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Bis zu 3,5 Prozent Zinsen: So legen Sie Geld für die Firma an

Lesezeit: 4 min
12.02.2024 16:00
Firmen können derzeit von den gestiegenen Zinsen profitieren. Tagesgeldvergleich.net hat für DWN die besten Festgeld- und Tagesgeldangebote für Unternehmen herausgesucht. Eine weitere Alternative wirft sogar bis zu 3,5 Prozent Zinsen ab. 
Bis zu 3,5 Prozent Zinsen: So legen Sie Geld für die Firma an
Firmen können derzeit knapp 3,5 Prozent Zinsen einstreichen. (Foto: iStock.com/champpixs)
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Mittelständlern geht es bei der Geldanlage vor allem um Flexibilität und Sicherheit. 27 Prozent der Unternehmen ist laut einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2019 Sicherheit am wichtigsten. 23 Prozent nannten Liquidität und nur 19 Prozent Rendite als die wichtigste Anforderung.

Die Unternehmen nutzten denn auch hauptsächlich Einlagen bei Banken als Anlageform. 41 Prozent nannten trotz der Null- und Negativzinsen im Sommer 2019 Tagesgeld als bevorzugte Anlageform. Versicherungsanlagen, Währungsanlagen, Investmentfonds und Aktien lagen deutlich dahinter (jeweils 13 Prozent).

Kritik am Firmentagesgeldkonto

Manche Experten sehen gleichwohl Bankeinlagen für Unternehmen nicht als ideal. „Tagesgeldkonten für Firmen sind eine sichere, aber oft weniger rentable Möglichkeit, überschüssige Liquidität kurzfristig anzulegen“, schreiben etwa die Honorarberater von Maiwerk in einem Ratgeber-Papier.

Die Rendite sei im Vergleich zu einer anderen sicheren und flexiblen Zinsanlage relativ gering. Zwar seien die Gebühren niedrig und ein Konto sei als Anlage einfach zu verstehen, aber Guthaben seien bloß bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Bank durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt. Oft gebe es Kündigungsfristen.

Die Verbraucherseite Tagesgeldvergleich.net hat auf DWN-Anfrage einen Vergleich von acht Firmentagesgeldern erstellt. Demnach liegt der Durchschnittszins für einen Anlagebetrag von 100.000 Euro und einen Zeitraum von 12 Monaten bei 1,42 Prozent per annum.

Die Zinsen von Firmen-Tagesgeldkonten seien in der Regel geringer als bei Tagesgeld für Privatverbraucher, erklärt ein Mitarbeiter. „Die Firmen können mehr Geld auf den Konten parken.“ Bei Privatverbrauchern gelte häufig ein Limit von 100.000 Euro, bei Unternehmen liege der Verfügungsrahmen bei einer Million oder höher. Die Bank kalkuliere entsprechend anders.

Außerdem würden Verbraucher ein Tagesgeldkonto anders nutzen. Privatleute würden zum Beispiel für ein bestimmtes Ziel sparen, etwa einen Urlaub oder eine Reise. „Unternehmen sollten idealerweise nur überschüssige Liquidität sicher parken“, erklärt der Mitarbeiter.

Die Honorarberater von Maiwerk raten daher im Ratgeber-Papier zu einem Geldmarkt-ETF. „Geldmarkt-ETFs bieten eine attraktive Alternative mit höheren Renditen und Flexibilität“, erklären sie. Die Produkte seien aber komplexer und daher nur für Unternehmer geeignet, die sich tiefer mit der Materie beschäftigen wollen.

Geldmarkt-ETFs als Alternative

Konkret rät Maiwerk zu Swap-basierten Geldmarkt-ETFs. Diese bilden über Swaps - also Tauschgeschäfte - die Euro Short-Term Rate (€STR) nach. Dieser Geldmarkt-Referenzzinssatz für unbesicherte Tagesgelder wird täglich von der EZB berechnet und liegt aktuell bei circa 3,9 Prozent.

Anleger könnten Anteile an Geldmarkt-ETFs jederzeit verkaufen, erklärt Maiwerk. Die ETF-Anteile würden zudem als Sondervermögen gelten. Geht also der Broker oder die Fondsgesellschaft bankrott, fließt das Fondsvermögen nicht in die Insolvenzmasse des Finanzdienstleisters, sondern bleibt im Eigentum der anlegenden Firma.

Eine Alternative sind physische Geldmarkt-ETFs. Swap-basierte Geldmarkt-ETFs unterliegen einem Gegenparteirisiko, weil sie Swaps einsetzen. Dabei handelt es sich um ein Rendite-Tauschgeschäft mit einem Swap-Partner. Die Fondsgesellschaft, die den ETF herausgibt, investiert die gesammelten Anlegergelder in einen Wertpapierkorb, der als Sicherheit dient.

Die Rendite dieses sogenannten Trägerportfolios reicht die Fondsgesellschaft zusammen mit einer Swap-Gebühr an den Swap-Partner weiter. Der Swap-Partner - üblicherweise eine große Bank – überweist wiederum die ETF-Rendite an die Fondsgesellschaft, etwa die Euro Short-Term Rate. Das Vorgehen soll den Unterschied der Performance des ETF zur Benchmark gering halten und die Kosten des ETF minimieren.

Das Risiko: Sollte der Swap-Partner bankrott gehen, könnten dem Anleger Verluste entstehen. Gleichwohl erlitten Anleger aus Swap-Geschäften bislang keine Verluste, obwohl ETFs bereits seit über 30 Jahren existieren. Die Sicherheiten aus dem Trägerportfolio sind zudem Papiere mit hohem Rating, etwa Staatsanleihen und Aktien aus OECD-Ländern. Gemäß der EU-Anlegerschutzrichtlinie UCITS dürfen die ETF-Anbietern keine Schrottpapiere kaufen.

Wer den Tauschgeschäften misstraut, könnte auf einen physischen Geldmarkt-ETF setzen. Diese kaufen die Wertpapiere, deren Wertentwicklung der ETF abbildet. Eine Option sind etwa ETFs mit deutschen Staatsanleihen, die eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr haben. Diese Anleihen gelten als sehr ausfallsicher (Top-Rating AAA).

Welche konkreten ETFs gibt es?

Der Nachteil: Physische Geldmarkt-ETFs schwanken etwas kräftiger im Kurs als Swap-Geldmarkt-ETFs. Steigen die Marktzinsen - etwa durch eine Zinserhöhung der EZB –, fallen die Kurse der physischen Geldmarkt-ETFs.

Geldmarkt-ETFs mit deutschen Bundesanleihen haben eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem halben Jahr. Das bedeutet grob gerechnet, dass der ETF bei einer Zinserhöhung von einem Prozentpunkt 0,5 Prozent seines Wertes verliert. Bei zwei Prozentpunkten beträgt der Kursverlust ein Prozent (etwa bei einer EZB-Zinserhöhung von 0 auf 2 Prozent). Umgekehrt winken aber auch Kursgewinne von 0,5 (oder einem) Prozent, wenn die EZB die Zinsen um einen (oder zwei) Prozentpunkte senkt.

Laut DWN-Recherchen gibt es drei physische Geldmarkt-ETFs, die deutsche Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von maximal einem Jahr halten und mindestens ein Fondsvermögen von 100 Millionen Euro aufweisen (ISIN: DE000A0Q4RZ9, DE000ETFL227, LU2641054551).

Die Fondsgebühren (TER) liegen zwischen 0,07 und 0,13 Prozent der angelegten Summe pro Jahr. Zusätzlich können Ordergebühren und Depotführungsgebühren je nach Depotanbieter anfallen. Zwei der ETFs schütten die Zinserträge aus, einer reinvestiert diese (Thesaurierer, ISIN: LU2641054551).

Daneben sind synthetische Swap-ETFs auf die Euro Short-Term Rate verfügbar, die ein Fondsvermögen von mehr als 100 Millionen Euro aufweisen (ISIN: LU0290358497, LU0335044896, FR0010510800, LU1190417599, LU2082999306). Letzteres macht eine Schließung des ETF durch den Anbieter unwahrscheinlicher. Eine Schließung verursacht Mehraufwand (Wiederanlage des Geldes) und kann steuerlich nachteilig sein.

Die synthetischen Geldmarkt-ETFs werfen derzeit Zinsen von knapp 3,5 Prozent ab. Es sind ausschüttende und thesaurierende Fonds verfügbar. Die Kosten (TER) liegen ebenfalls im Bereich von 0,1 Prozent pro Jahr.

Welche Banken bieten die höchsten Zinsen für Firmen?

Wer indes auf ein Firmenkonto zurückgreifen will, erhält laut Tagesgeldvergleich.net bis zu 2,5 Prozent Zinsen. Unter acht Angeboten liegt demnach das Deutsche Skatbank Tagesgeld Business vorne (2,52% p.a.). Beim Festgeld führt unter zwei Angeboten das FYRST Firmenfestgeld (2,96% p.a.).

Firmenkunden erhalten bei der Volkswagen Bank ab Februar für eine Festgeldanlage sogar 3,7 Prozent (Laufzeit: bis zu ein Jahr). Für ein Festgeld mit 10 Jahren Laufzeit gebe es bei der SWK Bank 3,0 Prozent Zinsen per annum, führt der Mitarbeiter aus.

Empfehlenswert sei die Beachtung der gesetzlichen Einlagensicherung. „Wer hundertprozentig sicher gehen will, sollte nicht mehr als 100.000 Euro bei einer Bank parken“, sagt der Mitarbeiter. „Das gilt auch für Unternehmen.“

Der Anlagebetrag lasse sich im Zweifel über mehrere Banken verteilen. „Was passiert, wenn Institutionen/Kommunen oder Unternehmen die 100.000-Euro-Grenze überschreiten und eine Bank insolvent wird, lässt sich am Beispiel der Greensill Bank sehen“, warnt er.

Personen- und Kapitalgesellschaften haben wie Privatverbraucher ein Recht auf Entschädigung gegen die jeweilige Entschädigungseinrichtung, wenn ihre Bank pleite gehen sollte. Nicht geschützt sind gemäß Paragraph 6 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) allerdings die Einlagen von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, Pensions- und Rentenfonds und Einlagen der öffentlichen Hand.

 

***

Elias Huber arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und schreibt vor allem über Konjunktur, Edelmetalle und ETFs sowie die ökonomische Lehre der Österreichischen Schule. 


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