Unternehmen

Lieferkettengesetz: Habeck und Heil gehen auf Kritiker zu

Das Lieferkettengesetz ist für deutsche Firmen eine große Herausforderung. Wirtschaftsminister Habeck und Arbeitsminister Heil wollen nun die Vorgaben ändern.
17.01.2023 14:00
Lesezeit: 2 min
Lieferkettengesetz: Habeck und Heil gehen auf Kritiker zu
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vor einer Sitzung des Bundeskabinetts. (Foto: dpa) Foto: Michael Kappeler

Die Kritik der Wirtschaftsverbände an der Bundesregierung bezüglich des Lieferkettengesetzes (LkSG) zeigt offenbar Wirkung. Unter anderem hatte der Präsident des Handelsverbands Deutschland, Alexander von Preen, in einem Interview Nachbesserungen beim Lieferkettengesetz gefordert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gehen nun auf die Kritik aus der Wirtschaft ein und reagieren.

Neuer Überprüfungsstichtag: 1. Juni 2024

Wichtigster Kritikpunkt waren dabei die Fristen ab, wann Unternehmen ihre Berichte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterleiten und ab welchem Datum die Einhaltung der Berichtspflicht überprüft wird. Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, sagen die beiden Bundesminister in einem Schreiben den Wirtschaftsverbänden BDI, BDA, DIHK und HDE zu, dass das Bundesamt nicht vor dem 1. Juni 2024 kontrolliert, ob Unternehmen die Berichtspflicht nach Richtlinien des Lieferkettengesetzes ordnungsgemäß eingehalten haben. Mögliche Fristüberschreitungen werden damit nicht sanktioniert.

Die Behörde verdeutlicht, wie der Vorgang detailliert aussehen wird: „Für alle Berichte, die zwischen 1. Januar 2023 und 1. Juni 2024 beim BAFA einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, wird erst zum Stichtag 1. Juni 2024 überprüft, ob sie vorgelegt und veröffentlicht wurden. Faktisch haben berichtspflichtige Unternehmen damit mindestens sechs Monate Aufschub erhalten. Die Schonfrist gilt allerdings nur für die Berichtspflicht: Die Erfüllung der übrigen Sorgfaltspflichten und deren Kontrolle durch das Bafa werden hiervon nicht berührt“.

Eingabemaske soll nicht aufwändig sein

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte Anfang Januar von der Bundesregierung nochmals gefordert, bei der Umsetzung mit Augenmaß vorzugehen. Das Bafa und die Wirtschaft würden sich bezüglich des Gesetzes in einer Testphase befinden und es sei entscheidend, pragmatisch vorzugehen. Entsprechend positiv sieht der Verband die Nachbesserungen. Antje Gerstein, Geschäftsführerin Europapolitik/Nachhaltigkeit beim Handelsverband ist zufrieden: „Wir bewerten das Schreiben als Erfolg“. Im September 2022 hatte der HDE noch mit anderen Wirtschaftsverbänden einen Brandbrief verfasst und die beiden Minister kontaktiert. Nach Einschätzung der Verbände gehen die Vorlagen der BAFA über die gesetzlichen Kriterien hinaus.

Im Kritikpunkt der Verbände standen wegen der Länge auch die von der Behörde im Oktober 2022 publizierten Fragebögen. Heil und Habeck versprechen jetzt im Schreiben, dass die sogenannte „Digitale Eingabemaske“ zeitnah zur Erstellung der Berichte nutzbar ist. Die Eingabemaske werde anwenderfreundlich und aufwandsarm sein. Die von der BAFA verständigte Ausführung des Lebensmittelkettengesetzes, sei eng mit beiden Ministerien (Wirtschaft und Arbeit) abgesprochen. Es würden keine neuen Sachverhalte durch die Behörde hinzugefügt.

Pflichten können nicht an Zulieferer weitergeleitet werden

Die Minister erklären, sie seien zuversichtlich, dass die Umsetzung für die Unternehmen durch die Nachbesserungen machbar ist: „Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die großen Unternehmen, die von dem Gesetz betroffen sein werden, in der Lage sind, die Anforderungen des LkSG zu meistern“. Gleichzeitig stellte man auch klar, dass kleinere und mittlere Betriebe (KMU) vom Gesetz nicht berührt sind.

Im Schreiben wurde auch noch einmal deutlich gemacht, dass vor allem die Pflichten aus dem Gesetz nicht direkt an Lieferanten weitergeleitet werden können. Mitte Dezember hatte Kaufland für Kritik bei Verbänden gesorgt, weil der Konzern versucht hatte über Vertragsergänzungen Druck auf Lieferanten auszuüben.

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