Für die Stadt Hamburg ist es ein Desaster: Am Elbtower, der schon vor Baubeginn zum neuen Wahrzeichen erklärt wurde, steht die Arbeit still. Das liegt an den eingestellten Zahlungen von René Benko und der Signa-Holding, den Investoren des Großprojekts. Die Presse ist voll mit Meldungen, in denen über die Zukunft des Bauwerks spekuliert wird; eine Gruppe von Betroffenen findet jedoch kaum Beachtung: die beteiligten Handwerker.
„Den Handwerkern entstehen gerade Tag für Tag enorme Kosten. Auf denen müssen sie allerdings nicht sitzenbleiben, denn der Gesetzgeber hat für solche Situationen einige Möglichkeiten geschaffen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betroffenen jetzt rasch aktiv werden“, erklärt Andreas Scheibe. Als Ingenieur und VOB-Berater für Handwerker unterstützt er kleine und mittelständische Unternehmen bereits seit vielen Jahren bei der Durchsetzung ihrer Rechte & Pflichten nach VOB. Mit welchen Maßnahmen Handwerker bei einem Baustopp ihren finanziellen Schaden eingrenzen können, verrät der Experte im nachfolgenden Artikel.
Den Sachverhalt detailliert dokumentieren
Welche Maßnahmen am Ende auch nötig sein sollten, sie alle beginnen mit einer ausführlichen Dokumentation des Bauverzugs. Diese Dokumentation ist die Grundlage, auf der hinzugezogene Dritte die Sachlage bewerten werden. Deshalb sollte der Handwerker die Dokumentation ernstnehmen und von Anfang an berücksichtigen, dass diese auch von Laien nachvollziehbar sein sollte. Inhaltlich gehören auf jeden Fall sämtliche Behinderungsanzeigen - die natürlich ordnungsgemäß gestellt werden müssen - in die Dokumentation. Hinzu kommen Protokolle von Besprechungen sowie Kopien des Schriftverkehrs, beispielsweise E-Mails. Je ausführlicher und sorgfältiger die Nachweise geführt werden, desto eindeutiger legt sich die Situation dar.
Wichtig ist diese Sorgfalt vor allem deshalb, weil im Falle von Gerichtsverfahren oft auch fachfremde Richter eingesetzt werden. Je leichter die Dokumentation in dem Fall für alle Beteiligten ist, desto höher sind die Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen.
Die Arbeit vorübergehend niederlegen
Mit einer Dokumentation ist allerdings noch nichts erreicht. Um den Auftraggeber zu motivieren, eine schnelle Lösung herbeizuführen, ist es sinnvoll, als Handwerker die Arbeit einzustellen. Dazu ist er vom Gesetzgeber berechtigt, solange die vereinbarten Zahlungen ausbleiben. Gleichzeitig setzt diese Maßnahme den Auftraggeber unter Druck, weil er meist selbst Fristen zu berücksichtigen hat. Dennoch sollte man als Handwerker eine harmonische Zusammenarbeit anstreben. Weil viele Bauherren nichts von den Rechten und Möglichkeiten eines Handwerkers wissen, sollten ihnen vorab die Konsequenzen eines anhaltenden Baustopps erläutert werden, damit sie ihre Bemühungen gegebenenfalls anpassen können.
Den Vertrag mit dem Auftraggeber kündigen
Die letzte Option, die dem Handwerker bleibt, ist der Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber. Das darf er immer dann machen, wenn der Baustopp länger als drei Monate anhält. Nach der Kündigung folgt die Abrechnung, in der alle bereits erledigten Arbeiten aufgeführt werden. Hinzu kommt ein Teilbetrag für diejenigen Aufgaben, die noch geplant, aber noch nicht bearbeitet wurden. Dadurch wird die vorzeitige Abrechnung für den Handwerker interessant, sollte dem Bauherren aber ebenfalls vorab in Aussicht gestellt werden. Auch bei dieser Option gilt jedoch: Der Auftraggeber sollte transparent über dieses mögliche Szenario der Kündigung informiert werden. Viel zu häufig sind sich Auftraggeber gar nicht der Rechte von Handwerkern bewusst. Das zeigt ganz allgemein, wie wichtig Aufklärung in der Baubranche ist. Es muss deutlich werden, wie wichtig die Rolle des Handwerkers ist und dass er auf Augenhöhe mit allen anderen Parteien ist.