Immobilien

EU-Gebäuderichtlinie: Sanierungszwang gelockert - können Eigentümer aufatmen?

Lesezeit: 4 min
13.12.2023 08:46  Aktualisiert: 13.12.2023 08:46
Wie berichtet haben die EU-Institutionen einen Kompromiss erzielt und in einem dramatischen Finale eine Welle von Zwangssanierungen abgewendet. Dieser Artikel beleuchtet diese Kehrtwende der EU-Politik und zeigt, auf welche Veränderungen sich Eigentümer und Unternehmen nun einstellen müssen.

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In Brüssel steht das Klima ganz oben auf der Agenda und ein umstrittener Dreh- und Angelpunkt ist die EU-Gebäuderichtlinie. Diese ist ein zentraler Bestandteil des „Fit für 55"-Programms der EU-Kommission, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55-Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Worum geht es? Um die Modernisierung von energieineffizienten Gebäuden mit dem klaren Ziel, den Energieverbrauch zu verringern.

Ursprünglich wollte die Europäische Kommission (EU) dazu eine einheitliche europäische Energieeffizienzskala von „A" bis „G" bis 2025 einführen, um eine Angleichung der Standards in ganz Europa sicherzustellen. Mit gravierenden Folgen für Eigentümer energieineffizienter Gebäude. Denn dies hätte bedeutet, dass alle Gebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Klasse „D“ erreichen müssen!

Insbesondere Einfamilienhäuser wären stark von diesen Neuregelungen beeinflusst worden. Eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie legte offen, dass in Deutschland nahezu die Hälfte aller Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen gewesen wäre. Und das Muster hätte sich in ganz Europa auf bis zu 40 Millionen Gebäude ausgeweitet! Millionen von Eigentümern drohte ein finanzieller Schock.

EU-Kompromiss: Wegfall der Zwangssanierungen und Stärkung der Eigenverantwortung der Länder

Doch es gibt gute Nachrichten: Nach monatelangen hitzigen Debatten und starkem Widerstand, auch seitens der deutschen Regierung, konnten sich die Mitgliedsstaaten, das Parlament und die Kommission Ende letzter Woche auf einen Kompromiss einigen. Die befürchteten Zwangssanierungen sind endgültig vom Tisch. Eigentümer können aufatmen, denn es wird keine Pflichtsanierungen für Gebäude geben. Stattdessen wird der Fokus auf alternative Lösungsansätze gelegt und die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten gestärkt.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), die sich gegen die Pläne gestellt hatte, zeigte sich erleichtert: „Der gefundene Kompromiss orientiert sich an der Realität und überfordert weder die Familie im Einfamilienhaus auf dem Land noch den Bäckermeister mit kleiner Backstube und Verkaufsraum“.

Doch worauf hat sich die EU geeinigt? Weiterhin bleibt das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Alle neuen Gebäude müssen ab dem Jahr 2030 klimaneutral sein, für öffentliche Gebäude gilt diese Nullemissionsanforderung bereits ab 2028. Zudem müssen die einzelnen Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um mindestens 16-Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22-Prozent zu senken.

Dabei besteht ausreichend Flexibilität, um nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Beispielsweise können die Mitgliedstaaten entscheiden, auf welche Gebäude sich ihre Pläne beziehen und welche Maßnahmen sie ergreifen. Vorausgesetzt, mindestens 55-Prozent der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs wird durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt.

Außerdem gibt es klare Renovierungsziele für Nichtwohngebäude. Bis 2030 sollen 16-Prozent der ineffizientesten Gebäude renoviert werden, bis 2033 sollen es sogar 26-Prozent sein. Bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden, darunter historische Gebäude oder Ferienwohnungen, können von den Verpflichtungen ausgenommen werden.

Keine einheitlichen europäischen Energiestandards: Deutschland als Vorreiter

Absehbar ist, dass nationale Regelungen zur Umsetzung und Finanzierung der EU-Gebäuderichtlinie nicht lange auf sich warten lassen. Deutschland zählt schon jetzt zu den europäischen Vorreitern bei den Energievorgaben. Mit einer Skala von „A+" bis "H" setzen wir hohe Umweltstandards, während andere EU-Länder weniger strenge Kriterien an den Tag legen.

Eindrucksvoll zeigt dies ein Vergleich der Energieeffizienzklassen zwischen Deutschland und den Niederlanden. Ein Gebäude in Deutschland, das in die Klasse C eingestuft wird (75 bis weniger als 100 kWh/m²a), würde in den Niederlanden der Klasse A zugeordnet (65 bis 105 kWh/m²a) werden.

Voraussichtlich wird sich daran auch nicht viel ändern. Entgegen den ursprünglichen EU-Plänen wird es keine einheitliche Energieeffizienzklasse für Gebäude in Europa geben. Genauso wenig wie ein einheitliches „Referenzgebäude" – ein fiktives Modell, das als Grundlage für die Berechnung der Energieeffizienz dient.

Auch künftig bleibt es jedem Land überlassen, eigene Kriterien für den Energie- und Gebäudestandard festzulegen, wodurch die Energiemaßstäbe in Europa weiterhin enorm variieren werden. Insbesondere Deutschland steht nun vor der Herausforderung, sein bereits hohes Energieniveau zu übertreffen, um die EU-Richtlinien zu erfüllen - eine möglicherweise größere Aufgabe als in Ländern mit niedrigerem Ausgangsniveau. Die nationale Strategie und politische Entscheidungen werden bestimmen, wie stark Deutschland letztendlich gefordert wird.

Neuausrichtung im Bau: Fokus auf Energieeffizienz und Klimaneutralität

Um den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken, wird die Politik ihren Fokus insbesondere auf den energetisch schlechtesten Gebäuden legen. Bundesbauministerin Klara Geywitz betont außerdem, öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Feuerwehrwachen bei Sanierungen zu priorisieren. Daneben könnte ein Quartiersansatz eine ganzheitliche energetische Bilanzierung von Stadtvierteln ermöglichen. Dies könnte Einzelmaßnahmen an ineffizienten Gebäuden verhindern, wenn sich im gleichen Quartier ausreichend moderne Neubauten mit guter Energiebilanz befinden.

Feststeht, dass die EU-Gebäuderichtlinie einen Paradigmenwechsel für die Bau- und Immobilienwirtschaft signalisiert. Die Vorgabe, dass ab 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein müssen, setzt voraus, dass in nachhaltige Baumethoden und Materialien investiert wird und Geschäftsmodelle den strengeren Umweltanforderungen angepasst werden. Die Tatsache, dass öffentliche Gebäude diese Kriterien bereits ab 2028 erfüllen müssen, erfordert eine schnelle Anpassung in diesem Sektor. Unternehmen müssen sich außerdem auf die unterschiedlichen Umsetzungen dieser Vorgaben in den EU-Mitgliedsstaaten einstellen.

Firmen, die sich auf umweltfreundliche Bauweisen einlassen und zeitig in diese Bereiche investieren, können von einer steigenden Nachfrage klimafreundlicher Immobilien profitieren. Dank der flexiblen Gestaltung der neuen EU-Richtlinie gibt es viele Wege, energieeffiziente und klimafreundliche Lösungen zu entwickeln, ohne an starre Vorgaben gebunden zu sein. Dies eröffnet nicht nur Herausforderungen, sondern auch wertvolle Geschäftsmöglichkeiten durch Innovation und Vielfalt im Baugewerbe. Zudem könnte die Richtlinie das Interesse an umweltschonenden Technologien und Bauweisen steigern, die Wirtschaft ankurbeln und neue Jobs schaffen. Bevor die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in Kraft treten, muss die erzielte Einigung noch förmlich von EU-Parlament und Rat angenommen werden.


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