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Transfergesellschaften: Instrumente zur Bewältigung von Personalanpassungen

Transfergesellschaften spielen eine entscheidende Rolle in der deutschen Arbeitsmarktpolitik, insbesondere wenn es um die Bewältigung von Personalanpassungen in Unternehmen geht. Diese Organisationen dienen als Bindeglied zwischen der Entlassung von Mitarbeitern und ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dabei ist für Unternehmen die Kenntnis der Voraussetzungen für die Gründung einer Transfergesellschaft wesentlich.
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03.12.2023 08:08
Aktualisiert: 03.12.2023 08:08
Lesezeit: 3 min
Transfergesellschaften: Instrumente zur Bewältigung von Personalanpassungen
Die Transfergesellschaft kann ein Mittel bei der Umstrukturierung eines Unternehmens sein. (Foto: dpa) Foto: adiartana

Transfergesellschaften werden in der Regel von Arbeitgebern, Gewerkschaften und staatlichen Stellen gemeinsam getragen. Ihr Hauptziel besteht darin, Arbeitnehmern, die von Personalanpassungen betroffen sind, eine gezielte Unterstützung anzubieten, um ihre berufliche Neuorientierung zu erleichtern. Dies erfolgt durch Qualifizierungsmaßnahmen, Beratung und Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche. Die Idee dahinter ist, dass die Betroffenen während ihrer Zeit in der Transfergesellschaft besser auf dem Arbeitsmarkt positioniert werden, sodass die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt wird. Der betroffene Arbeitnehmer erhält während seiner Beschäftigung bei der Transfergesellschaft für zwölf Monate sogenanntes Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KuG) von der Agentur für Arbeit. Das Transfer-KuG beträgt rund 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, beziehungsweise 67 Prozent vom pauschalierten Nettoentgelt wenn zu berücksichtigende Kinder unter 25 Jahren (mit Kindergeld / Kinderfreibetrag) vorliegen. Das Transfer-KuG ist ähnlich hoch wie das Arbeitslosengeld.

Als Arbeitnehmer, der in eine Transfergesellschaft wechselt, kann dieser von verschiedenen Leistungen profitieren, die darauf abzielen, die berufliche Neuorientierung zu unterstützen. Hier sind einige der typischen Leistungen, die von Transfergesellschaften angeboten werden: Transfergesellschaften bieten in der Regel Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an, die darauf abzielen, berufliche Fähigkeiten zu verbessern und an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Dies kann die Teilnahme an Schulungen, Seminaren, Workshops oder anderen Bildungsveranstaltungen umfassen.

Beratung und Coaching

Professionelle Berater stehen in Transfergesellschaften zur Verfügung, um bei der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen. Dies kann Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Karriereberatung und Coaching in Bezug auf Bewerbungsgespräche und berufliche Ziele umfassen. Transfergesellschaften helfen aktiv bei der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven. Dies kann die Vermittlung von Stellenangeboten, die Organisation von Jobmessen oder die Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern beinhalten. Je nach finanzieller Ausstattung der Transfergesellschaft und den individuellen Vereinbarungen können auch finanzielle Leistungen gewährt werden. Dies kann beispielsweise die Zahlung eines Transferkurzarbeitergeldes oder einer Transferleistung sein, um den Lebensunterhalt während der Übergangsphase zu sichern. Während der Zeit in der Transfergesellschaft bleiben die Arbeitnehmer in der Regel weiterhin sozialversichert. Dies schließt Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit ein.

Unterstützung bei sozialen Fragen

Transfergesellschaften bieten oft auch Unterstützung bei sozialen Fragen und persönlichen Herausforderungen an. Dies kann psychologische Beratung, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder andere soziale Dienstleistungen umfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Leistungen von Transfergesellschaften variieren können, abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und anderen beteiligten Parteien. Bevor einer Transfergesellschaft beigetreten wird, sollte man sich daher über die spezifischen Leistungen informieren, die angeboten werden, und sicherstellen, dass diese den individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Wird eine Transfergesellschaft mit einer Abfindungszahlung kombiniert, liegt meistens eine besonders hohe und sozialverträgliche Annahmequote der betroffenen Arbeitnehmer vor, so dass sich die Kombination auch hervorragend für Personalumstrukturierungen eignet. Nach der TG besteht grundsätzlich Anspruch auf das Arbeitslosengeld – hier werden sogar Sperrzeiten – wie sonst bei einer Abfindung üblich vermieden und das Arbeitslosengeld berechnet sich aus dem Einkommen welches vor Eintritt in die TG erzielt wurde. Durch eine Transfergesellschaft mit meist zwölf Monaten Dauer und einem möglichen ALG-I-Anspruch von 24 Monaten können rentennahe Jahrgänge bis zu 36 Monate überbrücken. Durch die Einreichung von Transfer-KuG als staatliches Finanzierungsinstrument können teilweise Abfindungen etwas geringer ausfallen, was die arbeitgeberseitigen Kosten der Umstrukturierung verringern kann.

Die Gründung einer Transfergesellschaft setzt verschiedene Voraussetzungen voraus. Zunächst einmal muss ein Unternehmen vor der Entscheidung stehen, eine größere Anzahl von Mitarbeitern zu entlassen. Dies kann beispielsweise aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder technologischer Veränderungen notwendig sein. Es ist wichtig, dass die Entlassungen betriebsbedingt sind und nicht auf individuellem Fehlverhalten der Mitarbeiter beruhen. Nur in solchen Fällen wird die Einrichtung einer Transfergesellschaft als Möglichkeit zur sozialverträglichen Gestaltung von Personalanpassungen in Erwägung gezogen.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Beteiligung der relevanten Akteure. In der Regel sind dies die Unternehmensleitung, die Mitarbeitervertretung, Gewerkschaften und gegebenenfalls staatliche Stellen. Die Unternehmensleitung muss den Entschluss zur Gründung einer Transfergesellschaft fassen und die entsprechenden Verhandlungen mit den Gewerkschaften und der Mitarbeitervertretung führen. Die Zustimmung dieser Parteien ist essenziell für die Umsetzung einer Transfergesellschaft. In vielen Fällen wird auch der Staat eingebunden, der möglicherweise finanzielle Unterstützung oder Fördermittel zur Verfügung stellt.

Finanzierung

Die Finanzierung ist ein weiterer entscheidender Faktor. Transfergesellschaften sind auf finanzielle Mittel angewiesen, um die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsleistungen anbieten zu können. Die Finanzierung erfolgt oft durch einen Mix aus Beiträgen der beteiligten Unternehmen, öffentlichen Mitteln und gegebenenfalls Eigenbeteiligung der betroffenen Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass die Finanzierung langfristig gesichert ist, um eine nachhaltige Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter zu gewährleisten.

Insgesamt spielen Transfergesellschaften eine bedeutende Rolle bei der sozialverträglichen Gestaltung von Personalanpassungen. Sie ermöglichen es Unternehmen, notwendige Strukturveränderungen vorzunehmen, ohne dass die betroffenen Mitarbeiter unmittelbar in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Durch gezielte Unterstützung und Qualifizierung tragen Transfergesellschaften dazu bei, die Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und die sozialen Folgen von Personalanpassungen abzufedern. Die Voraussetzungen für die Gründung einer Transfergesellschaft sind dabei klar definiert und erfordern die Zusammenarbeit verschiedener Akteure auf betrieblicher, gewerkschaftlicher und staatlicher Ebene.

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Martin Wrege

***

Martin Wrege ist Rechtsanwalt und Steuerberater in der Münchner Kanzlei KSW Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Kanzlei berät Konzerne, mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Fragen in Zusammenhang mit Abfindung, Vorruhestand, Altersteilzeit und Transfergesellschaften.

 
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