Die Bundesregierung will Asylbewerber schneller in den Arbeitsmarkt integrieren. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen eine Formulierungshilfe für entsprechende Gesetzesänderungen.
Dies ist Teil eines Migrationspakets, das auch Neuregelungen für die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber umfasst. Dieses hatte das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Das Kabinett stimmte zudem für die Ausweitung der Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländern um Georgien und die Republik Moldau. Für Asylbewerber aus diesen Ländern ist wegen der niedrigen Anerkennungsquote ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen.
Mit dem schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt will die Bundesregierung eine höhere Beschäftigung von Asylsuchenden erreichen. Dies soll auch Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen entlasten. Die Schulden von Kommunen und Bundesländern waren zuletzt aufgrund der unregulierten Massenaufnahme von Migranten explodiert.
Im Kern geht es laut dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Papier um drei Änderungen. Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen künftig bereits nach sechs statt neun Monaten arbeiten dürfen. Die zweite Änderung betrifft die Duldung, die abgelehnte Asylbewerber im Fall von Beschäftigung oder Ausbildung erhalten können: Davon sollen Ausländer profitieren können, die bis zum 31. Dezember 2022 nach Deutschland gekommen sind. Bisher war der Stichtag der 31. August 2018.
Drittens sollen Ausländerbehörden ihre Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern künftig im Regelfall erteilen. Bisher ist dies nur eine Kann-Regelung, die im Ermessen der Behörde liegt.
In Regierungskreisen hieß es, dass mit einer schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt auch die Akzeptanz für Flüchtlinge wachsen könne, wenn diese verstärkt für sich selbst sorgen könnten. Die Bundesregierung will deshalb auch ukrainische Kriegsflüchtlinge schneller in Arbeit bringen. Bund und Länder sprechen am 6. November über umfassende Neuregelungen zur Migration. Dabei geht es auch um die Frage, ob und wann Asylbewerber zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden können.
Berliner Senatorin will Flüchtlingsnotlage ausrufen lassen
Die Berliner Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe hat die Bundesregierung aufgefordert, eine „Flüchtlingsnotlage“ auszurufen, um dann die Schuldenbremse auszusetzen. „Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Migration steht der Bund in der Verantwortung“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Statt über die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Asylbewerber zu debattieren, solle Finanzsenator Christian Lindner (FDP) wegen der hohen finanziellen Herausforderungen eine Notlage erklären.
Die Schuldenbremse im Grundgesetz gibt dem Bund nur einen geringen Spielraum zur Aufnahme von Krediten. Ausnahmen sind bei Naturkatastrophen und in außergewöhnlichen Notsituationen zulässig. Zuletzt hatte der Bundestag mehrfach eine solche Notsituation erklärt: zuerst wegen der Corona-Pandemie, dann wegen des Kriegs in der Ukraine.
Lindner hatte zuletzt angeregt, über die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Migranten zu sprechen und Maßnahmen zu finden, um Geld einzusparen. Dafür könnten Leistungen für Asylbewerber reduziert werden. Bei einer Konferenz der Ministerpräsidenten mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am 6. November soll erneut über die Finanzierung von Migration gesprochen werden.