Politik

Rat für Rechtschreibung erteilt Gender-Binnenzeichen deutliche Absage

Der Rat für deutsche Rechtschreibung stuft Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein. Somit sind alle Wort-Kreationen keine regulären Zeichen.
14.07.2023 16:24
Aktualisiert: 14.07.2023 16:24
Lesezeit: 1 min
Rat für Rechtschreibung erteilt Gender-Binnenzeichen deutliche Absage
Das ist kein Deutsch. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Der Rat für deutsche Rechtschreibung stuft Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein. Das teilte das Gremium am Freitag im belgischen Eupen über geschlechtergerechtes Schreiben mit. In einer neuen Ergänzung zum Thema Sonderzeichen führt der Rat zugleich das Gendern im Wortinneren – Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen – auf.

Der Ratsvorsitzende Josef Lange sagte der Deutschen Presse-Agentur zur Einordnung, dass man damit das gesellschaftliche Phänomen an sich beschreiben wolle. Die Zeichen vermittelten „übersprachlich aufgeladen“, dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint seien. Lange ergänzte: „Der Genderstern gehört nicht zum Kernbereich der deutschen Orthografie.“ Es seien also auch weiterhin keine regulären Zeichen.

Hintertür über Sonderzeichen?

Der Rat will nun den staatlichen Stellen vorschlagen, das Amtliche Regelwerk durch den Abschnitt Sonderzeichen zu ergänzen. Die bisherigen Empfehlungen des Rates sind zugleich nicht aufgehoben, wie das Gremium mitteilte. Lange sagte: „Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen.“ Sie müsse weiter beobachtet werden. Der Sitzung sei eine sehr kontroverse Diskussion vorangegangen.

Der Rat ist eine wichtige Instanz für Rechtschreibung. Seine Aufgabe im Auftrag von staatlichen Stellen ist es, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auch mit Blick auf den Wandel der Sprache weiterzuentwickeln.

Zuletzt hatte der Rat im Jahr 2021 empfohlen, Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere Formen zur Kennzeichnung von mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen im Wortinneren zu diesem Zeitpunkt nicht in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Jetzt wäre es auch weiterhin nicht regulär aufgenommen, aber als Phänomen in dem Bereich Sonderzeichen beschrieben.

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