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Galeria Karstadt Kaufhof meldet erneut Insolvenz an

Lesezeit: 2 min
09.01.2024 13:16  Aktualisiert: 09.01.2024 13:16
Deutschlands letzter großer Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof beantragt erneut ein Insolvenzverfahren. Es ist das dritte innerhalb weniger Jahre. Was mit den gut 90 Warenhäusern und mehr als 15 000 Beschäftigten passiert, ist unklar.

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Die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) hat beim Amtsgericht Essen einen Insolvenzantrag gestellt. Das teilte das Unternehmen am Dienstag in Essen mit. Galeria sucht demnach einen neuen Eigentümer. Gespräche mit potenziellen Investoren seien bereits angelaufen, Ziel sei die Fortführung von Galeria.

Galeria-Chef Olivier van den Bossche sagte: «Galerias operativer Erfolg wird durch die Rahmenbedingungen der alten Eigentümerstruktur belastet. Wir sehen in dem heutigen Tag ausdrücklich einen Befreiungsschlag.» Weiter heißt es in der Mitteilung: «Die Insolvenzen der Signa-Gruppe schädigen Galeria massiv, behindern das laufende Geschäft und schränken durch hohe Mieten und teure Dienstleistungen die künftige Entwicklungsmöglichkeit stark ein.»

Ungewissheit über Millionen-Zahlungen von Signa

Für GKK ist es schon die dritte Insolvenz innerhalb von weniger als vier Jahren. Vorausgegangen war die Schieflage des Mutterkonzerns Signa. In den vergangenen Wochen hatten mehrere Unternehmen aus der Handels- und Immobiliengruppe des österreichischen Unternehmers René Benko Insolvenz angemeldet - darunter die Signa Retail Selection AG, zu der GKK gehört. Sie hatte Ende November angekündigt, ihr Geschäft geordnet abzuwickeln, was einen Verkauf von GKK bedeutet.

Deutschlands letzter großer Warenhauskonzern hatte erst Ende 2022 Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen müssen. Im März 2023 stimmte die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zu. Signa hatte für die Sanierung 200 Millionen Euro zugesagt, die in mehreren Tranchen bis 2025 fließen sollen, die ersten 50 Millionen dem Vernehmen nach im Februar.

Ob GKK mit der Zahlung rechnen kann, ist weiter unklar. Der österreichische Insolvenzexperte Karl-Heinz Götze von der Gläubigerschutzorganisation KSV1870 geht nicht davon aus. Er kenne jedoch die entsprechenden Zahlungsvereinbarungen nicht, betonte Götze, dessen Organisation im Gläubigerausschuss der Holding-Insolvenz vertreten ist. Der Insolvenzverwalter von Signa Holding wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern.

Bangen um mehr als 15 000 Stellen

Nach der vergangenen Insolvenz hatte der Warenhauskonzern etwa 40 Filialen schließen müssen. Die letzten 18 davon machen im Laufe dieses Monats dicht. Galeria betreibt aktuell 92 Warenhäuser und beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 15 000 Menschen.

Lesen Sie dazu: Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit nehmen zu

Was die neue Insolvenzanmeldung für die Beschäftigten bedeutet, lässt sich noch nicht sagen. Der Gesamtbetriebsrat war zunächst nicht für ein Statement zu erreichen. Während des letzten Insolvenzverfahrens hatte die Bundesagentur für Arbeit den Galeria-Beschäftigten drei Monate lang Insolvenzgeld gezahlt.

In den beiden zurückliegenden Insolvenzverfahren hatten die Gläubiger von Galeria auf Milliardenforderungen verzichtet, damit die Warenhauskette einen Weg aus der Krise findet. Auch der deutsche Staat half mit viel Geld: 2021 und 2022 hatte der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dem Unternehmen mit insgesamt 680 Millionen Euro unter die Arme gegriffen. Laut dem Insolvenzplan vom Frühjahr 2023 sollte der WSF nur einen kleinen Teil aus der Verwertung des Warenbestands zurückerhalten.

Diesmal hat die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH ein Regelinsolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Essen bestellte Rechtsanwalt Stefan Denkhaus (Essen, Hamburg) zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Geschäftsführung bleibt zwar im Amt, aber alle Geschäfte bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der muss ein Gutachten erstellen, ob die Insolvenzantragsgründe gegeben und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das Verfahren eröffnet. Die Erstellung eines Insolvenzplans kann entweder schon jetzt durch die Geschäftsführung oder nach der Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter erfolgen.

 


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