Politik

Wahlrechtsreform drängt Linke und CSU aus dem Bundestag

Der Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch sieht die geplante Wahlrechtsreform als „brutalen Angriff“ auf seine Partei. Auch die CSU hat Widerstand angekündigt.
14.03.2023 10:58
Aktualisiert: 14.03.2023 10:58
Lesezeit: 2 min

Der Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch hat die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition als "brutalen Angriff auf die Linke" bezeichnet und eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. "Man will damit linke Kritik an der Ampel, insbesondere Rot-Grün wollen das, verhindern", sagte Bartsch am Dienstag den Sendern RTL/ntv.

Am Sonntag war bekanntgeworden, dass sich die Ampel-Fraktionen abschließend auf eine Wahlrechtsreform verständigt haben, die bis Ende der Woche vom Bundestag beschlossen werden soll. Sie sieht eine Verkleinerung des Bundestags von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete nach der nächsten Wahl 2025 vor. Neben den Überhang- und Ausgleichsmandaten soll die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen werden, nach der Parteien auch dann in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Sie müssen dafür mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Das traf bei der Wahl 2021 auf die Linke zu.

Die Grundmandatsklausel sei vor drei Wochen noch im Gesetzentwurf enthalten gewesen, plötzlich sei sie gestrichen worden, sagte Bartsch. Das sei ein brutaler Angriff, dagegen werde man sich wehren. "Ich sage ganz klar: Da werden wir auch das Bundesverfassungsgericht bemühen." Man werde alles versuchen, dass dieses Gesetz so nicht Realität werde - letztlich sei das ein Angriff auf die Demokratie.

Kritik kam auch aus den Reihen der Union. Besonders die CSU wäre von der Neuregelung stark betroffen. Traditionell gewinnt die bayerische Regionalpartei fast alle der möglichen Direktmandate im Freistaat. Auf Bundesebene erreicht die CSU allerdings nur einstellige Prozentanteile. Würde allein das bundesweite Zweitstimmen-Ergebnis für die Bemessung der Zahl der Mandate herangezogen, würde einigen CSU-Parlamentariern der Weg in den Bundestag versperrt. CSU-Parteichef Markus Söder kündigte bereits erbitterten Widerstand dagegen an - notfalls mit einer Verfassungsbeschwerde.

Dobrindt plädiert für Verfassungsklage gegen Ampel-Wahlrecht

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat sich dafür ausgesprochen, die Pläne der Ampel-Koalition für ein neues Wahlrecht nach der Bundestagsentscheidung vom Verfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Die Pläne beträfen ausdrücklich die Opposition im Bundestag, "die Ampel schnitzt sich also ein Wahlrecht", kritisierte Dobrindt am Dienstag in Berlin. Man teile zwar das Ziel der Verkleinerung des Bundestags. Das Mittel der Ampel dazu sei aber "schlichtweg respektlos und unfair und muss deswegen aus unserer Sicht vom Verfassungsgericht überprüft werden".

Dobrindt sagte wie zuvor der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), man bleibe gesprächsbereit. Die bisherigen Gespräche mit den Ampelvertretern seien konstruktiv, aber ergebnislos gewesen.

Im Ergebnis entstehe mit dem Vorgehen der Ampel ein Schaden für die demokratische Kultur und die Zusammenarbeit der Parteien im Bundestag, kritisierte Dobrindt. Zudem werde dies erheblich zur Politikverdrossenheit beitragen. Es sei nicht erklärbar, dass man zu einer Wahl aufrufe, der Gewinner aber am Ende nicht in den Bundestag einziehe. Ein Streichen der Grundmandatsklausel sei eine Gefährdung des Bundesstaatsprinzips und eine Missachtung des Föderalismusprinzips, das sich im Grundgesetz wiederfinde. Die Grundmandatsklausel sei "essentieller Bestandteil eines föderalen Prinzipes", ohne die die CSU den Plänen nicht zustimmen werde. (dpa-AFX)

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