Arbeiten Sie in einem Kleinbetrieb und wurden ohne gerechtfertigten Grund entlassen? Vielleicht denken Sie zunächst an eine Abfindung, die in der deutschen Arbeitslandschaft als bedeutender Bestandteil der Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt. Doch während große Unternehmen oft klare Richtlinien und finanzielle Reserven für Abfindungen haben, stehen Angestellte in Kleinbetrieben vor besonderen Herausforderungen.
Lassen Sie uns dies anhand eines realen Falls verdeutlichen: Stellen Sie sich Max vor, einen langjährigen Mitarbeiter in einem kleinen Familienbetrieb mit nur 8 Angestellten. Max hat über 15 Jahre loyal für das Unternehmen gearbeitet. Doch eines Tages, ohne jegliche Vorwarnung, erhält er seine Kündigung. Verzweifelt sucht er nach Möglichkeiten, eine gerechte Entschädigung zu erhalten und wendet sich an einen spezialisierten Anwalt.
Eine Abfindung ist in erster Linie Verhandlungssache!
Von diesem erfährt er, dass Arbeitnehmer in Kleinbetrieben nur selten eine Abfindung erhalten, da sie darauf keinen gesetzlichen Anspruch haben. Das bedeutet, die Modalitäten einer Abfindung, wie ihre Höhe und die Bedingungen, sind in erster Linie Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
„Es gibt keinen einheitlichen Standard für Abfindungen in Kleinbetrieben", erklärt der Rechtsanwalt seinem Mandanten. „Die Höhe der Abfindung hängt oft von individuellen Verhandlungen ab und ist stark von der finanziellen Situation des Betriebs abhängig."
Wie ist der rechtliche Schutz für Arbeitnehmer in Kleinbetrieben geregelt?
Wie Max weiter erfährt, besteht in kleinen Unternehmen wie seinem kein umfassender Kündigungsschutz, es sei denn, es liegen spezielle arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen vor! Seit dem 1. Januar 2004 gilt der volle Kündigungsschutz nämlich nur für Betriebe mit mehr als zehn festangestellten Mitarbeitern (§ 23 KSchG), mit Ausnahme einiger spezifischer Regelungen.
Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl werden Teilzeitbeschäftigte anteilig berücksichtigt.
- Eine Vollzeitkraft zählt als ein Mitarbeiter.
- Eine Teilzeitkraft mit bis zu 20 Stunden pro Woche wird als 0,5 Mitarbeiter gezählt.
- Eine Teilzeitkraft mit 20 bis 30 Stunden pro Woche wird als 0,75 Mitarbeiter gezählt.
Also keine Chance auf eine Abfindung für Angestellte kleiner Firmen?
Nicht unbedingt. Denn es gibt Ausnahmen. Bestimmte Gruppen wie Schwangere und Mütter, schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer, Personen in Pflegezeit, Betriebsratsmitglieder und Auszubildende genießen einen besonderen Schutz vor Kündigungen. Werden solche besonders schutzbedürftigen Personen gekündigt, ist auch in Kleinbetrieben eine Abfindung möglich!
Im Fall von Max treffen diese Ausnahmen jedoch nicht zu. Als langjähriger Angestellter ohne spezielle Schutzkategorie steht Max vor der Herausforderung, keinen besonderen Kündigungsschutz zu haben.
„Im Kontext kleinerer Unternehmen ist es üblicherweise nur möglich, eine Abfindung zu erlangen, wenn der Arbeitnehmer einen speziellen Kündigungsschutz genießt, beispielsweise aufgrund von Schwangerschaft, Elternzeit, einer Schwerbehinderung, der Tätigkeit im Betriebsrat oder der Bestellung als Datenschutzbeauftragter. Alternativ können Abfindungen durch formelle Fehler in der Kündigung oder durch entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag erreicht werden“, erklärt der Rechtsanwalt seinem Klienten.
Langjährige Betriebszugehörigkeit & betriebsbedingte Kündigung
Dennoch können Arbeitnehmer in Kleinbetrieben unter besonderen Umständen eine Abfindung aushandeln, wenn nach langjähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt wird, oder bei betriebsbedingter Kündigung, falls keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Wenn ein Mitarbeiter wie Max über viele Jahre hinweg für das Unternehmen tätig war und dann unerwartet und scheinbar willkürlich entlassen wird, könnte sich der Arbeitgeber möglicherweise aus Kulanz auf eine Abfindung einlassen, selbst wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht angewendet wird.
Auch sittenwidrige, diskriminierende oder maßregelnde Kündigungen sind inakzeptabel und rechtlich nicht bindend. Selbst in Kleinbetrieben stehen den Arbeitnehmern Rechte zu und sie sind nicht der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt hilft, die beste Strategie zu entwickeln.
Abfindung durch Kündigungsschutzklage?
Der Anwalt, den Max konsultiert hat, rät ihm aufgrund seiner langjährigen Betriebszugehörigkeit und der unerwarteten Kündigung zu einer Kündigungsschutzklage. Sollte ein Arbeitgeber etwa die soziale Rücksichtnahme vernachlässigen, indem er einen Arbeitnehmer mit hoher sozialer Schutzwürdigkeit entlässt – beispielsweise wegen familiärer Verpflichtungen oder einer langen Betriebszugehörigkeit – anstelle eines weniger schutzwürdigen Mitarbeiters, könnte dies den Erfolg einer Kündigungsschutzklage und die Erlangung einer Abfindung begünstigen.
Max' langjährige Treue und Engagement für das Unternehmen waren unbestreitbar. Die Tatsache, dass er eine behinderte Tochter hat, macht die Kündigung für ihn besonders schwerwiegend. Darüber hinaus fällt auf, dass die anderen Mitarbeiter im Unternehmen, die von der Entlassung verschont blieben, deutlich jünger sind und keine vergleichbaren familiären Verpflichtungen haben. Vor diesem Hintergrund erscheint die Entscheidung des Arbeitgebers, Max zu entlassen, möglicherweise als willkürlich und ungerecht.
Besteht Hoffnung auf Erfolg bei einer Kündigungsschutzklage in einem Kleinbetrieb?
Die Erfolgsaussichten seiner Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Beweislage, die Rechtsgrundlage und die individuellen Umstände seines Falles. Sein Anwalt wird sich darauf konzentrieren, die Unwirksamkeit der Kündigung nachzuweisen und mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen aufzuzeigen.
Die Tatsache, dass Max eine behinderte Tochter hat und die anderen Mitarbeiter im Unternehmen viel jünger sind und familiär nicht gebunden, könnte als Indiz für eine mögliche Diskriminierung dienen und seine Erfolgsaussichten weiter stärken.
Das Besondere: In Kleinbetrieben müssen Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage die Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung nachweisen. Üblicherweise liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, doch in dieser speziellen Situation sind die Arbeitnehmer gefordert, ihre Rechte zu verteidigen und die Ungültigkeit der Kündigung zu belegen.