Finanzen

Bundesfinanzhof: Bitcoin-Gewinne sind steuerpflichtig

Ein Kläger hat vor dem Bundesfinanzhof Schiffbruch erlitten. Er war beim Handel mit Bitcoin offenbar zu ungeduldig, weshalb er nun massiv Steuern zahlen muss.
28.02.2023 11:27
Aktualisiert: 28.02.2023 11:27
Lesezeit: 2 min

Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern. Damit hat ein ungenannter Kläger vor dem Bundesfinanzhof Schiffbruch erlitten, der sich gegen die Besteuerung von 3,4 Millionen Euro Krypto-Profit gewehrt hatte. Denn auch wenn Krypto-Währungen nur im digitalen Raum existieren, sind sie doch ein Wirtschaftsgut, für das Steuern fällig sind. Das hat das höchste deutsche Finanzgericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. «Das ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Kryptowährungen», sagte Richter Nils Trossen bei der Jahrespressekonferenz des BFH in München.

Der Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte ein sehr gutes Geschäft gemacht: 2014 kaufte er für 22 585 Euro 24 Bitcoin, nach Tausch und Rücktausch mit den zwei anderen Kryptowährungen Ethereum und Monero im Laufe des Jahres 2017 verkaufte er sein Bitcoin-Depot schließlich im November und Dezember desselben Jahres, mit einem sagenhaften Gewinn von 3,4 Millionen Euro. Ein einzelner Bitcoin war laut BFH zum Jahresende 2017 11 610 Euro wert.

Nachdem das Finanzamt 1,4 Millionen Euro Einkommensteuer festgesetzt hatte, ging der Mann vor Gericht. «Die Argumentation des Klägers war, Kryptowährungen seien nichts Greifbares, nichts Tatsächliches, und daher keine Wirtschaftsgüter», sagte Richter Nils Trossen. Das zweite Argument des Klägers: Weil Krypto-Anleger ihre Profite mutmaßlich häufig verschleiern, der Fiskus Steuern aber gerecht und gleichmäßig kassieren soll, monierte er ein «strukturelles Vollzugsdefizit» der Finanzverwaltung. Das hätte dann zu einer Steuerbefreiung führen sollen.

Doch schon in der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Köln hatte der Mann verloren, und auch der IX. Senat des BFH folgte dem nicht. «Es gibt eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern, die man nicht greifen kann», sagte Trossen. Darunter fallen nach Worten des Richters beispielsweise auch der Wert einer Firma oder ein Kundenstamm. Der IX. Senat sah auch kein strukturelles Vollzugsdefizit.

Bitcoin und andere Kryptowährungen seien «im Wesentlichen Spekulationsobjekte», sagte Trossen. Der Mann hätte möglicherweise bloß geduldiger sein müssen. Der BFH zählt Kryptowährungen zu den «anderen Wirtschaftsgütern», ebenso wie Gold. Wer bei einem privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr mit Gewinn verkauft, muss Steuern zahlen, danach nicht mehr. Abgesehen davon war der Bitcoin-Kurs nach wilden Schwankungen bis 2021 auf ein seither nicht mehr erreichtes Hoch von über 60 000 Dollar gestiegen.

Die Richter gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren noch weitere Bitcoin-Verfahren den Bundesfinanzhof erreichen, wenn enttäuschte Krypto-Anleger Kursverluste steuerlich verrechnen wollen. «Das wird natürlich ein Thema der Zukunft werden», sagte Trossen.

Letztlich seien Bitcoin Spekulationsobjekte. «Da stellt sich natürlich die Frage: Wenn bei einem Gegenstand, der geschaffen wird, um damit zu spekulieren, Verluste entstehen - ob die Allgemeinheit diese Verluste mittragen muss.»

Der Kläger zählt damit zu jenen Steuerzahlern, die vor dem Bundesfinanzhof scheitern. Statistisch betrachtet sind die Erfolgschancen bei Revisionsklagen gegen das Finanzamt jedoch nicht schlecht: In 45 Prozent der Fälle gewinnen die Steuerpflichtigen, wie BFH-Präsident Hans-Josef Thesling berichtete. Der BFH selbst ist ebenfalls digitaler geworden: Die Umstellung auf elektronische Gerichtsakten und elektronischen Rechtsverkehr ist nach Theslings Worten erfolgreich abgeschlossen. (dpa-AFX)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Proteinboom verändert die Machtverhältnisse in der Milchindustrie
22.06.2026

Molke galt lange als Nebenprodukt der Käseherstellung, nun wird sie zum begehrten Rohstoff eines Milliardenmarkts. Der Proteinboom treibt...

DWN
Finanzen
Finanzen Heidelberger Druck-Aktie: Dividende gestrichen, 300-Millionen-Rüstungsziel
21.06.2026

Heidelberger Druckmaschinen streicht die Dividende, verlagert die Produktion nach China und steigt ins Rüstungsgeschäft ein. Der radikale...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX-Aktie: Nobelpreisträger Krugman kritisiert hohe Bewertung – Musk sei ein „menschliches Ponzi-Schema“
21.06.2026

Der Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften Paul Krugman kritisiert scharf die Bewertung von SpaceX, die nach dem Börsengang...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Goldhandel in Europa: Wie Edelmetallprofis vom Goldboom profitieren
21.06.2026

Der Goldboom hat den europäischen Edelmetallhandel spürbar verändert. Wie stark profitieren spezialisierte Händler von der neuen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft US-Professor: Diese Energieform hat in den USA eine „außergewöhnliche“ Allianz geschaffen
21.06.2026

Während Trump weite Teile der Energiewende in den USA gebremst hat, konnte die Geothermie weiter voranschreiten. Laut einem US-Professor...

DWN
Immobilien
Immobilien Mieterhöhung, Nießbrauch, Grundsteuer: Diese Gerichtsurteile treffen Immobilienbesitzer direkt
21.06.2026

Mieterhöhung, Grundsteuer, Nießbrauch: Hinter diesen Stichworten stecken Urteile, die für Vermieter und Eigentümer über Tausende Euro...

DWN
Politik
Politik Recht auf Homeoffice? Warum Homeoffice kein Allheilmittel ist
21.06.2026

Politik und Experten fordern in Deutschland ein Recht auf Homeoffice, etwa um Beschäftigte wegen der gestiegenen Energiepreise zu...

DWN
Politik
Politik Die Hälfte der Gelder aus Brüssel geht auf dem Weg zum Landwirt verloren
21.06.2026

Der slowenische Agrarunternehmer Aleš Hvalc kritisiert Bürokratie, schwache Genossenschaften und eine Agrarpolitik, bei der zu wenig Geld...