS1 Germany und die Fachgruppe GDSN gefällt. In beiden Ausschüssen befinden sich gleichrangig Fachleute aus FMCG-Industrie und Handel.
GS1 ist ein weltweites Netzwerk von Non-Profit-Organisationen, die weltweit geltende Standards für unternehmensübergreifende Prozesse entwickeln. Der Sitz des Netzwerks ist in Brüssel. Im Gesundheitsbereich legt das Netzwerk beispielsweise die Standards für die Kennzeichnung und Rückverfolgung von Arzneimitteln und Medizinprodukten fest. Im Juni 2019 hatte die Europäische Kommission GS1 der Webseite des Netzwerks zufolge zum Herausgeber eindeutiger Codes im Rahmen des UDI-Systems (Unique Device Identification) ernannt.
Es steht zu befürchten, dass die Vorgaben der GS1 ein Teil jenes „Regulierungs-Tsunami“ sind, vor dem HDE-Präsident Alexander von Preen in einem Interview Anfang Januar gewarnt hatte. Von Preen hatte betont, dass Brüssel die Regionalität mehr stärken solle. Die Vorgabe der beiden Branchennetzwerke GS1 und GDSN lässt Gegenteiliges vermuten. Stattdessen versucht die EU-Kommission, in einem ähnlichen Vorgehen wie 2019 im Medizinsektor einen Standard einzuführen und wird damit unweigerlich für mehr Regulierung sorgen.
Check wird von 400 Lieferanten bereits angewendet
DQX ist das Kürzel für „Data Quality Excellence“. Der Service kontrolliert Artikelstammdaten auf Gesamtheit, Korrektheit und Beschaffenheit. Ersteller ist das Competence Center Data Quality, welches Teil der Organisation GS1 ist. Center-Leiter Stephan Heck zufolge wird der sogenannte „DQX Comfort Check“ aktuell von mehr als 400 Lieferanten angewendet, deren Herstellungen 47 Prozent des FMCG-Umsatzes in Deutschland darstellen. Doch die Kontrolle vieler anderer Lieferanten liegt noch nicht vor.
Von Branchenorganisation geduldet wird aber auch, dass dafür bevollmächtigte Produzenten ihre Daten eigenhändig kontrollieren. Mit der GS1-Forderung übereinstimmen würde auch, wenn ein geeigneter Dienstleister an Stelle des GS1 Competence Center die Qualitätskontrolle nach den DQX-Standards durchführt. Bislang gibt es aber keinen Anbieter, der in Konkurrenz zur GS1 die gleiche Kontrolle übernehmen könnte.
Händler sind auf korrekte Erfassungen angewiesen
Grund für die Einführung der neuen Regel ist, dass insbesondere große Händler vermehrt Opfer von falschen Werten in einigen der knapp 500 GDSN-Datenfelder werden. Zwar haben die von Lieferanten übermittelten Artikelinformationen in den letzten Jahren an Genauigkeit gewonnen. In der gleichen Zeit benötigen allerdings neue Anwendungsverfahren und Geschäftsmodelle sowie die sich steigernde Automatisierung eine größere Anzahl und vor allem in jedem Detail genauen Erfassungen.
„Falsche Daten bremsen die Digitalisierung“, erklärt Christian Bodi, Logistikchef von dm, der gleichzeitig auch die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden bei GS1 Germany innehat. Bedeutend ist die Fehlerminimierung insbesondere in drei Bereichen: Produktinformationen für Onlineshops und in der Automatisierung von Logistik und Regalplanung.
Händler von Rewe bis Picnic-Edeka müssen sich bei der Umsetzung ihrer Online-Supermärkte darauf verlassen können, dass die online von der Verordnung LMIV (EU-Verordnung Lebensmittelinformationsverordnung) erforderlichen Erfassungen richtig übermittelt werden. Das betrifft beispielsweise Allergene und andere Inhaltsstoffe, aber auch Einordnungen wie vegan oder laktosefrei.
Eine DQX-Auswertung von Mai verdeutlicht Heck zufolge, dass mehr als Dreiviertel der Fehler LMIV-relevante Eigenschaften besitzen. Oftmals kommt hinzu, dass Hersteller zwar bei jeder Rezeptanpassung den richtigen Info-Aufdruck auf der Verpackung sicherstellen, aber mangels Organisation nicht in einem Zug die Datenwerte für den Handel anpassen.
Verordnung wichtig für Verteilzentren
Bodi nennt zwei weitere Digitalisierungsbereiche, in denen der Filialleiter ebenso wie andere Händler korrekte Produktdaten benötigt: „Der eine Bereich ist die zunehmende Automatisierung der Verteilzentren bis hin zum Robotereinsatz im Hightech-Lager Wustermark. Dort muss dm derzeit im Wareneingang jeden neugelisteten Artikel vermessen, um Stillstand und aufwendige Eingriffe zu verhindern. Wenn Stammdaten und echte Abmessungen nicht übereinstimmen, können wir Artikel nicht automatisiert verarbeiten“, so Bodi.
Der dritte Bereich, in dem genaue Stammdaten sehr wichtig sind, ist die digitale Erstellung von Planogrammen für die Märkte, wie Bodi verdeutlicht: „Hier nutzt dm neuerdings Software von Relex, aber auch Filialisten wie Rewe und Rossmann haben sich solche Digitalsysteme zugelegt. Nur bei richtigen Daten kann die IT die Facings im Regal berechnen. Wenn die Daten nicht stimmen, saufen wir ab in manuellen Korrekturen.“
Entspricht das Verfahren internationalen Standards?
Als Sprecher der Industrie im GS1-Aufsichtsrat unterstützt auch Mike Eberle die neue Regel: „Falsche Daten vernichten Vertrauen“, erklärt der COO von Rotkäppchen-Mumm. FMCG-Hersteller hätten die Hoffnung, dass Händler auf die Pflicht von individueller Datensätze verzichten würden, wenn die GDSN-Daten beinahe fehlerfrei seien. Eine entsprechende Zusage eines großen LEH-Unternehmens gibt es Eberle zufolge schon.
Neben dem großen Enthusiasmus für DQX bei GS1 gibt es bei manchen FMCG-Herstellern und Händlern jedoch auch Sorgen, ob das aktuelle DQX-Verfahren verlässlich und ausreichend ist. Wichtige Faktoren würden weiter keiner Kontrolle unterzogen werden. Dazu komme die Frage, ob die deutschen Regularien und Pflichten mit dem international eingeführten Data Quality Framework der weltweiten Dachorganisation GS1 Global übereinstimmen. Ein weiterer Punkt beim nationalen Bündnis sei, das der Gebrauchswert für in vielen Ländern agierende Händler beschränkt sei.