Politik

EU will digitalen Euro zum gesetzlichen Zahlungsmittel machen

Lesezeit: 2 min
14.06.2023 18:58  Aktualisiert: 14.06.2023 18:58
Im Vorfeld der offiziellen Vorstellung ist der Vorschlagsentwurf der EU-Kommission zum digitalen Euro durchgesickert. Dieser enthält einige Vorgaben an die EZB.
EU will digitalen Euro zum gesetzlichen Zahlungsmittel machen
Plastik mit dem Logo des (digitalen) Euro vor der ehemaligen Zentrale der EZB in Frankfurt. (Foto: dpa)

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Die EU-Kommission wird Pläne für den digitalen Euro vorstellen, welche die Europäische Zentralbank verpflichten würden, Grenzen für seine Verwendung festzulegen, ohne jedoch bestimmte Höchstwerte für Transaktionen oder Guthaben vorzugeben.

Die EZB muss über die Instrumente entscheiden, die zur Gewährleistung der Finanzstabilität erforderlich sind, heißt es in einem Entwurf der Europäischen Kommission für einen Vorschlag zur Einführung des digitalen Euro, der Bloomberg vorliegt. Diese Instrumente dürfen Transaktionen mit dem digitalen Euro nur dann verhindern, wenn sie die Finanzstabilität gefährden, und sollten im gesamten Euroraum gleichermaßen angewendet werden.

"Um die Stabilität des Finanzsystems, die Verfügbarkeit von Krediten und die Übertragung der Geldpolitik zu gewährleisten, kann die Verwendung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel eingeschränkt werden", heißt es in dem Vorschlagsentwurf der EU-Kommission.

Das Projekt soll von den Finanzministern der Eurozone am Donnerstag in Luxemburg erörtert werden, nachdem die Euro-Staaten eng in die Bewertung der Frage eingebunden waren, ob die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung sinnvoll ist und welche Merkmale zur Gewährleistung der Stabilität erforderlich sind.

Der Textentwurf, der vor der für den 28. Juni geplanten Präsentation noch geändert werden kann, sieht vor, dass der digitale Euro den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben wird und dass es obligatorisch sein wird, ihn als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Ausnahmen würden für Kleinstunternehmen und gemeinnützige Organisationen gelten, die keine digitalen Zahlungen wie Kreditkarten akzeptieren.

Die Annahme des digitalen Euro wird nicht verpflichtend sein, wenn die Gründe legitim sind und auf vorübergehenden Gründen beruhen, für persönliche oder Haushaltsaktivitäten oder wenn andere Zahlungsmittel zuvor vereinbart wurden, so der Entwurf des Vorschlags.

Der digitale Euro soll zum Nennwert in Euro-Banknoten und Euro-Münzen konvertierbar sein, und Aufschläge auf die Rückzahlung von Schulden sollen verboten werden. Die EZB und die EU-Kommission haben darauf bestanden, dass die digitale Zentralbankwährung neben dem Bargeld existieren wird.

Die EZB ist der Ansicht, dass ein digitaler Euro der steigenden Nachfrage nach elektronischen Zahlungen entsprechen und die geldpolitische Souveränität des Euroraums stärken würde. Der EZB-Rat wird im Herbst darüber entscheiden, ob er in die Realisierungsphase eintritt. Die Entwicklung könnte noch etwa drei Jahre dauern.

Die größte Gefahr am digitalen Euro besteht darin, dass er - im Gegensatz zu anderen elektronischen Zahlungsmitteln - die Abschaffung des Bargeld ermöglicht. Denn der digitale Euro ist Zentralbankgeld - also sozusagen "digitales Bargeld" - und somit gleichwertig und austauschbar mit echtem Bargeld. Erst der digitale Euro ermöglicht den Übergang zu einem rein elektronischen Geldsystem und somit voraussichtlich das Ende des letzten Restes an finanzieller Privatsphäre.


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