Politik

Unionsparteien fordern Ende des Heizungsgesetzes und Nachtragshaushalt

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlägt weiter Wellen. Die Klimapolitik der Bundesregierung wird erschüttert. Jetzt geht die Opposition in die Offensive.
20.11.2023 16:35
Aktualisiert: 20.11.2023 16:35
Lesezeit: 3 min
Unionsparteien fordern Ende des Heizungsgesetzes und Nachtragshaushalt
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlägt weiter Wellen. (Foto: dpa) Foto: Kay Nietfeld

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichtes fordert CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt einen Stopp des Heizungsgesetzes. Im Haushalt 2024 seien nun dringende Einsparungen notwendig.

„Das Heizungsgesetz gehört sofort gestoppt, es kostet Bürger und Staat mehrere Milliarden Euro und hat kaum einen Nutzen auf den CO2 Ausstoß“, sagte Dobrindt den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Ziel des Gebäudeenergiegesetzes, auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, ist es, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland auf alternative Quellen umzustellen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten.

Daneben forderte der CSU-Politiker eine „Rückabwicklung“ des Bürgergelds. „Das Bürgergeld ist zur Arbeitsbremse geworden, es schafft neue Ungerechtigkeiten und hält Menschen in der Sozialhilfe fest. Es muss rückabgewickelt und ersetzt werden durch ein neues soziales Leistungssystem, das die Arbeitsaufnahme fördert und nicht verhindert“, sagte Dobrindt.

Die Karlsruher Richter hatten vergangene Woche die Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zugunsten von Mitteln für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft für verfassungswidrig erklärt.

Union fordert Nachtragshaushalt

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) befürchtet nun, dass das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gefährden könnte, aus dem die Energiepreisbremsen gezahlt werden. Dobrindt forderte daher erneut, die Haushaltsberatungen für 2024 abzubrechen.

„Wenn Habeck schon selber daran glaubt, dass dieser WSF verfassungswidrig ist, warum macht die Ampel dann mit der Haushaltsverabschiedung für 2024 so weiter, als sei nichts gewesen“, fragte der CSU-Landesgruppenchef.

Die Bundesregierung muss nach Einschätzung der Union einen Nachtragshaushalt für 2023 vorlegen. Dies sei unausweichlich, sagte Unions-Vizefraktionschef Mathias Middelberg am Montag der Nachrichtenagentur Reuters. „Auch der Haushalt 2024 dürfte so, wie er jetzt vorliegt, nicht beschlussreif sein.“

Der CDU-Politiker bezog sich dabei auf Gutachten für die Anhörung des Haushaltsausschusses, bei der am Dienstag Sachverständige die Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils gegen den Klimafonds der Bundesregierung beleuchten sollen. „Die vorliegenden Gutachten (...) machen deutlich, dass die Beratungen zum Haushalt 2024 nicht unverändert fortgesetzt werden können.“

Middelberg sagte, nach Einschätzung der meisten Gutachter bestehe massiver Korrekturbedarf hinsichtlich der Buchung der Kreditermächtigungen mindestens in den Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds und Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). „Kreditermächtigungen, die in diesen Sondervermögen verfassungswidrig für vorlaufende Jahre gebucht waren, dürften sogar verfallen sein“, sagte Middelberg. Tatsächlich seien aber Kredite aufgenommen worden oder Ausgaben aus diesen Sondervermögen getätigt worden und für dieses Jahr und 2024 noch vorgesehen: „Insofern besteht massiver Berichtigungsbedarf für die Sondervermögen, aber auch für den Kernhaushalt.“

Mit Blick auf den Haushalt 2024, den der Haushaltsausschuss des Bundestages am Donnerstag abschließend beraten will, sagte Middelberg: „Die Beratungen darüber können im Bundestag erst dann fortgesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass nicht schon wieder ein verfassungswidriger Haushalt beschlossen wird. Andernfalls würde der Bundesfinanzminister (Christian Lindner) auf seinen dritten verfassungswidrigen Haushaltsbeschluss (...) hinarbeiten“, sagte Middelberg. „Das dürfte politische Konsequenzen für ihn selbst dann unausweichlich machen.“

Bundesrechnungshof: Haushalte für 2023 und 2024 problematisch

Der Bundesrechnungshof hält nach dem Karlsruher Haushaltsurteil die Bundeshaushalte für dieses und das kommende Jahr „in verfassungsrechtlicher Hinsicht für äußerst problematisch“. Das geht aus der Stellungnahme des Rechnungshofs für die Sachverständigenanhörung am Dienstag im Haushaltsausschuss des Bundestags hervor. Den Etat für 2024 in der aktuellen Lage zu beschließen, sei riskant.

Auch Steuerrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg rät in seiner Stellungnahme von einem Beschluss des Haushalt 2024 ab. „Der vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 könnte verfassungswidrig sein“, schreibt er. Offen sei, ob einzelne Posten aus dem Klima- und Transformationsfonds nun in den Kernhaushalt überführt werden müssten.

Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum dagegen sieht den Kernhaushalt des kommenden Jahres von dem Karlsruher Urteil nicht direkt betroffen. So lange ein Ausgabenstopp im Klima- und Transformationsfonds verhängt würde, könne der Etat 2024 verabschiedet werden. Es sei allerdings ein baldiger Nachtragshaushalt wahrscheinlich. Weil offene Fragen zum Urteil realistischerweise nicht bis Jahresende geklärt werden könnten, solle der Etat trotzdem erst einmal beschlossen werden, rät er.

Auswirkungen auf das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen halten die meisten Sachverständigen für denkbar - sie äußern sich jedoch nicht eindeutig zu den Konsequenzen. Am Dienstag sollen die Experten im Haushaltsausschuss des Bundestags eingehend zu ihren Stellungnahmen befragt werden.

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