Immobilien

Umstrittenes Heizungsgesetz: Neue Förderrunde beginnt - bisher 27.000 Anträge

Lange wurde um das Heizungsgesetz gestritten, inzwischen ist es beschlossene Sache. Ab diesem Dienstag können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern – also Vermieter – und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten.
28.05.2024 13:30
Aktualisiert: 28.05.2024 13:45
Lesezeit: 2 min

Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen. Rund 27.000 Anträge sind laut Wirtschaftsministerium bislang eingegangen. Private Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern, ebenso Inhaber in Wohnungseigentümergemeinschaften, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten, starten im August. Auch Kommunen und Unternehmen können dann Anträge stellen.

Wovon die Höhe der Förderung abhängt

Maximal 70 Prozent an Förderung ist möglich – je nach Voraussetzungen. Für jeden, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude, sind 30 Prozent vorgesehen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent.

Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Danach schrumpft der Geschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, zunächst auf 17 Prozent ab Januar 2029. Für Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kommt ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent hinzu. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.

Hausbesitzer, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, können einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit bei einem Kreditinstitut beantragen – in der Regel bei der Hausbank. Wer vor dem 31. August schon einmal loslegt, kann auch im Nachhinein noch einen Förderantrag stellen, und zwar bis zum 30. November.

Kritik am Verfahren übt Haus und Grund. „Die ohnehin komplexe Förderung wird durch den gestaffelten Antragsstart noch mal unübersichtlicher.“ Der Eigentümerverband wies auch darauf hin, dass Geld erst ab September ausgezahlt werden soll. Eine Zusage gibt es bei Antragstellung über das KfW-Portal laut Ministerium bei vollständigen Unterlagen im Erfolgsfall schon nach wenigen Minuten. Das Geld sei damit reserviert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobte das Verfahren hingegen, es sei schneller und verbraucherfreundlicher geworden.

Ministerium: Für dieses Jahr sollte das Geld reichen

Der Branchenverband Zentralverband Sanitär Heizung Klima rät Interessenten, aktiv zu werden. Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Handwerkern seien Vergangenheit, versichert Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann. Wer abwarte, bis Pläne für die kommunale Wärmeplanung stünden, riskiere neue Vorgaben. „Deshalb: jetzt handeln, auch vor dem Hintergrund enger werdender Spielräume in künftigen Bundeshaushalten. Wer weiß, wie lange die aktuell hervorragende Förderkulisse Bestand hat.“

Die Fördermittel müssten über 2024 hinaus gesichert werden, verlangt Energie- und Bauexperte Thomas Engelke vom vzbv. „Da die Haushaltsmittel dafür jedes Jahr in den Bundeshaushalt neu einzustellen sind, muss der Bundesfinanzminister genau das sichern.“ Er warnte vor einer Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sollte es zu einem erneuten Förderstopp oder einer Absenkung von Fördermitteln kommen. Denn Zuschüsse gibt es nur, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.

„Wir gehen davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind“, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Für das laufende Jahr sind laut Ministerium rund 16 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen, die aber auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern umfasst.

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