Unternehmen

Verband: „Dem Mittelstand wird beim Lieferkettengesetz zu viel Last auferlegt“

Seit Jahresbeginn gilt das neue Lieferkettengesetz. Im Gespräch mit DWN erklärt der Deutsche Mittelstands-Bund, wie das Gesetz den Mittelstand belastet und worauf man als Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgabe achten muss.
26.01.2023 09:51
Aktualisiert: 26.01.2023 09:51
Lesezeit: 3 min

Mit Beginn des Jahres wurde das neue Lieferkettengesetz eingeführt. Verbände und Industrie sehen das neue Gesetz mit gemischten Gefühlen. An einigen Punkten gibt es noch Lücken. Gegenüber DWN verdeutlicht der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB), was er vom neuen Gesetz hält und was den Unternehmen bei der Umsetzung zu empfehlen ist.

DMB würde eine Zwischenbilanz der Regierung begrüßen

Wie Matthias Bianchi, Leiter Public Affairs beim DMB erklärt, betrifft das Lieferkettengesetz (LkSG) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) noch nicht unmittelbar. Das läge an der Tatsache, dass das Gesetz sich zunächst nur direkt an Betriebe mit mehr als 3.000 Angestellten richte. Durch Prüfungs- und Informationspflichten gegenüber größeren Unternehmern seien jedoch kleine Zulieferer und andere stark in internationale Lieferketten eingebundene KMU aktuell schon erheblich betroffen. Das bedeute in erster Linie einen deutlichen Zuwachs an Bürokratie. Hinzu kämen noch negative Wettbewerbseffekte gegenüber Unternehmen außerhalb der EU, die ihre Lieferketten nicht im gleichen Umfang dokumentieren müssten.

Nachdem es von Seiten der Wirtschaft Kritik am Gesetz gegeben hatte, sicherten Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (B90/Grüne) in einem Schreiben an die Verbände Nachbesserungen zu. Dazu gehört, dass man den Überprüfungsstichtag auf den 1. Juni. 2024 legt. Bianchi findet, dass für die Regierung der nächste Schritt sein sollte, nach fast einem Monat eine Zwischenbilanz zu ziehen:

„Das Lieferkettengesetz ist zwar erst seit drei Wochen in Kraft. Dennoch würde es der DMB begrüßen, wenn die Bundesregierung zeitnah eine erste Zwischenbilanz ziehen würde und die praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaft und aus KMU im Speziellen, in eine Evaluierung mit einbezieht. Zudem ist es in der aktuellen Situation unerlässlich, den Unternehmen eine Eingewöhnungsphase und Anpassung an die neuen Regelungen zu gewähren. Daher sollte die Überprüfung der Berichtspflicht und eine etwaige Bußgeldverhängung vorerst ausgesetzt werden.“

KMU-Kompass dient Unternehmen als Unterstützung

Im Umgang mit dem LkSG gibt der DMB Unternehmen, die seit Jahresbeginn oder dann zum 1. Juni. 2024 direkt betroffen sind, den Rat, sich an den Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu orientieren. Bei diesen Handreichungen finden sich die genauen Vorgaben beispielsweise zur Risikoanalyse, zum Beschwerdemechanismus und den Berichtspflichten. Für kleinere Unternehmen bietet die Bundesregierung einige Tools und Unterstützungsangebote an, um sich auf die Anforderungen einzustellen.

Die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung bietet hierzu kostenlose Beratung für KMU über ihr Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte. Der KMU-Kompass dient Unternehmen als Unterstützung dabei, die sozialen und ökologischen Risiken, die mit der Lieferkette einhergehen, besser zu verstehen. Der CSR Risiko-Check unterstützt bei der Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituationen sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Generell gelte dem DMB zufolge: Je stärker ein Unternehmen in internationale Lieferketten eingebunden ist, desto intensiver sollten Vorkehrungen getroffen werden, unabhängig davon wie groß das Unternehmen ist.

Lieferkettengesetz – Gut gemeint, schlecht umgesetzt

Das neue Gesetz sorgt bei Industrie und Handel für gemischte Gefühle. Der Präsident vom Handelsverband Deutschland (HDE), Alexander von Preen erklärte im Interview mit DWN, dass Aufwand und Nutzen beim Gesetz nicht immer im gleichen Verhältnis zueinander stünden. Aus Unternehmensverbänden war zu hören, dass das Gesetz einen hohen Kostenaufwand für die Wirtschaft bedeute und zu einem großen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland führe.

Umweltverbände hingegen erklärten unter anderem, dass man es kritisch sehe, dass Unternehmen nicht zivilrechtlich für Missstände entlang der Lieferkette haften. Bianchi verdeutlichte gegenüber DWN, dass man die Werte und Ziele, für die das Gesetz steht, sowohl beim DMB als auch bei den Unternehmen teilt. Es gäbe allerdings auch kritische Punkte:

„Es klafft im Fall des LkSG aus Sicht unseres Verbands eine recht große Lücke zwischen guter Absicht und guter gesetzlicher Umsetzung. Dem Mittelstand wird indirekt zu viel Last bei der Umsetzung auferlegt. Der relative Verwaltungsaufwand von KMU ist deutlich höher als jener von Großunternehmen. Das lähmt eine – durch zahlreiche Krisen ohnehin angeschlagene – Wirtschaft zusätzlich. Der DMB spricht sich darum für einen Belastungsstopp – ein Belastungsmoratorium – für das Jahr 2023 aus. Unser Verband hat entsprechend wenig Verständnis dafür, dass die Bundesregierung am Start des LkSG festgehalten hat. Wie bereits erläutert, sollten deshalb sowohl Berichtspflicht und Bußgeldverhängung vorerst ausgesetzt werden.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Staatliche Datenkontrolle treibt Verbraucher in die digitale Schattenwirtschaft

Deutschland befindet sich im Jahr 2026 in einer paradoxen wirtschaftspolitischen Situation. Während die Bundesregierung versucht, durch...

 

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Stoïk: Cyberrisiken neu denken, bevor ein Schaden entsteht
13.03.2026

Cyberangriffe werden häufiger und teurer. Stoïk kombiniert Cyberversicherung, Prävention und Cybersicherheitslösungen. Das Unternehmen,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Iran-Krieg erschüttert die Märkte: Ölpreis, Aktien und Bitcoin unter Druck
13.03.2026

Der Iran-Krieg sorgt weltweit für starke Ausschläge bei Ölpreisen, Aktien, Währungen, Gold und Bitcoin und verschärft die Unsicherheit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preisbremse an der Zapfsäule: Kommt die neue Tankstellen-Regelung noch vor Ostern?
13.03.2026

Pünktlich zum Osterreiseverkehr will das Bundeswirtschaftsministerium den täglichen Preissprüngen an den Tankstellen einen Riegel...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lufthansa-Streik legt Drehkreuze lahm: Hunderte Flüge am zweiten Tag gestrichen
13.03.2026

Der Tarifstreit im Cockpit eskaliert weiter: Auch am zweiten Streiktag hinterlässt der Arbeitskampf der Pilotengewerkschaft Vereinigung...

DWN
Politik
Politik Mission am Polarkreis: Warum der Kanzler den hohen Norden besucht
13.03.2026

Von Raketenstarts bis zur Energiesicherheit: Bundeskanzler Friedrich Merz reist heute ins norwegische Andenes, um die deutsch-norwegische...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiepolitik in der Iran-Krise: Wirtschaftsbeiräte legen Strategiepapier vor
13.03.2026

In der Debatte um die rasant steigenden Energiekosten plädieren die Berater von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche für...

DWN
Finanzen
Finanzen Iran-Krieg: Rechte für Nahost-Urlauber – wann Sie Teile des Reisepreises zurückfordern können
13.03.2026

Der Iran-Krieg und die Eskalation im Nahen Osten haben zahlreiche Reisen abrupt verändert. Für Nahost-Urlauber wurde der Urlaub zur...

DWN
Politik
Politik Trump erwägt US-Bodenoperationen im Iran: Zwei riskante Angriffsoptionen im Fokus
13.03.2026

In Washington werden zwei riskante Bodentruppenoperationen im Iran geprüft, die das Atomprogramm und die wirtschaftliche Basis des Regimes...