Immobilien

WEG-Versammlungen zu Corona-Zeiten: Beschlüsse haben ohne Anwesenheit Bestand

Wohnungseigentümer konnten während der Corona-Pandemie zumeist nicht persönlich an Eigentümerversammlungen teilnehmen. Ihr verbrieftes Stimmrecht ist oft nur mittels Bevollmächtigung des Verwalters ausgeübt worden. Das führt nicht zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Die Frage einer möglichen Anfechtbarkeit ließen die Richter offen.
13.03.2024 15:27
Aktualisiert: 13.03.2024 15:27
Lesezeit: 3 min
WEG-Versammlungen zu Corona-Zeiten: Beschlüsse haben ohne Anwesenheit Bestand
Desinfektionsreinigung bei der Hausverwaltung: Zu Corona-Zeiten mussten Eigentümer auf WEG-Versammlungen verzichten - das führte zu rechtlichen Streitfällen. (Foto. dpa) Foto: Andrew Milligan

Im Folgenden:

  • Welchen Rechtsfragen der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte
  • Warum es vor Gericht im Kern um eine Rechtsabwägung ging
  • Weshalb Verwalter zu Corona-Zeiten in einem Dilemma steckten

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Peter Schubert

Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.

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