Politik

Der Verfassungsschutz darf AfD überwachen: Kommt als nächstes ein Verbot der Partei?

Verbotsverfahren sind umstritten und können scheitern, wie 2017 gegen die NDP. Welche Auswirkungen hat die Einstufung als Verdachtsfall auf die bevorstehende Europawahl am 9. Juni und die Zustimmungswerte der AfD? Und wie würde sich ein mögliches Verbot auf die anderen Parteien auswirken?
15.05.2024 13:16
Aktualisiert: 15.05.2024 13:16
Lesezeit: 3 min
Der Verfassungsschutz darf AfD überwachen: Kommt als nächstes ein Verbot der Partei?
Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“: Die AfD-Parteispitze will dagegen Beschwerde einlegen. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Für die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge aus Starnberg in Bayern das richtige Urteil zur richtigen Zeit. „Die rechtsextremen Kräfte haben in der AfD seit Jahren das Ruder übernommen“, erklärte die Rechts- und Innenpolitikerin. „Wir sollten ein AfD-Verbot prüfen.“

Sind für die AfD Deutsche mehr wert als Nicht-Deutsche?

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen und beobachten darf. Das Gericht hatte Äußerungen von AfD-Politikern sowie das Parteiprogramm untersucht. Es sieht genügend Anhaltspunkte, die belegen, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele anstrebt. So verstoßen AfD-Politiker wiederholt gegen Grundwerte der Verfassung, zum Beispiel gegen die Menschenwürde, wenn öffentlich vor einer „Flutung Europas mit Muslimen und Messermoslems“ gewarnt wird. Das Gericht begründet sein Urteil vor allem mit dem Menschenbild, das die AfD verbreite, wonach es Menschen erster und zweiter Klasse je nach Herkunft gebe.

AfD-Politiker stellen sich gegen das Urteil

Die AfD kündigte bereits eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an, weil das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung gegen die Hochstufung der AfD durch das BfV nach sehr kurzer Verhandlung abgelehnt hat. Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher, kritisiert die Arbeit des BfV: „Auch wenn wir dem Senat in der Kritik an der Arbeit der Haldenwang-Behörde zustimmen, müssen wir die ungenügende Sachverhaltsaufklärung deutlich rügen. Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen, grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war.“

Kann die AfD tatsächlich verboten werden?

Die Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ ist Stufe zwei von drei. Das bedeutet: Die AfD muss beispielsweise mit Spitzeln in den eigenen Reihen rechnen, sogenannten V-Leuten, die der Verfassungsschutz in die Partei einschleusen kann, um an Informationen zu gelangen. Je nachdem, welche Erkenntnisse der Verfassungsschutz gewinnt, könnten die auf lange Sicht bei einem möglichen Verbotsverfahren eine wichtige Rolle spielen, um einen weiteren Schritt zu gehen und die AfD in Stufe drei einzuordnen: Die Hochstufung zu „gesichert rechtsextrem“ wäre die höchste Stufe.

Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt sind bereits vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft – ebenso die Jugendorganisation „Junge Alternative“. Die gesamte Partei gleichfalls als „gesichert rechtsextrem“ einzuordnen, könnte letztlich Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren sein.

Das Urteil jedenfalls hat die Diskussion um ein Verbot der AfD neu entfacht: So hat der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Ostbeauftragter Marco Wanderwitz angekündigt, im Parlament einen Antrag für ein Verbotsverfahren einbringen zu wollen. Für seinen Antrag bräuchte er die Stimmen von fünf Prozent der Abgeordneten. Das wären mindestens 37 Stimmen. Diese müssen nicht zwingend derselben Fraktion angehören, auch ein fraktionsunabhängiger Gruppenantrag ist möglich. Zusagen gebe es schon aus Reihen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linkspartei.

So ein Verbotsverfahren kann sich Jahre hinziehen

Sachsens Justizministerin Katja Meier von den Grünen fordert sogar die einrichtung einer Taskforce für ein AfD-Verbotsverfahren. Ein Verbot könnte nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen, wenn ein entsprechender Antrag vom Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat gestellt wird. Das BfV würde dann in einem aufwändigen Verfahren prüfen, ob die Partei tatsächlich verfassungswidrig ist. So eine Prüfung kann allerdings Jahre dauern.

Bisher wurden in der Bundesrepublik Deutschland zwei Parteien verboten: Zunächst 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und dann 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein drittes Verfahren scheiterte 2017: Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab - die Partei habe wegen ihrer eher geringen Bedeutung und Befähigung der Durchsetzung verfassungsfeindlicher Ziele keine Gefahr für die Grundordnung dargestellt.

Die AfD ist bundesweit deutlich besser aufgestellt und finanziell ausgestattet. So unbedeutend wie einst die NPD ist sie von daher nicht. Die Umfragewerte der „Alternative für Deutschland“ scheinen momentan aber nach unten zu gehen: Seit Jahresbeginn soll die AfD immerhin sechs Prozent eingebüßt haben – laut aktuellem Insa-Sonntagstrend. Dafür legen andere Parteien wie die grüne Partei wieder zu. Die kommenden Wochen und Monate könnten spannend werden, ob sich die Kritiker der AfD durchsetzen können und tatsächlich ein Verbotsverfahren auf den Weg gebracht wird.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Historische Marke: Musks Vermögen überschreitet 800 Milliarden Dollar
14.02.2026

Elon Musk überschreitet als erster Unternehmer die 800-Milliarden-Dollar-Marke und baut seinen Vorsprung an der Spitze der Forbes-Liste...

DWN
Politik
Politik Chinas Militär im Umbruch: Xi Jinpings Strategie im Taiwan-Konflikt
14.02.2026

Chinas Führung greift tief in die militärische Machtstruktur ein und ordnet die Spitzen der Streitkräfte neu. Welche Folgen hat dieser...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Was Wirtschaftsprüfer zuerst prüfen: Wie Unternehmen bei der Prüfung bestehen
14.02.2026

Unternehmen stehen bei Abschlussprüfungen unter wachsendem regulatorischem Druck und steigenden Transparenzanforderungen. Entscheidet sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mercedes-Benz S-Klasse: Software als zentraler Entwicklungsfaktor im Luxussegment
14.02.2026

Mercedes-Benz modernisiert die S-Klasse umfassend und rückt Software, Digitalisierung und Komfort stärker in den Fokus. Welche Rolle...

DWN
Technologie
Technologie KI-Wettbewerb: Experten wollen mehr Rechenzentren für Europa
14.02.2026

Die USA haben sechsmal mehr Rechenpower als China, Europa liegt weit dahinter. Experten raten zu großen Investitionen, um im KI-Rennen...

DWN
Politik
Politik Führerscheinreform: Bund legt Führerschein-Paket vor
14.02.2026

Der Führerschein soll günstiger werden, sagt die Bundesregierung. Verkehrsminister Schnieder stellt weiterentwickelte Vorschläge vor....

DWN
Politik
Politik Trumps Zollpolitik: Milliarden-Einnahmen, aber ein Desaster für Jobs und Vertrauen
14.02.2026

Trumps Zollpolitik sollte Amerika befreien, die Industrie stärken und Arbeitsplätze zurückholen. Die Realität sieht anders aus: Zwar...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: US-Börsenwoche endet rot: Angst vor KI schluckt Inflationsfreude
13.02.2026

Obwohl frische Inflationsdaten den wichtigsten Indizes am Freitagmorgen kurzzeitige Unterstützung boten, wurde der Ausgang des...