Unternehmen

Saisonarbeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Saisonarbeit bedient den steigenden Bedarf an Arbeitskräften während geschäftiger Zeiten. Erfahren Sie, was Sie als Betrieb zum Thema Saisonarbeit wissen sollten.
26.02.2024 12:37
Lesezeit: 2 min

In vielen Branchen gibt es keine ganzjährigen Arbeitsverhältnisse. Saisonarbeiter werden für die arbeitsintensiven Monate im Jahr eingestellt, zum Beispiel als Erntehelfer oder als Aushilfen in der Urlaubssaison. Erfahren Sie, was Sie als Betrieb wissen müssen, wenn Sie Saisonarbeiter beschäftigen.

Saisonarbeit: Voraussetzungen

Saisonarbeit ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die in vielen Branchen, wie der Landwirtschaft, dem Tourismus, dem Einzelhandel, der Logistik oder der Gastronomie, unverzichtbar ist. Arbeitgeber sind auf Saisonarbeiter angewiesen, um den erhöhten Arbeitsaufwand in der Hauptsaison bewältigen zu können. Zusätzliche Erntehelfer, Servicekräfte und Promoter werden eingestellt, um diese Herausforderung zu meistern. Das Arbeitsverhältnis endet, sobald die "heiße Phase" vorbei ist.

Saisonarbeiter schließen in der Regel einen befristeten Saisonarbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber ab, um sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis als geringfügig angesehen werden kann.

Voraussetzungen für Saisonarbeit in Deutschland

Für Saisonarbeiter besteht keine Sozialversicherungspflicht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Arbeitsverhältnis muss befristet sein. Die Frist muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
  • Saisonarbeiter dürfen bei einer 5-Tage-Woche nicht länger als 3 Monate beschäftigt werden.
  • Wenn die Beschäftigung weniger als 5 Tage pro Woche beträgt, ist die Saisonarbeit auf 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt.
  • Die Saisonarbeit darf nur einen Dazuverdienst darstellen, sie darf keine Haupteinnahmequelle für den Beschäftigten sein.
  • Es ist nicht erlaubt, die Beschäftigung gewerbsmäßig auszuüben.
Um eine etwaige Sozialversicherungspflicht zu ermitteln, werden alle kurzfristigen Beschäftigungen im jeweiligen Kalenderjahr zusammengerechnet. Saisonarbeiter, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, sollten darauf achten, dass sie die oben genannten Arbeitszeitgrenzen einhalten.

Was Sie als Arbeitgeber beachten sollten

Arbeitgeber müssen prüfen, ob die Person in ihrem Heimatland einer anderen Beschäftigung nachgeht. Falls nicht, unterliegt das Arbeitsverhältnis deutschem Recht.

Für Saisonarbeiter, die in ihrem Heimatland angestellt oder selbstständig sind, gelten die Rechtsvorschriften des Heimatlandes. In diesen Fällen ist eine A1-Bescheinigung erforderlich, um nachzuweisen, dass für den Arbeitnehmer die gesetzlichen Regelungen seines Heimatlandes gelten. Für den deutschen Arbeitgeber bestehen keine Sozialversicherungspflichten.

Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung: Was bedeutet saisonal genau?

Mindestlohn

Saisonarbeiter erhalten in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn, das heißt seit 1. Oktober 2022: 12 Euro die Stunde. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn 12,41 Euro. 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro.

Kurzfristige Beschäftigung: Urlaubsanspruch

In Deutschland haben Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche auch Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. Saisonarbeiter haben Anspruch auf Teilurlaub, der sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richtet. Für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, haben Saisonarbeiter Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das bedeutet, dass bei einem Monat Saisonarbeit 2 Tage Urlaub gewährt werden.

Die Urlaubsansprüche richten sich nach der Dauer der Saisonarbeit: Bei zwei Monaten Saisonarbeit stehen 3 Tage Urlaub zu, bei drei Monaten 5 Tage.

Krankheit

Saisonarbeiter haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen dauert. Wer als Saisonarbeiter nur 3 Wochen arbeitet und dann erkrankt, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Kündigung und Arbeitslosengeld bei Saisonarbeit

Die Saisonbeschäftigung ist, wie bereits weiter oben erwähnt, eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet wird. Saisonarbeit ist folglich eine Form des Minijobs. Ein Kündigungsschutz besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate dauert. Da Saisonarbeiter in der Regel nur drei Monate beschäftigt sind, greift dieser Schutz nicht.

Auch wenn Saisonarbeit ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis ist, besteht (theoretisch) ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I nach der Saisonarbeit beträgt ein halbes Jahr. Der Haken: Es besteht die Grundbedingung, dass die Saisonarbeit mindestens sechs Monate dauert - und das ist selten der Fall.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Uber-Robotaxis in Deutschland: Erst Stellen streichen, dann Jobs versprechen
10.10.2026

Uber streicht Tausende Stellen und verspricht gleichzeitig neue Arbeitsplätze in Deutschland. Was widersprüchlich klingt, folgt einer...

DWN
Finanzen
Finanzen Revolut-Bank greift an: Dieser Fintech-Riese will Europas Banken überholen
10.10.2026

Die Revolut-Bank wächst in einem Tempo, von dem klassische Geldhäuser nur träumen können: fast 70 Millionen Kunden, Milliardenbewertung...

DWN
Technologie
Technologie KI-Prompts für Marketing und Vertrieb: 7 KI-Vorlagen für KMU und Selbstständige
10.10.2026

Fast jedes zweite kleine Unternehmen sieht noch keinen echten Nutzen in KI – dabei liegt der Unterschied oft nur im richtigen Prompt....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Dacia Sandero Stepway: Europas Bestseller hat ein Sicherheitsproblem
10.10.2026

Europas meistverkauftes Auto kommt nicht von Volkswagen, Toyota oder Peugeot, sondern von Dacia. Der Sandero Stepway punktet mit enormer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kingspan Group-Aktie unter Druck: EU greift nach geplatztem Deal durch
10.10.2026

Ein geplatzter Milliardendeal? Nein, ein gescheiterter Firmenkauf mit teuren Folgen. Weil der irische Baustoffkonzern Kingspan die...

DWN
Politik
Politik Marine Le Pen plant finanzpolitischen Kurs mit großen Einsparungen: Auf den Straßen wächst die Wut
10.10.2026

Frankreich steht finanziell mit dem Rücken zur Wand. Während Zehntausende junge Menschen gegen marode Schulen und fehlende Investitionen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Generation Z trifft auf Generation X: Wie ein Eiskaffee zum Karrierekiller werden kann
10.10.2026

Ein Eiskaffee beim Bewerbungsgespräch sollte eigentlich keine große Sache sein. Doch für manche Personalverantwortliche verrät der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB-Leitzinsen: Die Zinswende kommt anders als erwartet
10.10.2026

Erst schien die nächste Zinserhöhung der EZB fast sicher, jetzt rudern die Finanzmärkte zurück. Trotz hartnäckiger Inflation und...