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Baden-Württemberg überprüft Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht

Lesezeit: 1 min
24.03.2023 14:00
Nach dem brutalen Mord an der 12-jährigen Luisa in Freudenberg durch gleichaltrige Mädchen wird die Altersgrenze im Strafrecht überprüft.
Baden-Württemberg überprüft Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht
Baden-Württemberg überprüft die Altersgrenze im Strafrecht. (Foto: dpa)
Foto: Marijan Murat

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Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will die Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht überprüfen lassen. Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges schrieben einen entsprechenden Brief an ihre Amtskollegen in der Bundesregierung.

In dem Schreiben, das dem SWR vorliegt, fordern die beiden CDU-Politiker die Regel, wonach Kinder erst ab 14 Jahren als strafmündig gelten, zu überprüfen. Strobl und Gentges verweisen in dem Brief auch auf den Fall der 12 Jahre alten Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen. Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen haben gestanden, Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben.

Die immer wiederkehrende Debatte über die Altersgrenze sei „sehr gut nachvollziehbar“, schreiben Strobl und Gentges an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Es müsse überprüft werden, „ob heutzutage die geistige und sittliche Reife junger Menschen früher einsetzt als im Jahr 1923.“

Sie fordern in dem Schreiben eine aktuelle Studie zur „altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit.“ Die Festsetzung der Altersgrenze auf 14 Jahre sei schon vor 100 Jahren wissenschaftlich nicht exakt begründet worden.


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